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Ex-DDR-Anhänger ohne Papiere zulassen -WIE?

Themenstarteram 23. August 2004 um 9:43

Hallo zusammen,

ich habe vor, mir einen anderen Anhänger zu kaufen. Dieser ist leider ein Ex-DDR-Anhänger und hat keine Papiere mehr (stand jahrelang wohlbehütet in einer Garage).

Wie kann man das Gefährt wieder ins Betriebsleben zurückholen und vor allem, WAS KOSTET DAS? Irgendwie braucht man ja wieder Papiere dafür - wo kriegt man die her?

Ne Anmeldung mit einem DDR-Anhänger hab ich schon bei meinem jetzigen hinter mir (der hatte aber n Fahrzeugbrief). Da hat die Anmeldung über 40 Euro gekostet, weil dieses "Fahrzeug" nicht im Kraftfahrzentralregister erfaßt war und alles manuell erfaßt werden musste. Wäre das in diesem Fall auch wieder so???

Vielen Dank vorab für eure Hilfe ...

Gruß vom

Tom aus McPomm

Beste Antwort im Thema

Bei entwertetem Kfz-Brief ist für eine Wiederzulassung eine Vollabnahme notwendig (sog. §21).

Grüsse,   motorina.

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80 € kostet die vollabnahme... :-(

diese woche wirds endlich...

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Vollabnahme... Vorbereitung?' überführt.]

am 24. April 2006 um 19:16

ich hole diese woche meinen wohnwagen nach hause... ist ein fend xaver joker... ist ein 81er... länge über alles ist er mit 6,75meter angegeben... und mit grooooßem vorrzelt(umlaufmaß 9,80 meter ) .... kommt dann acuh zum tüv... und dann nach ebay..... mal sehen was der bringt... tüf dürfte kein problem sein... braucht zwar auch ne vollabnahme aber der ist top.... eine Antischlingerkupplung hat er auch... für die 100ter zulassung hilfreich

 

beachte bitte das die reifen nicht zu alt sind... da schauen die prüfer teilweise nach.... also dot nummer beachten!!

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Vollabnahme... Vorbereitung?' überführt.]

kurze ergänzung: die wiederinbetriebnahme bei der dekra kam 51 €. also noch vertretbar. und da auch alles glatt ging, bin ich nun ganz froh drüber und kann die 51 € verkraften :-)

grüße

martin

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Vollabnahme... Vorbereitung?' überführt.]

hallo Tom aus McPomm...

wie ist das damals gelaufen mit deinem Anhänger? haste ihn zugelassen?

ich frage deshalb weil ich zur zeit das selbige vor hab und biss jetzt 3 verschieden Aussagen mir eingeholt habe, nur sie sind nicht eindeutig :rolleyes:

grüße..

@pontibird,

das mit den 18 monaten war einmal ...

Neuen Brief und Vollabnahme (§21) ist nach jetziger Regelung nicht nötig, wenn das Fahrzeug weniger als 7 Jahren nicht mehr zum öffentl. Strassenverkehr zugelassen war.

 

@Tom-aus-McPomm,

versuche einen KfzBrief von einem gleichen Anhänger zu finden.

Mit einer Kopie, in dem die techn. Daten eingetragen sind, kann dann dein Anhänger überprüft werden, und wenn alles i.O. ist, kannst du mit dem Datenblatt einen neuen Brief beantragen.

 

Grüsse,    motorina.

@Motorina + stilo2005.....schaut mal aufs Datum der Beiträge :D

Grüße

Steini

@steini, ich weiß das der Beitrag schon ne weile her ist aber Tom ist noch Aktiv und daher dachte ich frag mal.

aber das Thema ist ja das selbe geblieben deshalb wollte ich auch nix neues eröffnen.

hab mir auch ein Ältere Modell zugelegt und keine Papiere dazu..

Themenstarteram 18. Juli 2008 um 14:01

richtig - ich bin noch aktiv.

Ich habe damals von dem Angebot ohne Papiere Abstand genommen, weil es mir einfach zu viel Aufwand war.

Meine Infos waren damals folgende. Man muss beim Kraftfahrtbundesamt so eine Art Kopie vom Fahrzeugbrief anfordern (n Schreiben, in dem alle technischen Daten stehen). Das kann dauern und kostet Geld - aber ich denke, der Vorschlag mit ner Kopie von nem gleichen Fahrzeug (wenn man eins findet) hilft, damit man vom TÜV ne Vollabnahme bekommt.

