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Erstattung bei Diebstahl

Themenstarteram 8. Dezember 2014 um 21:26

Liebe Forumsteilnehmer,

ich habe ein Anliegen und hoffe, dass vielleicht jemand ähnliche Erfahrungen sammeln musste, oder sich in dieser Materie besser auskennt als ich.

Vor etwas über einem Monat wurde mein Auto gestohlen (kaum zu glauben, aber passiert). Nun bin ich in Verhandlungen mit der Versicherung wegen der Erstattung.

Dass mein Navi nicht erstattet wird, das habe ich befürchtet, da es nicht fest eingebaut war, aber das fest eingebaute Dension-Kästchen soll ebenfalls nicht erstattet werden, ebenso wenig wie mein dritter Schlüssel, den ich zusätzlich gekauft habe (Rechnung eingereicht) - Er sei nicht erstattungsfähig, so die Versicherung.

Aber ich musste ihn zusammen mit den anderen Schlüsseln einschicken.

Mir will es nicht in den Kopf, dass ich diesen Schlüssel abgeben muss, aber keinerlei Erstattung dafür bekommen soll, zumal ich mir das gleiche Auto wieder gekauft habe und somit wieder einen 3. Schlüssel beschaffen muss, der nicht ganz preiswert ist.

Genervte Grüße

Zhara

Beste Antwort im Thema

Ich verstehe den ganzen Thread nicht so recht.

Bei Totalentwendung wird der WBW des entwendeten Fahrzeuges ermittelt - dieser kommt dann (abzüglich einer evtl. vorhandenen SB) zur Auszahlung.

Verbautes Zubehör wird (soweit erstattungspflichtig lt. Vertragsbedingungen) bei der Ermittlung des WBW berücksichtigt.

Nicht jedoch wird 1 : 1 jedes (nachträglich) verbaute Elektronikteil (Dension-Box) berücksichtigt und erstattet - die Ausstattung fliesst (siehe oben) in den WBW mit ein.

 

Dass sämtliche vorhandenen Fahrzeugschlüssel (einschliesslich angefertigter Nachschlüssel) bei Totalentwendung abzugeben sind, ist eigentlich eine Selbstverständlichkeit.

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Wieso musst du einen 3. Schlüssel haben ?

Themenstarteram 8. Dezember 2014 um 21:45

Weil ich einen Schlüssel habe und mein Sohn (der Sohn ist als Fahrer angemeldet seit er 18 ist und ich habe eine Menge Geld an die Versicherung dafür gezahlt) - ich arbeite 70 km von meinem Wohnort entfernt und ab und an lasse ich meinen Schlüssel im Büro liegen. Mein Sohn ist nicht immer greifbar. Gäbe es zu Hause nicht noch einen 'Ersatzschlüssel' wäre ich schon häufig aufgeschmissen gewesen.

Aber das sollte keine Rolle spielen. Tatsache ist, ich hatte 2 Schlüssel und den 3. nachweisbar nachgekauft. ALLE Schlüssel mussten nach dem Diebstahl an die Versicherung abgegeben werden - logischerweise müsste er dann auch ersetzt werden. So mein Verständnis.

Zur Info: Ein Ersatzschlüssel für einen Skoda Fabia kostet 230 Euro. Das ist kein Scherz - ich habe es von 2 Niederlassungen schriftlich.

am 9. Dezember 2014 um 7:12

Ja das sind aber doch deine rein privaten Angelegenheiten, dann kommt der nächste und sagt ich benötige 7 Schlüssel weil Bruder, Schwester, Sohn ,Tochter, Neffe das Auto fahren....

http://www.autoschluessel-online.de/produktkategorie/skoda/fabia/

am 9. Dezember 2014 um 7:54

Ja und?

Mein Radio, dass ich in mein Auto eingebaut habe, ist auch eine reine Privatsache.

Trotzdem wäre es mitversichert.

Selbst das Auto selber ist bei vielen Leuten eine reine Privatsache.

Zitat:

@Nafigafi schrieb am 9. Dezember 2014 um 08:54:32 Uhr:

Ja und?

Mein Radio, dass ich in mein Auto eingebaut habe, ist auch eine reine Privatsache.

Trotzdem wäre es mitversichert.

Selbst das Auto selber ist bei vielen Leuten eine reine Privatsache.

Und... wie viele Autoradios hast Du so im Schnitt eingebaut?

Zitat:

@Pepperduster schrieb am 9. Dezember 2014 um 08:12:58 Uhr:

Ja das sind aber doch deine rein privaten Angelegenheiten, dann kommt der nächste und sagt ich benötige 7 Schlüssel weil Bruder, Schwester, Sohn ,Tochter, Neffe das Auto fahren....

http://www.autoschluessel-online.de/produktkategorie/skoda/fabia/

Bitte nicht vergessen, das so ein Schlüssel auch geschliffen und programmiert werden muss!

