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Ersatzwagen bei Garantie - Gleichwertigkeit

BMW 6er F06 (Gran Coupe)
Themenstarteram 29. August 2014 um 14:29

Liebe Community,

unser Wagen steht seit einigen Tagen bei der Werkstatt. Es handelt sich um einen Garantiefall. Auftrag sollte 2 Tage dauern, zieht sich jetzt aber auf 1 Woche.

Mir wurde ein ein 5er mit Basismotor zur Verfügung gestellt.

Auf Anfrage, ein gleichwertiges Fahrzeug zu bekommen, blockt der Händler ab.

Nach Recherche habe ich aber erfahren, dass das Recht auf Gleichwertigkeit besteht, sprich 6er/7er.

Kann mir jemand einen Rat geben?

Konkret geht es um eine Überspielung einer älteren Software auf das Steuergerät/Navi.

Dieser Vorgang zieht sich seit Tagen.

Auf Anfrage, wieso man nicht einfach die neue Version drauflässt, entgegnet der Werkstattleiter, dass dieses Upgrade zahlungspflichtig sei, da der Freischaltcode geordert werden muss.

LG Brando

Beste Antwort im Thema

Meint ihr euch mitn Sprung von VW oder sonst was auf BMW jetzt einen Rolls Royce gekauft zu haben? Ein 5er ist doch ganz OK als Ersatzwagen! Ich bekam für meinen X6 schon mal einen 114i als Ersatz und es hat mich nicht gestört. Zwischendurch ist es doch schön geerdet zu werden! Danach weiss man sein schönes Gefährt doch gleich viel mehr zu schätzen!;)

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am 29. August 2014 um 16:16

Eventuell hat der Händler einfach kein passendes Fahrzeug, auf das er zurückgreifen kann.

Dann wird der 5er für die paar Tage doch auch kein Problem darstellen.

Themenstarteram 29. August 2014 um 16:37

Das wäre ein Zustand, den der Händler verantworten müsste. Es gibt ja noch Leihwagen Unternehmen.

 

Wenn man sich die monatliche Rate für den 6er und 5er anschaut, dann machen die Paar Tage schon sehr viel aus.

Servus Brando90

Hatte auch immer das gleiche Problem mit den Ersatzwägen bei Garantiemängelbseitigungen, wenn der Wagen wieder länger in der Werkstatt stand. Habe mich online an die Bmw Kundenbetreuung gewendet ( ja, eigentlich beschwert) nach einem Tipp eines Freundes. Die Kundenbetreuung hat sich so wie es aussieht mit der Werkstatt in Verbindung gesetzt.

Seitdem alles Bestens. Vorm Werkstattaufenthalt klärt das ÄH mit mir ab, welchen Ersatzwagen sie zu einer bestimmten Zeit anbieten können.

Nichts für ungut, keine Spur von Arroganz oder so bei mir, aber wenn ich einen völlig runtergekommen 5'er mit 80.000 km oder einen versifften X1 mit gar nichts bekomme, kommt bei mir nicht gerade das Gefühl von Freude am Fahren auf.

am 29. August 2014 um 18:26

Zitat:

Original geschrieben von Brando90

Das wäre ein Zustand, den der Händler verantworten müsste. Es gibt ja noch Leihwagen Unternehmen.

Wenn man sich die monatliche Rate für den 6er und 5er anschaut, dann machen die Paar Tage schon sehr viel aus.

Im BMW Qualitätsbrief steht im übrigen nichts von einem gleichwertigen Ersatz, woher hast du diese Information?

Des Weiteren kann ein Händler solche Fahrzeuge häufig nicht stellen.

Wenn du mit dem 5er nicht zufrieden bist, mach es wie Wolfgang.

Auch wenn ich der Meinung bin, häufig kann man solche Dinge auch selbst klären.

Themenstarteram 30. August 2014 um 1:12

Ich werde es mit dem Online Kundencenter versuchen.

Wird mir für den jetzigen Zustand vielleicht nichts bringen, aber bei weiteren Situationen hoffentlich diesen Ärger ersparen.

 

Ich möchte, wie Wolfgang auch, nicht abwertend oder dergleichen über den 5er sprechen, aber es geht mir um die allgemeine Rechtslage, die den Käufer schützen muss.

 

Ein 3er Käufer kann ebenso wenig einen 5er verlangen, aber mit einem 1er sollte er sich trotzdem nicht zufrieden geben.

 

Ob BMW Qualitätsbrief hin oder her, ich denke dass der Staat Marken- und Produktübergreifend eben sicherstellen muss, dass man nicht für eine Sache zahlt, die man nicht beansprucht.

 

Hier ein Link, der das Rechf auf Gleichwertigkeit bestätigt:

 

http://www.frag-einen-anwalt.de/...-bzw-Gewaehrleistung---f180882.html

 

Die Frage ist allerdings, wie "gleichwertig" genau definiert ist.

Das ist das typische Verhalten von BMW, das ich leider auch leidvoll erfahren durfte.

Rechtlich ist das bei BMW absichtlich so organisiert, dass man als Käufer keinerlei Ansprüche gegen das Werk sondern nur gegen den ausliefernden Händler hat. Bei dem Ärger mit meinem gewandelten 6er durfte ich mir von diesem dann sogar noch anhören, dass ich mich mit den Mängeln von Anfang an an ihn hätte wenden müssen. Im "BMW-Qualitätsbrief" steht aber was anderes. Es gibt bei BMW, ganz anders als bei fast allen anderen Herstellern, keine Werksgarantie. Das ist in der Fachpresse auch schon häufig kritisiert worden.

