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Fahr und Arbeitszeit

Themenstarteram 19. Juli 2010 um 17:25

Habe eine frage die die Arbeitszeit und Fahrzeit betrifft.

Ich fuhr heute um 4.30 Uhr von zuhause weg kamm nach 2 Stunden auf der Baustelle an.

Machte 2 mal eine halbe Stunde Pause zwecks entladung danach fuhr ich wieder nach hause wieder 2 Stunden.

Kamm um ca.10 Uhr bei meiner Firma an zum Beladen.

Da die Wahre nicht fertig war mußte ich bis 15.30 warten.

Meine Frage ist nun darf ich die restlichen 4.30 oder 5 Stunden fahren oder nicht.

Mein Chef sagt ich darf da ich meine 9 Stunden nicht voll habe.

Wie schaut das mit der Schichtzeit aus??

Beste Antwort im Thema

10 Stunden reine Lenkzeit ist nach Gesetz nur theoretisch möglich, da du nach Arbeitszeitgesetz nicht mehr als 10 Stunden Arbeiten darfst.

Dazu gehört auch die Abfahrtkontrolle zu der du verpdlichtet bist und das Be- und Entladen, Tanken, ....

Also kannst du ansich NIE 10 Stunden reine Lenkzeit während 10 Stunden maximaler Arbeitszeit erreichen.

ES GIBT KEINE SCHICHTZEIT - kapiert das doch endlich mal!!!!

Es gibt Fahrpersonalverordnung und Arbeitszeitgesetz - ABER KEINE SCHICHTZEIT

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nene, Vergiss mal Schichtzeit, sowas gibts nicht - das dein Chef sowas sagt ist klar, der will ja verdienen und du bist ihm egal!

Mehr als 10 Stunden darfst du am Tag nicht arbeiten und davon können bis zu 9 (10) Stunden gefahren werden - wobei 10 Stunden vom Arbeitszeitgesetz her und der natürlich durchgeführten Abfahrtkontrolle neben Be- und Entladungen gar nicht möglich sind, gelle.

Es gibt das Arbeitszeitgesetz und die Fahrpersonalverordnung - zu beiden findest du über die Suchfunktion reichlich.

Schau mal hier im Link, da ist ganz nett erklärt was zur Arbeitszeit zählt und was nicht - unter Anderem das Warten auf das Be- und Entladen, wenn Wartezeit nicht bekannt ist

http://www.lkw-auskunft.com/info/arbeits-u.lenkzeit.html

Ansonsten mal hier einlesen.

http://www.gesetze-im-internet.de/fpersv/index.html

und hier, vor Allem den §21a

http://www.sidiblume.de/info-rom/arb_re/arbs/arbzg.htm

am 22. Juli 2010 um 17:54

Meiner Meinung nach hast Du zwar die max. Lenkzeit eingehalten aber Deine max. Arbeitszeit als Fahrer von 12 Std. würdest du überschreiten

Zitat:

Original geschrieben von gorsel

...aber Deine max. Arbeitszeit als Fahrer von 12 Std. ...

Wie kommst du bitte darauf dass man max. 12 Stunden als Fahrer arbeiten dürfte??????

meinst du nun wegen der 60 Stunden maximal pro Woche? Dies bezieht sich auf eine 6Tage-Woche und nicht auf nur 5Tage!!!!!!

Mehr als 10 Stunden pro Tag darf man als Fahrer nicht arbeiten, selbst wenn man nur 4 Tage arbeiten würde.

hallo

 

mein wissenstand ist das man jeden tag 9 std reine lenkzeit haben darf pause 2x15 min oder eben 45 min am stück.

einmal in der woche 10 std reine lenkzeit.

in der doppelwoche also 14 tage nicht mehr als 90 std reine lenkzeit.

so dann muß ich noch beachten das ich meine 11 std pause habe über nacht .

 

die zeit in der ich stehe ist zwar schichtzeit aber eben keine lenkzeit.

 

mfg mario

10 Stunden reine Lenkzeit ist nach Gesetz nur theoretisch möglich, da du nach Arbeitszeitgesetz nicht mehr als 10 Stunden Arbeiten darfst.

