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Verjährt ist die Forderung bestimmt noch nicht, wenn Du das meinst, aber berechtigt ist sie auch nicht, weil die generische Versicherung grundsätzlich zur Übernahme der Gutachterkosten verpflichtet ist, wenn Du an dem Unfall schuldlos warst.
Daran ändern auch keine Ausreden, daß bei einem niedrigen Schaden kein Gutachter erforderlich gewesen wäre (Ich lach mich gleich tot) etwas.
Auch wenn die Versicherung eigene Gutachter hätte, bräuchtest du diese nicht zu akzeptieren!
Solltest Du eine Rechtsschutzversicherung besitzen, übergebe alles Deinem Anwalt, wenn nicht, würde ich die Versicherung fragen, ob sie denn jetzt zu den Gutachterkosten in diesem klaren Fall auch noch Deine Anwaltskosten übernehmen will, dazu wäre sie dann nämlich auch noch verpflichtet.
Da die die Rechtslage eigentlich sehr genau kennen sollten und sich vermutlich nur um Kosten drücken wollen, die Dummen die es mit sich machen lassen werden ja immer mehr, dürfte dann der Kostenübernahme des Gutachters eigentlich nichts im Wege stehen. Aber probieren kann man's ja mal.
Solltest Du ADAC Mitglied sein, steht Dir evtl. auch eine kostenlose Rechtsberatung zu.
Zahlen würde ich das aber auf gar keinen Fall!!! Es sollte auch eine direkte Abrechnung Versicherung-Gutachter möglich sein.
2xHierzu gibt es auch bereits mehrere Musterurteile gegen Versicherungen, welche die gleiche, unselige Tour versucht haben wie die Deines Gegners!
Schaul mal zum Beispiel hier oder auch dort, da ist von erheblich kleineren Summen wie bei Dir die Rede.
Und auf dieser Page wird die Bagatellgrenze einigermaßen konkretisiert!
Du wirst sehen, wie schnell die Versicherung zahlungsbereit ist, wenn sie erkennen, daß Du gut informiert bist. Aber probieren werden sie es immer wieder.
Wie schon gesagt, frag diese Idioten mal, ob sie die Kosten Deines Anwalts auch noch übernehmen wollen, dann wirst Du sehen, wie schnell das auf einmal reguliert wird!
Wenn Du viel Zeit zu lesen hast!
In Zeiten des Internets braucht man sich solche Unverschämtheiten nicht mehr gefallen zu lassen!
Vorher natürlich auch ned, aber die Informationsbeschaffung ist heute wesentlich einfacher, siehe auch die Links!
Mal was anderes, wurde in Deinem Fall eigentlich eine Wertminderung des Fahrzeugs in der Regulierung berücksichtigt?
ja, die leasing soll 100 euro wertminderung bekommen haben.
aber das ist alles über den smart center gelaufen geaues kann ich nicht sagen.
habe ich nach 11 monaten noch anspruch auf einen anwalt (auf kosten der versicherung) den der rest ist ja schon lange abgewickelt?
was habe ich gelernt? immer auch bei 100%iger sachlage sofort einen anwalt einschalten denn es kann nach langer zeit immer noch schwierigkeiten geben.
Das eine hat eigentlich mit dem anderen gar nichts zu tun.
Der Unfall ist die eine Seite und die Weigerung der Versicherung, die Rechnung des Gutachters zu begleichen, die andere.
Wenn die Zahlung der Versicherung nicht erfolgt, ist dies ein separates Verfahren, das Du auf zivilrechtlichem Wege ausfechten müsstest.
Am besten wäre natürlich, wenn Du eine fundierte Rechtsberatung einholen könntest, ohne daß für Dich erst mal Kosten entstehen, z.B. durch eine Rechtsschutzversicherung oder ADAC Mitgliedschaft. Die Versicherung spekuliert vielleicht darauf, daß Du wegen des relativ geringern Streitwerts dieser Rechnung nicht den Rechtsweg beschreiten wirst. Daß sie damit eigentlich im Unrecht sind, wissen sie ganz genau! Da kannst Du Dir sicher sein!
Schreib einen Brief an die Versicherung, in dem Du mit Hinweis auf die bestehende Rechtslage um dire direkte Begleichung der Gutachterrechnung an den Gutachter bittest. Darin sollte explizit genannt sein, daß die Schadenshöhe eben nicht unter die Bagatellgrenze fällt und Du bei einer weiteren Weigerung den Rechtsweg beschreiten wirst. Solltest Du doch eine Rechtsschutzversicherung besitzen, laß dieses Schreiben durch einen Anwalt aufsetzen und Du wirst sehen, wie schnell das erledigt ist!
Eine andere Möglichkeit bei weiterer, hartnäckiger Weigerung der Versicherung, diese Rechnung zu bezahlen wäre die Einschaltung des Bundesaufsichtsamts für das Versicherungswesen, jetzt aufgegangen in der BaFin, siehe auch hier!
O-Ton: In begründeten Fällen sollte das BAV als Beschwerdeinstanz genutzt werden. Das Beschwerdeverfahren ist gebührenfrei.
Ersatz der Gutachter-Kosten durch die Versicherung
Bei der BaFin beschweren
Bei Ombudsleuten beschweren
BaFin Verbrauchertelefon
1x@FrankenZZZZ
Poste dann mal den Fortgang der Geschichte, wenn sich was ergeben hat. Interessiert mich.