Und welcher Händler kann Dir dann bei Problemen ein zu einem 6er gleichwertiges Fahrzeug zur Verfügung stellen?Die kann man ja noch nicht mal bei allen Händlern probefahren. Und wenn ein Händler solche Fahrzeuge hat, dann sind die häufig derart lange terminlich bereits verplant, dass Du dann, wenn Du darauf bestehst, einen Reparaturtermin erst nach Wochen bekommst. Der "BMW-Qualitätsbrief" ist für mich eine Lachnummer.

Und BMW ein kundenverachtendes Unternehmen,

Liebe Grüße

Ralph

Meint ihr euch mitn Sprung von VW oder sonst was auf BMW jetzt einen Rolls Royce gekauft zu haben? Ein 5er ist doch ganz OK als Ersatzwagen! Ich bekam für meinen X6 schon mal einen 114i als Ersatz und es hat mich nicht gestört. Zwischendurch ist es doch schön geerdet zu werden! Danach weiss man sein schönes Gefährt doch gleich viel mehr zu schätzen!;)

am 30. August 2014 um 13:39

Selbst der Mini One ist ok... Solang es kein i8 ist nem ich jeden BMW;)

Ich hab noch einen VW Bora als Firmenwagen. Vor Jahren als der Eos grad neu rauskam brachte ich den Bora zur großen Inspektion und wollte wärenddessen einen Eos probefahren...

Der arrogante schleimige Verkäufer sagte mir, die drei die vor der Tür standen wären für Kunden reserviert!

Acha Kunden?! Also ist man mit'm Bora kein Kunde! Er bot mir einen Polo als Ersatzwagen für 29€ an was ich nicht in Anspruch nehmen wollte...

Meine Frau holte mich mit dem X6 ab und abends als wir den Wagen abholten kam der Verkäufer ganz freundlich angedackelt und bot mir den Eos sogar für ein ganzes Wochenende an...

Dreckspatz elender!!!

 

Deine Großzügigkeit weiß BMW sicher zu schätzen.

Aber Brando hat natürlich völlig recht. Man hat Rechte und die werden bei BMW im Gewährleistungsbereich systematisch gerne mal einfach ignoriert. Ist halt billiger so und erhöht die Ausschüttung an Familie Quandt. Deshalb zahlen BMW-Fans ja auch so gerne für 6er und 7er schön hohe Preise, um sich danach bei der offenbar immer häufiger notwendigen Beseitigung von Mängeln kleine 1er oder Minis andrehen zu lassen.

Aber solange die meisten BMW-Premiumklasse-Käufer so großzügig sind wie Du und das schweigend hinnehmen, ist doch alles OK. Da hat man ja die Bestätigung, dass man so weiter machen kann ...

Liebe Grüße

Ralph

Zitat:

Original geschrieben von F-X5

Selbst der Mini One ist ok... Solang es kein i8 ist nem ich jeden BMW;)

Ich hab noch einen VW Bora als Firmenwagen. Vor Jahren als der Eos grad neu rauskam brachte ich den Bora zur großen Inspektion und wollte wärenddessen einen Eos probefahren...

Der arrogante schleimige Verkäufer sagte mir, die drei die vor der Tür standen wären für Kunden reserviert!

Acha Kunden?! Also ist man mit'm Bora kein Kunde! Er bot mir einen Polo als Ersatzwagen für 29€ an was ich nicht in Anspruch nehmen wollte...

Meine Frau holte mich mit dem X6 ab und abends als wir den Wagen abholten kam der Verkäufer ganz freundlich angedackelt und bot mir den Eos sogar für ein ganzes Wochenende an...

Dreckspatz elender!!!

... ich bin fast sicher, dass der vorher bei BMW gearbeitet hatte :-)))

Liebe Grüße

Ralph

Themenstarteram 30. August 2014 um 14:57

SixDriver hat absolut Recht! Man darf nicht zu tolerant sein, denn das Bestätigt ein Unternehme nur in seiner Handlung.

 

Wie gesagt muss der Staat den Käufer schützen, und da kann sich kein Hersteller vor drücken. Jeder Kunde sollte zudem über seine Rechte Bescheid wissen, um sich nicht als dumm verkaufen zu lassen.

 

Zum Problem: Ein Beschwerdebrief an den Geschäftsführer hat das Problem beseitigt. Plötzlich läuft alles, wenn man Druck von oben aufbaut.

 

Das jetzige Problem: Durch das Softwareupdate wurde alles im System gelöscht, und damit auch alle ConnectedDrive Funktionen.

Montag also wieder ab in die Werkstatt und alles freischalten lassen, aber wenigstens ist der 6er wieder in meiner Hand ;)

 

Danke für Eure Posts!

am 30. August 2014 um 15:10

Zitat:

Original geschrieben von Brando90

Hier ein Link, der das Rechf auf Gleichwertigkeit bestätigt:

http://www.frag-einen-anwalt.de/...-bzw-Gewaehrleistung---f180882.html

Die Frage ist allerdings, wie "gleichwertig" genau definiert ist.

Netter Link, nichtsdestotrotz wirst du im BGB diese Bestätigung so nicht finden.

Da aber nun alles geklärt ist, spielt es auch keine Rolle mehr.

Und da waren Sie wieder, unser lieber Brando und Ralph, die Verbraucherschützer gegen die fiesen Geschäftsmethoden der BMW AG. Die beiden erzeugen bei mir nur noch Kopfschütteln.

Zitat:

Original geschrieben von harald335i

Und da waren Sie wieder, unser lieber Brando und Ralph, die Verbraucherschützer gegen die fiesen Geschäftsmethoden der BMW AG. Die beiden erzeugen bei mir nur noch Kopfschütteln.

... und Du erzeugst bei mir nicht mal mehr Kopfschütteln.

Liebe Grüße

Ralph

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