Dazu gehört auch die Abfahrtkontrolle zu der du verpdlichtet bist und das Be- und Entladen, Tanken, ....

Also kannst du ansich NIE 10 Stunden reine Lenkzeit während 10 Stunden maximaler Arbeitszeit erreichen.

ES GIBT KEINE SCHICHTZEIT - kapiert das doch endlich mal!!!!

Es gibt Fahrpersonalverordnung und Arbeitszeitgesetz - ABER KEINE SCHICHTZEIT

Zitat:

Original geschrieben von der-schrittmacher

10 Stunden reine Lenkzeit ist nach Gesetz nur theoretisch möglich, da du nach Arbeitszeitgesetz nicht mehr als 10 Stunden Arbeiten darfst.

Dazu gehört auch die Abfahrtkontrolle zu der du verpdlichtet bist und das Be- und Entladen, Tanken, ....

Also kannst du ansich NIE 10 Stunden reine Lenkzeit während 10 Stunden maximaler Arbeitszeit erreichen.

ES GIBT KEINE SCHICHTZEIT - kapiert das doch endlich mal!!!!

Es gibt Fahrpersonalverordnung und Arbeitszeitgesetz - ABER KEINE SCHICHTZEIT

dein wissen in ehren nur wie kommt dann einer im fernverkehr auf 300std wenn er nur max 10 nach deiner ausage haben darf?

 

ich habe hier ein auszug aus den sozialvorschriften aktuell von diesem jahr band 5 fahrerschulung eu-berufskraftfahrer.

 

Img001

Wie es dazu kommt? Ganz einfach!

Arbeitgeber wie Arbeitnehmer scheißen aufs Arbeitszeitgesetz, weils schlicht und ergreifend nicht weitgehend genug kontrolliert und sanktioniert wird,

Nebenbei zeigt die Tabelle in deinem Anhang gleich im ersten Part nichts anderes als maximal 10 Stunden tägliche Arbeitszeit an. Lies die Tabelle und den Text doch bitte mal richtig durch. Anscheind gibts da noch Verständnisschwierigkeiten.

Und auch die 10 Stunden gehen nur bei entsprechenem Ausgleich. Aber auch darauf wird geskötelt - leider!

jop da steht 9 std lenkzeit 2 mal wöchentl. 10 std lenkzeit.

bin scheinbar zu doof das zu verstehn , von arbeitszeit steht da nix.

mfg mario

Zitat:

Original geschrieben von der-schrittmacher

Wie es dazu kommt? Ganz einfach!

Arbeitgeber wie Arbeitnehmer scheißen aufs Arbeitszeitgesetz, weils schlicht und ergreifend nicht weitgehend genug kontrolliert und sanktioniert wird,

Nebenbei zeigt die Tabelle in deinem Anhang gleich im ersten Part nichts anderes als maximal 10 Stunden tägliche Arbeitszeit an. Lies die Tabelle und den Text doch bitte mal richtig durch. Anscheind gibts da noch Verständnisschwierigkeiten.

Und auch die 10 Stunden gehen nur bei entsprechenem Ausgleich. Aber auch darauf wird geskötelt - leider!

mal was aus deinem link kopiert schichtzeit 13 std ruhezeit 11 std.

 

Maximale Arbeitszeit

Einfahrerbesetzung

24 Std. 13 Std. Arbeitsschicht (Arbeitszeit, Bereitschaftszeit, Lenkzeitunterbrechung/Pausen 11 Std. Ruhezeit

Umfang der Arbeitszeit

monatlich: max.208 Std.

wöchentlich: max. 48 Std.

werktäglich: max. 10 Std.

Arbeitszeiten bei mehreren Arbeitgebern werden zusammengerechnet!

 

 

jetzt ist es geklärt oder?

In deiner Tabelle steht links in der Spalte neben der VO auch das Arbeitszeitgesetz, dieses ist genauso bindend.

Dort steht eben "mit Ausgleich: "Erhöhung auf 10 Stunden möglich" - was ist daran so schwer zu verstehen.

