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EU Auto in D anmelden!
Themenstarter
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Hallo an alle,
weis nicht ob`s hier ins Thema passt aber ich versuch es mal !
Wenn ich mir ein Auto in Österreich kaufe laut Händler reicht in D TÜV/AU machen aus um das Auto in D anzumelden! Stimmt das??
Ich dachte immer mann muss so ne Vollabnahme machen!
Bitte um Rat!!!
DANKE |
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ich hab auch schon mal die frage wo anders gestellt und bekam zur antwort das nur tuv und au reicht!
gruss
Daikoku Futo Parker
Eventuell eine Unbedenklichkeitsbescheinigung vom KBA damit der neue Brief ausgestellt werden kann?
Hab da sowas im Hinterkopf
KBA what that`s???
Daikoku Futo Parker
Kraftfahrtbundesamt. Die Typen die deine Punkte zählen.
Die können die Bescheinigen, dass das Auto mit deiner FIN nicht als gestohlen gemeldet ist.
EU Auto in D anmelden!
Am besten beim StrassenVerkehrsAmt anrufen oder??? Ihr meint also TÜV und AU reicht?!
Nobody is Perfect
Ist es ein neues Auto welches du nach Deutschland bringst?
Xenon-Blender :-)
wenn es sich um einen neuwagen (ich glaube max. 2 jahre alt) handelt, dann reicht TÜV und Au völlig aus.
Eine Vollabnahme ist in diesem Falle nicht nötig.
KBA-Auskunft brauchste nie für eine Zulassung, zumal es sich hier um ein Fahrzeug aus Nicht-Deutschland handelt, somit hätte das KBA auch gar keine Daten vorliegen, da dort nur die in D-Land gestohlenen Autos registriert sind. würde also nur sinn machen, wenn der Brief von einem bereits hier zugelassenen wagen abhanden gekommen wäre.
Deine ortsansässige TÜV-Stelle gibt dir hierzu weitere Auskünfte.
Gefahr! H334
Moin,
Du müßtest selbstredend noch den neuen Brief bzw. die Zulassungsbescheinigung beantragen. Das macht das KBA, läuft aber über die jeweilige Zulassungsstelle.
MFG Kester
Mehr Fairkehr!
Wenn er das Auto in A kauft bekommt er dort die Steuer zurück und entrichtet hier in D nach der Einfuhr des Fahrzeugs die entsprechende Umsatzsteuer. Oder liege ich da jetzt völlig verkehrt?
Ciao!
ICQ 67763332
EU Auto in D anmelden!
welches auto soll das sein, das in Ö günstiger ist als in DE?? bei uns haben fahrzeuge höhere steuern als in DE.
Kenne es von der umgekehrten seite DE nach Ö: prinzipiell reicht die Überprüfung aus zum anmelden sowie die ganze Abwicklung mit dem eintrag ins zulassungsregister über den Generalimporteur. Die Steuern musst normalerweise in DE entrichten, in Ö gar keine. Und wenn du in Ö steuern zahlst, bekommst sie ganz sicher nicht in DE retour.
Das problem in Ö ist inzwischen, das die Steuern, die zu entrichten sind, NICHT nach dem Kaufpreis gerechnet werden, sondern nach Schätzpreis beim Importeur. somit ist nur mehr rein die Ersparnis beim kaufpreis da, und egal, wie gering der ist, dann gehen die steuern nach dem schätzpreis / Listenpreis.
Bei gewissen ausstattungen bzw sondertypisierungen (umbauten usw) kann es ziemlich sicher sein, das eine Vollabnahme trotzdem notwendig ist, gibt teilweise grobe unterschiede zwischen eintragungen in DE und AT.
Mehr Fairkehr!
Er bekommt sie ja nicht in D retour sondern in A (schrieb ich ja auch: "Wenn er das Auto in A kauft bekommt er dort die Steuer zurück".
Und wenn der normalerweise in A zu entrichtende (in diesem Fall zu erstattende) Steuersatz deutlich höher ist als der nach einfuhr in D zu entrichtende Umsatzsteuersatz (19%) dann wäre eine Ersparnis möglich sofern das steuerbereinigte Preisniveau in A nicht von vornherein deutlich höher als in D ist.
Das weiß ich aber eben nicht. Bei Neufahrzeugen gibt es mit Sicherheit Länder die für einen Re- oder Parallelimport interessanter wären (Dänemark), bei Gebrauchten wüsste ich nicht ob die evtl. mögliche Ersparnis den notwendigen Mehraufwand rechtfertigt.
Ciao!