Ersatzteile/Liefersperre wg Qualität
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Fahre seit 8 Wochen einen c-max 2.0 d, nachdem ich den ersten wg erheblicher Mängel gewandelt hatte.Jetzt von Beginn an starke Geräusche eines Fensterhebermotors.Laut telef. Info wollte mein Händler einen neuen Motor bestellen.Eine Woche später, nachdem der Wagen wg des kostenlosen 4 Wochenchecks in der Werkstatt stand und der neue Motor eingebaut werden sollte, erhielt ich beim Abholen (!) die Info, dass laut Weisung von FORD aus Qualitätssicherungsgründen erst nach vorheriger Beantragung des Händlers Teile am c-max ausgetauscht werden dürfen. Toll, jetzt kann ich den Wagen bei Eintreffen des Hebermotors erneut in die Werkstatt bringen. Kennt einer diese FORD Weisung an die Händler? Soll man jetzt jedes immer zweimal zu FORD fahren, ohne dass man einen kostenlosen Leihwagen bekommt ? |
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mir gehts genauso. jedesmal zuerst hinfahren und zeigen was defekt ist. dann meldung und wieder hinfahren. dass nervt. und einen leihwagen mußte ich auch bezahlen.
die mobilitätsgarantie ist doch die letzte sch...
da mußt du schon irgendwo stehen bleiben und abgeschleppt werden dass du einen kostenlosen leihwagen bekommst.
gruß bebberl
Das der Leihwagen bezahlt werden muss ist doch logisch?
Mobilitätsgarantie hat ja nichts mit einem Fensterheber zu tun?
??? Verstehe ich nicht ???