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Fahrerkarte und Überführung nach Kauf eines gebrauchten LKW

Themenstarteram 30. Juni 2009 um 9:06

Hallo,

ich habe ein paar Fragen wann man eine Fahrekarte zur Überführung braucht:

Wir kaufen einen LKW mit DigiTacho der noch auf den letzten Besitzer zugelassen ist. (ich denke hier braucht man eine)

Der selbe LKW mit roter Händlernummer (ich denke hier braucht man keine)

Ein 3,5t mit DigiTacho der noch zugelassen ist, der Fahrer hat aber den alten 3er (ich denke geht nicht, weil Fahrerkarte Pflicht ist)

Das selbe Auto mit roter Nummer kann der Fahrer aber fahren.

Liege ich in meiner Auffassung hier richtig ?

Gruss

Peter

 

Beste Antwort im Thema

@motorina ... das nächste mal bist Du dran! *fg* <Insider>

Die rote Nummer hat keine Bedeutung für die Nutzung eines Kontrollgerätes. Es zeigt nur an, dass Du das Fahrzeug für Überführungszwecke oder zur Probefahrt bewegst. Die Nutzung des roten Kennzeichnens alleine hat keine Bedeutung für die Anwendung der Sozialvorschriften, weswegen dies nicht als Indikator herhalten kann.

Die Anwendung der Sozialvorschriften ist allerdings an den "Beförderungszweck" gebunden. Fehlt dieser Beförderungszweck, unterliegt die Fahrzeugbenutzung nicht den Vorschriften.

Bei der Überführung eines Fahrzeuges dient das dem Selbstzweck und nicht einem Beförderungszweck. Damit müssen die Sozialvorschriften nicht berücksichtigt werden, was Einfluss auf die Benutzung des Kontrollgerätes hat.

Das Kontrollgerät muss eigentlich immer bedient werden. In diesem Fall wird der OOS (Out of Scope oder auch OUT-Modus) eingestellt. Hierzu ist die Fahrerkarte nicht zu stecken, sofern man eine hat.

Macht man auch aufzeichnungspflichtige Fahrten, müssen die Fahrten, welche nicht der Aufzeichnungspflicht unterliegen, als "Bereitschaftszeiten", bzw. "andere Arbeiten" aufgezeichnet werden. Entweder erstellt man dafür einen Ausdruck im Anschluss an die Fahrt oder man steckt die Fahrerkarte und trägt die Zeit nach, womit die als "andere Arbeiten" gespeichert werden.

Nicht maßgeblich ist, ob die Zulassung auf 3,49 oder 3,5 t erfolgt. Sofern ein Kontrollgerät verbaut ist, muss das in Deutschland ab 2,8 t zGM auch verwendet werden.

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Zitat:

Original geschrieben von uebelein

Ein 3,5t mit DigiTacho der noch zugelassen ist, der Fahrer hat aber den alten 3er (ich denke geht nicht, weil Fahrerkarte Pflicht ist)

3,5 t oder 3,49 t?

Ansonsten solche Fragen bei http://www.bag.bund.de/.../Kontrollgeraete__01.html

nachlesen und entsprechenden Passus ausdrucken und auf die Fahrt mitnehmen.

Im Zweifelsfall einfach anfragen :http://www.bag.bund.de/.../kontakt__node.html__nnn=true

und den Mailverkehr mit auf die Reise nehmen.

 

 

 

@motorina ... das nächste mal bist Du dran! *fg* <Insider>

Die rote Nummer hat keine Bedeutung für die Nutzung eines Kontrollgerätes. Es zeigt nur an, dass Du das Fahrzeug für Überführungszwecke oder zur Probefahrt bewegst. Die Nutzung des roten Kennzeichnens alleine hat keine Bedeutung für die Anwendung der Sozialvorschriften, weswegen dies nicht als Indikator herhalten kann.

Die Anwendung der Sozialvorschriften ist allerdings an den "Beförderungszweck" gebunden. Fehlt dieser Beförderungszweck, unterliegt die Fahrzeugbenutzung nicht den Vorschriften.

