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Fahrerkarte(>3,5t zgG mit Hänger)

Fahrerkarte(>3,5t zgG mit Hänger)

Themenstarter

Hallo, ich bin neu in eurem Kompetenszentrum.

suchfunktion und google konnten mir nicht helfen.

Ich bin im Baugewerbe Beschäftigt,so das bei uns die Handwerkerregel eigentlich zutrifft.

ich fahre aber immer mit gesteckter Fahrerkarte, da ich nie weiss ob ich vieleicht morgen mit meinem Sprinter zgG 3,5t +Anhänger den 50 km radius überschreitte(dann könnte ich ohne gesteckte karte die letzen 28 Tage nicht nachweissen)

Meine Fragen diesbezüglich:

1.kann ich innerhalb der 50 km mit Anhänger OUT of Scope fahren?

2.stimmt es das man nach jeder OUT of Scope -fahrt einen ausdruck erstellen muss?

3.ist ein mischbetrieb möglich(innerhalb des 50 km Radius also out of scope,darüberhinaus mit fahrerkarte + evtl. einem Urlaubsschein?

4.kann bei einer kontrolle bem auslessen der Fahrerkarte(bzw des Massenspeichers) festgestellt werden wann ich mit einem Anhänger gefahren bin?

 

danke für eure tipps.


Themenstarter

hallo,kennt sich hier niemand mit so großen Fahrzeugen aus?


ich kann dir nur raten dich an die BAG zu wenden und mal das hier zu lesen

http://www.tuev-sued.de/.../1_135.PDF

http://cdl.niedersachsen.de/blob/images/C46743743_L20.pdf

http://www.kr-technik.de/fahrerkarte.pdf

 

 

zu deinen Fragen aber noch mal

1. klar, fällt ja unter die Regelung "außerhalb des Geltungsbereichs"

2. ja zum Nachweis über die gefahrenen Km, nachweispflicht, aufbewahrung der Unterlagen etc. bleibt ja bestehen

3. meinst du erst 50Km weit so fahren und dann erst die Karte stecken? ne das darf nicht sein, da bei Fahrtantritt die Karte , bzw die Scheibe eingelegt und ausgefüllt werden muss.

Fährst du aber 4 Tage in der Regelung und am 5. weitere Strecken, dann reicht eine Bescheinigung dass die vorigen 4 Tage im nicht aufzeichnungspflichtigen Bereich gearbeitet wurde (Vordruck) naja und die 28 Tage müssen halt generell entsprechend nachweisbar sein

4. Ob der Hänger angehängt war sieht keiner auf dem Ausdruck, dumm aber wenn man gerade mit Hänger in eine Kontrolle kommt und nichts nachweisen kann

 

ansonsten halt auch dieses hier

VO (EG) 561/2006

FPersG, FPersV

VO (EWG) 3821/85


Themenstarter

Danke dir für deine ausführlichen Erläutereungen.

zu 4.-bist du sicher das da nichts im massenspeicher abgespeichert wird?

evtl. Anhängerkennzeichen.

wir haben in unserem Fuhrpark auch 2Stück mit 100 km/H Zulassung,theoretisch könnte mann sich bei einer konrolle eben auf solchen berufen.


nuja auch auf dem Sichtbaltt gibts kein Feld für das KZ des Anhängers und auch im Digi hab ich selbst sowas noch nicht gesehen


Themenstarter

Fahrerkarte(>3,5t zgG mit Hänger)

mein kollege ist angeblich nachträglich für eine Geschwindigkeitsübertretung mit Hänger bestraft worden.


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