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Hallo, das sind keine lächerlichen Fragen. Du informierst dich über die gesetzlichen Gegebenheiten. Finde ich gut und wesentlich besser als hinterher zu behaupten "hab ich nicht gewusst" Weiterhin find ichs gut das ihr euch auch für eure Fahrer mitinformiert und diesen dann vernünftige Auskunft geben könnt.
zu 1.
Ich kann nicht mit Sicherheit sagen ob es da evtl. eine Untergrenze gibt die euch ausklammert wegen des einzelnen Fahrzeugs oder der Tatsache das die Fahrerei nur eine Nebentätigkeit ist und nicht eure "Haupteinnahmequelle" aber ausgelesen werden müssen die Karten alle 28 Tage vom Fahrer. Normalerweise müsst ihr die Daten auch(ich meine 1 - 5 Jahre) aufbewahren und auf Nachfrage der BAG herausgeben. Ich und die Kollegen handhaben es so das wir die Karte 1 oder 2mal die Woche auslesen. Das hat den Hintergrund das auf Nachfrage der BAG nach einem bestimmten Tag nicht immer ein ganzer Monat ausgehändigt werden muss sondern nur eine Woche mit Glück.
zu 2.
Nein, ist mir noch nicht untergekommen bzw zu Ohren gekommen.
zu 3.
Ja.
zu 4.
bei mobilen Kontrollen auf der Autobahn und Betrieblichen Prüfungen die alle paar Jahre mal stattfinden können.
Leider sind das alles keine wirklich verlässlichen Infos aber evtl. weiss es noch jemand besser bzw. ganz genau. Ansonsten einfach einmal bei der BAG anrufen und nachfragen bzw ne Email schreiben oder so. Irgendwer muss es euch ja sagen können, wenn man verlang das ihr euch daran haltet!
Leider ist das wiedermal einer der Grenzfälle, die der Gesetzgeber nicht bedacht hat.
Eigentlich findet kein ja wohl gewerblicher Güterkraftverkehr statt.
Praktisch ist es aber einfacher, das komplette Fahrerkartenprogramm inclusive Auslesen und Archivieren durchzuziehen, als irgendwo in der Wallachei einen Tag festgehalten zuwerden, weil der Kontrollbeamte die entsprechende Ausnahme der Ausnahme nicht kennen oder akzeptieren will. Bei Fahrten ins Ausland sollte man ohnehin solche Sachen vermeiden, sonst verhungern die Gäule auf der Karre, bis ihr wieder aus dem Knast seid.
Das Auslesen und archivieren machen viele TÜV/Dekra/GTÜ und wie sie alle heissen sowie SVG und andere "Truckerpartner", so dass man sich nicht die Geräte und Software für ein einziges Auto anschaffen muss.
Für die Archivierung der Daten und deren Löschung gibt es strenge Vorschriften, die ihr theoretisch möglicherweise in den ersten zwei Monaten, wo das noch neu und interessant ist, beachtet werden; aber in drei Jahren wenn dann kontrolliert wird, habt ihr garantiert irgendwas falsch gemacht. Zum Beispiel die Daten nach Ende der Aufbewahrungsfrist nicht vorschriftsmässig "vernichtet".
ein Halbwissender
Kleine Ergänzungen:
Auslesen und Archivieren übernehmen auch manche Lkw-Werkstätten für ihre Kunden - zumindest bei uns hier.
Als Halter oder Geschäftsführer bist du auch verantwortlich für deine Fahrer, dass sie die Fahrerkarte benutzen und spätestens alle 28 Tage auslesen lassen.
Die BAG kann an dem eingebauten Kontrollgerät die gespeicherten Daten auslesen und somit feststellen, wann jemand gefahren ist bzw. wann das Fahrzeug ohne gesteckter Fahrerkarte bewegt worden ist (z.B. beim kurzzeitigen Rangieren).
Grüsse, motorina.