Bei der Überführung eines Fahrzeuges dient das dem Selbstzweck und nicht einem Beförderungszweck. Damit müssen die Sozialvorschriften nicht berücksichtigt werden, was Einfluss auf die Benutzung des Kontrollgerätes hat.

Das Kontrollgerät muss eigentlich immer bedient werden. In diesem Fall wird der OOS (Out of Scope oder auch OUT-Modus) eingestellt. Hierzu ist die Fahrerkarte nicht zu stecken, sofern man eine hat.

Macht man auch aufzeichnungspflichtige Fahrten, müssen die Fahrten, welche nicht der Aufzeichnungspflicht unterliegen, als "Bereitschaftszeiten", bzw. "andere Arbeiten" aufgezeichnet werden. Entweder erstellt man dafür einen Ausdruck im Anschluss an die Fahrt oder man steckt die Fahrerkarte und trägt die Zeit nach, womit die als "andere Arbeiten" gespeichert werden.

Nicht maßgeblich ist, ob die Zulassung auf 3,49 oder 3,5 t erfolgt. Sofern ein Kontrollgerät verbaut ist, muss das in Deutschland ab 2,8 t zGM auch verwendet werden.

am 5. Juli 2009 um 13:18

@Unwissender³ ;)

Brauch man denn auch eine Fahrerkarte bzw muss die einfegührt sein wenn man ein Atego 7.5 Tonnen + Tandem beim Händler neu abholt?

Zitat:

Original geschrieben von tandem11

@Unwissender³ ;)

Brauch man denn auch eine Fahrerkarte bzw muss die einfegührt sein wenn man ein Atego 7.5 Tonnen + Tandem beim Händler neu abholt?

Die Überführung vom Händler zum Abnehmer entspricht dem Selbstzweck. Die Fahrt muss nicht als Lenkzeit aufgezeichnet werden. Dies ist unabhängig von zGM und ob Anhänger dran hängt oder nicht.

Zitat:

Original geschrieben von ScaniaChris

Zitat:

Original geschrieben von tandem11

@Unwissender³ ;)

Brauch man denn auch eine Fahrerkarte bzw muss die einfegührt sein wenn man ein Atego 7.5 Tonnen + Tandem beim Händler neu abholt?

Die Überführung vom Händler zum Abnehmer entspricht dem Selbstzweck. Die Fahrt muss nicht als Lenkzeit aufgezeichnet werden. Dies ist unabhängig von zGM und ob Anhänger dran hängt oder nicht.

Hallo Scania Chris wie oft hast du diese Antwort schon gegeben?Kannst du best.mit verbundenen Augen schreiben.Ich finde es erschreckend welche Unwissenheit im Bezug auf die Fahrerkarte herrscht.Das ist doch Tagesgeschäft für LKW-Fahrer und/oder Besitzer.Schließlich ist die Karte auch schon nicht mehr sooo neu.

Mfg

tandem11 hat noch keine Fahrerkarte. Das dauert auch noch eine Weile.

Der Umgang mit Fahrerkarten, selbst die Einstellungen beim analogen Tacho, gehört zum Unwissen der Fachleute.

am 5. Juli 2009 um 14:05

Zitat:

Original geschrieben von ScaniaChris

tandem11 hat noch keine Fahrerkarte. Das dauert auch noch eine Weile.

Der Umgang mit Fahrerkarten, selbst die Einstellungen beim analogen Tacho, gehört zum Unwissen der Fachleute.

Hallo,

Sogar Fachleute, die Aufgebaute LKWS zum Spediteur bringen (vom Aufbauer) Stecken die Fahrerkarte. Weil einfach der Cirkus mit der Rennleitung zu groß ist.

