Fahrerkarte, Zulässiges gesamtgewicht, Höchstgeschwindigkeit, Lenkzeit
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Hallo und schönen Guten Abend,
ich werde kurzfristig in der Arbeit einem neuen "Wirkungskreis" zugeteilt und bin etwas ratlos und kann einiges nicht nachvollziehen, was mir mein Vorgänger erzählt hat. Es kann natürlich auch sein, dass ich den Gesetzestext nicht verstehe.
Es handelt sich bei dem Betrieb um einen Getränkemarkt mit Lieferservice an Groß- und Einzelhandel und an den typischen Endverbraucher Lieferung frei Wohnung. Lieferradius ca. 30km.
Es gibt einen Renault Transporter mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 3,5t. Der Renault hat keinerlei Fahrtenschreiber. Bewegt wird dieses Fahrzeug von einem Fahrer mit der "neuen Klasse 3 bis 3,5t". Mit diesem Fahrzeug wird auch ab und zu ein Kühlanhänger "bewegt". Dies wird dann von einem Fahrer übernommen, der die alte Klasse 3 hat. War da nicht was mit 2,8-3,5t im gewerblichen Betrieb? Braucht man beim "bewegen" des Kühlanhängers wirklich keinen Fahrtenschreiber oder ein anderes Aufzeichnungsgerät, da dann das zulässige Gesamtgewicht ja deutlich über 3,5t ist?
Das zweite Fahrzeug ist ein Iveco Transporter mit einem zulässigen Gesamtgewicht 6,5t, abgeregelt bei 90km/h - was im Fahrzeigschein steht. Fahrerkarte einstecken ist klar. Die Aufzeichnung zeigt eine Geschwindigkeit von 88km/h an bei dem Fahrer und das durchgehend bei Autobahnfahrten. Gibt es da eine Toleranz von 10%, die hier einfach immer pauschal überschritten wird? Können die Ruhezeiten auch aufgeteilt werden? Nach 2 Stunden 30min, nach 2 Stunden 15 min? Und spätestens wann muss wie lange Pause gemacht werden? Wie sieht es aus, wenn ein Fahrer ohne Fahrerkarte den Iveco für einen Umzug haben will?
Vielen Dank für's erste. |
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Also zu dem Thema "bis 3,5 Tonnen ohne Fahrerkarte - 3,5 Tonnen mit Anhänger: Fahrerkarte erforderlich?" kann ich dir nichts sagen, da ich immer nur 40-Tonnen-Sattelzug fahre und mich mit diesen "Feinheiten im Transporter-Bereich" überhaupt nicht auskenne!
Zu den 88 Km/H. Das wird in der Regel toleriert von Seiten der Polizei!
Ich hatte eine Kontrolle in kurz vor Trier auf einer Landstraße neben der A1. Eine allgemeine Polizeikontrolle (also nicht speziell auf LKW ausgerichtet, sondern einfach jeder, egal ob Mofa, Auto, LKW) und da hat mich der Polizist schräg angemacht, weil ich konstant 89 km/h gefahren bin.
Aber in der Regel sagt da niemand was. Der wollte sich einfach ein bisschen "aufblasen"
Zu den Pausen ist folgender Link vielleicht ganz hilfreich:
http://www.bag.bund.de/.../2007_02_08.html?nn=12996
Und zum Thema Transporter Privat nutzen: Entweder er steckt seine Karte rein und hält sich an die Zeiten oder er fährt ohne Karte! Das ist auch kein Problem (zumindest nicht für ihn)
Jedoch sollte im Falle einer Kontrolle sicher gestellt sein, dass der Mitarbeiter nicht der Schwarzarbeit verdächtigt wird!
Wo ich das Problem sehe ist folgendes:
Durch die Fahrt ohne Karte geratet ihr (im Büro der Firma) in Nachweis-Schwierigkeiten, da im Falle einer SPÄTEREN Kontrolle, wenn das Fahrzeug wieder normal für die Firma fährt, beim Auslesen auffällt, dass das Fahrzeug ohne Karte gefahren wurde!
Die wissen ja dann nicht, dass jemand privat gefahren ist und vermuten halt das Schlimmste!
Hmm
Hier ist noch ein Thread, den ich in der Suche gefunden habe! Da steht auch nochmal einiges Interessantes drinne:
http://www.motor-talk.de/.../...it-oder-ohne-fahrerkarte-t2269903.html
Ohne dem TE zu nahe treten zu wollen.
Genau das ist das Problem in Europa ein jeder der LKW fahren will muss ausser der gültigen Fahrerlaubniss noch Grundquali oder zumindest die 5 Module nachweisen.
Aber der der die Fahrer einteilt/disponiert der braucht gar nix Disponent kann ein jeder werden selbst einer der mit 18 nach der 4.Klasse aus der Schule geflogen ist darf einen auf Disponent machen (nicht persönlich gemeint sollte nur ein Beispiel sein)
Das kann es doch absolut nicht sein das jermand Vorgesetzter werden kann ohne das er überhaupt eine Befähigung dazu hat geschweige denn auch nur ein Fünkchen Ahnung von Gesetzen und Verordnungen.
1xWas den Renault anbelangt, dürftet ihr schon ein Problem haben. Es ist nämlich kein Tachograph drin.
solange ihr nur bis 3,5t also ohne Anhänger fahrt ist es nicht das Problem.... müssen Tageskontrollblätter geführt werden.
Mit Anhänger hinter und über 3,5 t ist sollte aber ein Tachograph drin sein. Ausnahmeregelungen treffen bei euch nicht zu.
Bedeutet das ihr euch von keiner Kontrollinstanz erwischen lassen solltet......
Also muss selbst bei dem Renault schon auf die Einhaltung der Sozialvorschriften geachtet werden.
Was die Zeiten anbelangt die hast du ja schon in dem einen Link von 18.430 bekommen.
Der Iveco kann zum Umzug genutzt werden aber der Tacho muss auf OUT gestellt sein und keine FK gesteckt
@18.430
@ roadheini
Vielen Dank. Genau die Seite der BAG habe ich gesucht, aber anscheinend dauernd übersehen.