Bei Opel kostet der Spaß 150€ für mein Auto! Als ich sagte teuer meinte der Verkäufer das es für aktuellere Modelle noch teuerer ist!

Ich verstehe den ganzen Thread nicht so recht.

Bei Totalentwendung wird der WBW des entwendeten Fahrzeuges ermittelt - dieser kommt dann (abzüglich einer evtl. vorhandenen SB) zur Auszahlung.

Verbautes Zubehör wird (soweit erstattungspflichtig lt. Vertragsbedingungen) bei der Ermittlung des WBW berücksichtigt.

Nicht jedoch wird 1 : 1 jedes (nachträglich) verbaute Elektronikteil (Dension-Box) berücksichtigt und erstattet - die Ausstattung fliesst (siehe oben) in den WBW mit ein.

 

Dass sämtliche vorhandenen Fahrzeugschlüssel (einschliesslich angefertigter Nachschlüssel) bei Totalentwendung abzugeben sind, ist eigentlich eine Selbstverständlichkeit.

am 9. Dezember 2014 um 8:28

In der Regel steht in den Vertragsbedingungen:

Nicht versichert sind Gegenstände, deren Nutzung auch ohne Gebrauch des Fahrzeuges möglich ist.

Denek eine Dension-Box fällt unter diesen Ausschluss.

Die Sachen, die im Rahmen der TK nicht mitversichert sind, können möglicher Weise (sofern versichert = Diebstahl aus KFZ) von der Hausratvers. ersetzt werden.

Meistens ist hier aber eine Begrenzung von 500,- oder 1000,- gegeben.

Ein Gutes hat der Thread auf jeden Fall:

ich habe meinen Horizont erweitert und weiß jetzt, was eine Dension-Box ist ;)

am 9. Dezember 2014 um 9:01

Zitat:

@Warn3eck schrieb am 9. Dezember 2014 um 09:39:00 Uhr:

Ein Gutes hat der Thread auf jeden Fall:

ich habe meinen Horizont erweitert und weiß jetzt, was eine Dension-Box ist ;)

was es heute alles gibt und was fürs Autofahren so gebraucht wird.... ;)

Schlüssel musst Du alle abgeben, so als Nachweis, dass das Fahrzeug nicht mit einem Schlüssel entwendet wurde. Kannst ja um Zusendung des dritten Schlüssels nach Regulierung bitten.

Drittschüssel, nicht serienmäßig und auch nicht in der Zubehörliste enthalten. Wird also nicht ersetzt.

Themenstarteram 9. Dezember 2014 um 17:32

Uff, viel Lesestoff.

Wahrscheinlich hätte ich gar nicht aufgemuckt, wenn nicht die Entschädigung für mein Auto so mager ausgefallen wäre.

Da ich mir das gleiche Auto wieder gekauft habe, ist mir der aktuelle Marktpreis bekannt. Meine Auto hatte alles drin, was man einbauen konnte.

Aber gut, das ist meine Privatsache.

Für mein 'altes' Auto wurde der unterste Preis angesetzt, den man über Mobile etc. ermitteln kann. Und dazu hat sich die Versicherung bei den Daten vertan. Als Erstzulassungsjahr wurde 11/2001 angenommen, aber es wurde erst im 09/2002 angemeldet. Für diesen Irrtum wurden mir jetzt exakt 100 Euro nach überwiesen. Eine Sachbearbeiterin erklärte mir, dass diese paar Monate wenig relevant sind für die Preisermittlung, das konnte sie mir gestern schon sagen, obwohl die 'nur' die Vertretung war und den Sachstand nicht kannte ...

Wegen des Schlüssels habe ich angerufen, eine Rückgabe wurde mir verweigert, dieser würde gebraucht, wenn das Auto wieder aufgefunden würde. Im übrigen sei er nichts mehr wert, da er ja schon ein paar Jahre alt wäre (er ist von Ende 2006).

Themenstarteram 9. Dezember 2014 um 17:44

Zitat:

@Pepperduster schrieb am 9. Dezember 2014 um 08:12:58 Uhr:

Ja das sind aber doch deine rein privaten Angelegenheiten, dann kommt der nächste und sagt ich benötige 7 Schlüssel weil Bruder, Schwester, Sohn ,Tochter, Neffe das Auto fahren....

http://www.autoschluessel-online.de/produktkategorie/skoda/fabia/

Ist doch ok, auch wenn jemand 20 Schlüssel haben will. In dem Moment, in dem die Schlüssel eingefordert werden, muss - für mein Dafürhalten - auch eine Entschädigung gezahlt werden.

Wofür taucht immer der Begriff 'Wiederbeschaffungskosten' auf?

Gebrauchte Schlüssel gibt es nun einmal nicht.

Man könnte u.a. in einen alten Schlüssel für wenig Geld einen neuen Bart einfräsen und den Transponder umlernen. Das geht aber nicht, wenn man den Schlüssel nicht zurückbekommt...

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