Fahrerkarte für Privatfahrt?
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Hallo,
Ich weiß, das Thema wurde hier schon ca. 5473 mal diskutiert, aber meinen konkreten Fall hab ich hier noch nicht gefunden.
Also, Schwiegeronkel hat ne Baufirma und mehrere Iveco Dailys Kastenwagen im Fuhrpark, alle mit digitalem Tachograph.
Auf den Gedanken, mal einen von denen für private Zwecke (Umzug, Großeinkauf
Daß ich die nicht stecken brauche sondern das Gerät auf "Out-of-Scope" stelle und nach der Fahrt nen Ausdruck mache, wenn ich privat fahre, (richtig soweit?) habe ich hier schon alleine rausgefunden, es gibt da aber noch den Knackpunkt mit dem Gewicht:
Die Transporter haben, soweit ich weiß, 5,5 to zGg und alle ne Anhängerkupplung und wohl 3,5 to Anhängelast womit ich dann über den 7,5 to liegen würde, und nur bis 7,5 to gilt ja die Ausnahme "privat", oder?
Darf man trotzdem solo ohne Karte fahren und wenn man mit Hänger fährt gilt dann die Anhängelast, das zGg des momentanen Hängers oder das zulässige Zuggesamtgewicht des Fahrzeuges.
Vielen dank schonmal im Voraus
Gruß
MS |

) auszuleihen, kam von Schwiegerpapa (der dort beschäftigt ist) die Antwort: "Geht nicht, weil Fahrerkarte usw" die ich nicht habe.


schon mal dran gedacht, dass der Cheff vieleicht auch nur saubere Unterlagen mit abheftbraen passenden Ausdrucken aufbewahren möchte und deswegen auf für genehmigte Privatfahrten dies für Sein Fahrzeug intern vorschreibt?
Es kommt auf das Fahrzeug an, welches Du tatsächlich fährst. Solo liegst Du ja unter den 7,5 t. Willst Du denn mit Anhänger fahren?
Geradeauskurver
Naja, hätt ich auch selber draufkommen können, aber bei den heutigen Vorschriften weiß man ja nie
. Und von dem Wust, den ich mir heute zu dem Thema schon durchgelesen hab, kann auch schon mal die Logik aussetzen, sorry.
Vor hab ich´s nich, aber gut zu wissen, daß ich´s könnte bzw. mit Cheffe´s großem Planenhänger wird´s wohl nichts, der hat nämlich 3,5 to zGg
@Schrittmacher: Es ging´s ja gar nicht darum, den Chef zu überzeugen, wenn er mir kein Auto geben will, will er eben nicht, gefragt hab ich ihn noch gar nicht, der konkrete Fall ist ja noch nicht eingetreten.
Ging eher um´s Bescheid wissen, da Schwiegerpapa gerne mal mit Halbwissen glänzt, ich aber bei Umzügen, die im Familien/Bekanntenkreis öfter mal stattfinden und für die die Transporter auch herhalten müssen, auch gern mal fahren würde, fahr halt gerne große Autos.
Und was soll denn an den Belegen nicht sauber und abheftbar sein, wenn´s doch erlaubt ist?
Gruß
MS
wenn ein eg kontrollgerät drinne ist, must du es auch benutzen.
Ausnahme--http://www.vautec-nms.de/pdf/FahrtschEGK.pdfhttp://www.vautec-nms.de/pdf/FahrtschEGK.pdf