 

gruß

am 5. Juli 2009 um 14:08

@gwiazda

Wie Chris schon geschrieben hat, habe ich noch keine Fahrerkarte die kommt dann in 1,5 Jahren wenn ich CE mache. Mir ging es nur dadrum dass wir jetzt bal ein neues Auto bekommen. Mein Vater holt es ab, er kennt sich noch nicht so gut mit der Fahrerkarte und mit dem Digi Fahrtenschreiber aus deshalb meine Nachfrage denn Unwisssenheit schütz nicht vor Strafe, sicher ist sicher... aber diese Überführungsfahrt kann man ja wunderbar zu ''Übenungszwecken'' nutzer er kann seine Karte ja trotzdem reinstecken

Zitat:

Original geschrieben von tandem11

@gwiazda

Wie Chris schon geschrieben hat, habe ich noch keine Fahrerkarte die kommt dann in 1,5 Jahren wenn ich CE mache. Mir ging es nur dadrum dass wir jetzt bal ein neues Auto bekommen. Mein Vater holt es ab, er kennt sich noch nicht so gut mit der Fahrerkarte und mit dem Digi Fahrtenschreiber aus deshalb meine Nachfrage denn Unwisssenheit schütz nicht vor Strafe, sicher ist sicher... aber diese Überführungsfahrt kann man ja wunderbar zu ''Übenungszwecken'' nutzer er kann seine Karte ja trotzdem reinstecken

Wenn das euer erster mit Digi ist,dann noch eine Frage:Wie handhabt ihr das mit dem monatlichen Auslesen der Karte,bzw.mit der Speicherung der Daten?

am 5. Juli 2009 um 14:35

is nicht unser erster nur mein Vater kennst sich noch nicht sooooo gut damit aus, wir handhaben das so dass die Karten monatlich ausgelsesn werden vom Fuhrparkleiter ganz normal am Pc jedoch haben wir erst 2 mit Digi im Fuhrpark

Da gibt es ein gutes Buch aus dem Verlag Deutscher Polizeiliteratur: Sozialvorschriften im Straßenverkehr.

Dort ist die Zweckbestimmung ausführlich erläutert.

Zitat:

Original geschrieben von tandem11

is nicht unser erster nur mein Vater kennst sich noch nicht sooooo gut damit aus, wir handhaben das so dass die Karten monatlich ausgelsesn werden vom Fuhrparkleiter ganz normal am Pc jedoch haben wir erst 2 mit Digi im Fuhrpark

Dann ist es doch ganz einfach.Fahr zum Händler,steigt ein,Pappa soll die Karte stecken,Uhrzeit checken und ab nach Hause,ohne Angst zu haben wegen der Rennleitung.Zu Hause angekommen,abmelden,Karte raus und nächsten Monat das Auslesen nicht vergessen.

Mfg

am 5. Juli 2009 um 15:55

Zitat:

Original geschrieben von gwiazda

Zitat:

Original geschrieben von tandem11

is nicht unser erster nur mein Vater kennst sich noch nicht sooooo gut damit aus, wir handhaben das so dass die Karten monatlich ausgelsesn werden vom Fuhrparkleiter ganz normal am Pc jedoch haben wir erst 2 mit Digi im Fuhrpark

Dann ist es doch ganz einfach.Fahr zum Händler,steigt ein,Pappa soll die Karte stecken,Uhrzeit checken und ab nach Hause,ohne Angst zu haben wegen der Rennleitung.Zu Hause angekommen,abmelden,Karte raus und nächsten Monat das Auslesen nicht vergessen.

Mfg

1. betrieb anmelden mit der unternehmerkarte nicht vergessen

2. fahrerkarte wenn ein fahrzeug mit digi gefahren wurde in der woche dann auch am besten freitag bzw samstag auslesen, wenn nicht dann reicht monatlich wobei man das gener mal vergisst deswegen am besten freitags.

wenn der fahrer täglich den digi benutzt ist das wöchentliche auslesen besser für den fahrer, hier geht es darum wenn die daten angefordert werden muss man den ganzen monat hinschicken obwohl nur 2 wochen angefordert wurden.

wird jetzt aber wöchentlich ausgelesen kann man genau die 2 wochen hinschicken.

am 5. Juli 2009 um 22:05

@K-T

 

joa wir wissens wies geht, wir haben ja schon 2 Fahrzeuge im Fuhrpark ;)

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