Danach muss man sich (ich glaube von der Zulassungsstelle) einen neuen Kfz-Brief ausstellen lassen ... wo natürlich alles manuell eingetragen werden muss (kostete damals wie beschrieben 40 Euro).

Ich hab das damals kurz zusammengerechnet:

1. Anfrage beim Kraftfahrtbundesamt inkl. Auslagen (glaub ich) um die 75 Euro

2. TÜV-Vollabnahme ??? Euro

3. Zulassungsstelle mit neuem Kfz-Brief 40 Euro ...

zusammen über 200 Euro für n alten Hänger ... da kann man sich für 500 n neuen gekaufen ...

Hallo,

ich habe letztens beim Warten bei der Zulassungstelle irgendwas gelesen, dass ab sofort kein Vollabnahme mehr erforderlich sei und eine Hauptuntersuchungbei TÜV oder sonstwo ausreiche. Ich weiß leider nicht mehr, welche Bedingungen dazu erfüllt sein müssen und ob es welche gibt. Für mich erscheint das aber durchaus logisch, denn der TÜV bestätigt die Verkehrtauglichkeit eines Fahrzeugs und trägt auf dem Prüfbericht ja auch Fahrgestellnummer, Hersteller, Gesamtgewicht usw. ein. Wohlmöglich reicht das neuerdings für einen neuen Brief.

Wie gesagt, habe ich nur gelesen (wargenommen) und mich nicht weiter damit beschäftigt. Einfach mal informieren.

Gruß

Pinarella

besten dank für die infos, denke mir es geht darum das ein Nachweis da sein muss um sicherzustellen das der Hänger kein gediebter ist

am 23. Juli 2008 um 7:58

Ich hatte (habe ??) auch so etwas vor, oder vorgehabt.

Habe gerade beim Straßenverkehrsamt angerufen und die sagten mit, das man die Finger davon lassen sollte. man müsste ohne Papiere lückenlos Nachweisen können wo der Wagen angemeldet war und wer der letzte Halter war. Von dem Brauch man dann eine Eidestattlicheerklärung, das er nicht geklaut ist.

Ich lasse aber nicht locker und frage mich weiter durch.

1994 hatte ich einen VW-Käfer aus Österreich ohne Papiere gekauft. Damals musste ich nur mit einer Eidestattlicheerklärung vom Vorbesitzer zur Polizei, die haben mir eine Bestätigung gegeben, das der Wagen nicht auf der "Gesuchtliste" steht und dann mit allem zum Straßenverkehrsamt. Dann habe ich einen neuen Brief bekommen.

Natürlich brauchte ich damals, nach der Restauration, eine Vollabnahme vom TÜV

Wenn ich weiter Infos habe, melde ich mich wieder

Gruß

Markus

kann man eigentlich einen Verschrotteten hänger wieder zulassen, heißt Brief wurde entwertet aber noch vorhanden?

weil man sich überlegt ihn doch wieder herzurichten

am 23. Juli 2008 um 20:03

Zitat:

Original geschrieben von stilo2005

kann man eigentlich einen Verschrotteten hänger wieder zulassen, heißt Brief wurde entwertet aber noch vorhanden?

weil man sich überlegt ihn doch wieder herzurichten

Sollteeigentlich kein Problem sein. Du kannst ja alles nachweisen, aber ruf doch einfach mal bei deinem Straßenverkehrsamt an. Diemüssten dir eigentlich auch auskunft geben können.

Bei entwertetem Kfz-Brief ist für eine Wiederzulassung eine Vollabnahme notwendig (sog. §21).

Grüsse,   motorina.

folgender Werdegang: auf dem Zulassungsamt erklärt wo ich den Hänger her habe. Sehr nette Dame per online in Flensburg angefragt ob es Probleme gibt mit der Fahrgestell nr. alles ok.

Kleines schreiben gemacht das alles ok ist und zur Dekra, dort Vollabnahme 56 eu bezahlt zurück zur Zulassungsstelle und zugelassen das wars.

hat sich auf alle fälle gelohnt:):cool: und Preislich günstiger wie neukauf

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