Aus welchem link hast das o.G. heraus mit der Schichtzeit? Aber egal, auch aus dem von dir Kopierten geht hervor

"werktäglich max. 10 Std."

am 23. Juli 2010 um 18:47

Benutzt doch mal die Suchfunktion, waren schon sehr gute Beiträge dabei..........

Zitat:

Original geschrieben von gsxr-750r

hallo

 

mein wissenstand ist das man jeden tag 9 std reine lenkzeit haben darf pause 2x15 min oder eben 45 min am stück.

einmal in der woche 10 std reine lenkzeit.

in der doppelwoche also 14 tage nicht mehr als 90 std reine lenkzeit.

so dann muß ich noch beachten das ich meine 11 std pause habe über nacht .

 

die zeit in der ich stehe ist zwar schichtzeit aber eben keine lenkzeit.

 

mfg mario

2x15 min geht nicht.

am 23. Juli 2010 um 23:06

Vom Gesetzgeber gibt es keine Schichtzeit mehr.

Es gibt aber eine "daraus Resultierende Schichtzeit", was somit das selbe ist...

Kurz gesagt bedeutet das:

Jeder Fahrer muss seinen Pausenzyklus einhalten und binnen 24h seine 11h bzw. 9h Ruhepause einhalten, daraus Resultiert eine maximale Schichtzeit von 13h bzw. 15h.

Jede Stunde darüber ist nicht Zulässig weil man dann den Pausenzyklus nicht einhalten würde.

Jeder Fahrer hat die Möglichkeit seine Ruhepause 3x in der Woche auf 9h zu verkürzen, ein Ausgleich ist laut Lenk.- und Ruhezeitengesetz nicht (mehr) erforderlich.

Ein Ausgleich ist allerdings bei einer Lenkzeitverlängerung auf 10h Notwendig welche max. 2x in der Woche erlaubt ist, denn als LKW-Fahrer ist ein überschreiten der Lenkzeit von 90h in der Doppelwoche nicht zulässig.

Kleines Beispiel hierzu:

Angenommen ich fahre Montag und Dienstag jeweils 10h so muss ich diese zwei mehr Stunden von den zwei Tagen innerhalb von 14 Tagen ausgleichen, bedeutet das ich entweder an einen weiteren Tag nur 7h Fahren darf, oder eben an zwei weiteren Tagen nur 8h, eben so das man in zwei Wochen nie über 90h kommt!

Und eine Doppelwoche beginnt auch nie von vorn, bedeutet wenn die zweite Woche der ersten Doppelwoche angebrochen ist, ist dies Automatisch die erste Woche der darauf folgenden Doppelwoche usw usw...

Noch eine kurze Ausführung zum Splitten der Lenkzeitunterbrechung:

Gesplittet werden darf wie Folgt--->

Nach einer Fahrzeit von 4,5h muss eine Lenkzeitunterbrechung von 45min (in Deutschland) erfolgen (macht in der EU ja 1h daraus, zusammenhängend!!!), diese 45min dürfen in zwei Blöcke aufgeteilt werden wobei dann der erste Block 15min und der zweite Block 30min betragen muss, zwischen beiden Blöcken dürfen nicht mehr wie 2h15min Fahrzeit liegen (das ist aus der Lenkzeit Resultierend)!

Angenommen ihr fahrt 10min und macht dann 15min Pause und wollt dann 4h20min Fahren und dann 30min Pause machen, so ist das nicht zulässig weil Ihr den den Splittzyklus nicht eingehalten habt und Ihr nur 30min Pause angerechnet bekommt.

Hierbei handelt es sich um eine kleine Erklärung anhand vom Lenk.- und Ruhezeitengesetz, das Arbeitsschutzgesetz ist hierbei nicht berücksichtigt weil es von der Strafahndung auf einen ganz anderen Blatt Papier steht ;)

es gibt kein Lenk- und Ruhezeitengesetz - ebensowenig geht es irgendwie um das Arbeitsschutzgesetz

Es gibt die Fahrpersonalverordnung und das Arbeitszeitgesetz

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