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Entscheidungsfrist für Kraftfahzeughilfe

Themenstarteram 28. Juni 2014 um 7:01

Hallo zusammen.

Ich bin seit 2011 aG (L1) und hatte zum damaligen Zeitpunkt einen Zeitvertrag, welcher dann natürlich nicht verlängert wurde.

Versichert oder Ansprüche geltend machen war/kann ich nicht, weshalb ich auf mich 'allein' gestellt bin.

Noch während meines Klinik-Aufenthaltes bin ich von der RV zur beruflichen Reha anerkannt worden.

Nach unendlich vielen Bewerbungen und etlichen von vornherein nutzlosen Vorstellungsgespächen habe ich nun einen neuen Arbeitgeber :).

DAS PROBLEM:

Ich habe kein Auto welches ich selber fahren kann oder anpassen könnte. Seit gut 2 Monaten lasse ich mich also von den verschiedensten Leuten tagtäglich 45km zur Arbeit bringen und wieder abholen.

Das heist aber dann auch, das oftmals diejenigen mit meinem (sehr altem) Fahrzeug wieder nach Hause fahren (45km) und dann wieder von vorn um mich zu holen... (ist zwar ein Diesel, aber auch der will mal getankt werden)

Auch haben beispielsweise meine Eltern und meine Freundin schon mal Urlaub genommen damit ich zum Job gekommen bin.

Trotzdem konnte ich schon 4 Tage nicht zur Arbeit weil ich keinen Fahrer hatte!!! damit erfülle ich natürlich auch gleich wieder eines der Klischees, welches es Leuten wie mir super-schwer macht. Ist bestimmt ein prima Bild für meinem Chef.

(im übrigen habe ich auch wie jeder andere 6 Monate Probezeit, da spielen 100% aG NOCH keine Rolle!)

Nachbarn/Eltern/Freundin haben auch ihre Sachen zu tun, weshalb so langsam Mißmut aufkommt.

Im Zuge meiner beruflichen Reha habe ich Kraftfahrzeughilfe beantragt (alle Gutachten und Unterlagen hatte ich zusammen/es wurde auch nichts weiter verlangt, außer ein Vergleichsangebot für den Umbau - welches auch das einzige 'Rück'-Schreiben diesbezüglich war)

-Das ist jetzt 8 Wochen her!-

Nach Anruf bei meiner SB in der RV bekomme ich gesagt, es wären noch 70 andere Anträge auf Ihrem Tisch, ich müsse mich gedulden:mad:

Im Internet finde ich nur etwas über Fristen was die berufliche Reha anbelangt (Teilhabe am Arbeitsleben), wo ich ja schon die Anerkennung bei der RV habe.

???GIBT ES AUCH FRISTEN FÜR DEN ANTRAG AUF KRAFTFAHRZEUGHILFE???

Dazu finde ich leider nichts im Netz, es bezieht sich alles immer nur auf Zuständigkeit etc. für 'Teilhabe am Arbeitsleben'...

Ich bin wirklich besorgt, das ich nach der Probezeit wieder zu Hause versauer :(

Gruß

RON

13 Antworten

Ich glaub nicht, dass es dafür bestimmte Fristen gibt. Sonst hätte man sicher auf irgendeiner Seite darauf hingewiesen. Aber egal, wo man schaut, keinerlei Fristenangabe.

Und du schreibst ja selbst, dass die bei einem Anruf gesagt wurde, dass noch 70 Anträge vorlägen, welche abgearbeitet werden müssten und du dich gedulden musst.

Spätestens hier hätte man was erwähnen müssen.

Und wie sollte so eine Frist auch laufen ? In Abhängigkeit vom Bekanntwerden einer Behinderung ? Oder reicht hier schon der ,,Verdacht,,, dass man es mal schwerer haben könnte?

Themenstarteram 28. Juni 2014 um 9:37

Zitat:

Original geschrieben von Gleiterfahrer

... 70 Anträge vorlägen, welche abgearbeitet werden müssten und du dich gedulden musst.

Spätestens hier hätte man was erwähnen müssen.

Und wie sollte so eine Frist auch laufen ? In Abhängigkeit vom Bekanntwerden einer Behinderung ? ...

( die 70 Anträge sind verschiedener Natur, also auch Sachen wie 4 Wochen Kur usw.)

Egal ob sie das 'müssen' oder nicht - ich glaube kaum das sich der Sachbearbeiter selber in's eigene Fleisch schneidet und mir seine Frist nennt womit ich gegen 'Ihn' vorgehen könnte...

Und es geht ja um den Erhalt meiner Arbeitsstelle bzw. mich an die Arbeit zu bringen im Rahmen der beruflichen Reha.

NUR WIE SOLL DAS GEHEN WENN ICH NICHT DAHIN KOMME???

Wenn ich die Probezeit aufgrund der Fehltage durch mangelnde Mobilität nicht überstehe, dann gehe ich stempeln und der Leistungsträger für die berufliche Reha kann sich wieder zurücklehen, oder wie soll das laufen????

Damit wäre er ja dann seiner gesetzlichen Verpflichtung im Rahmen der Teilhabe am Arbeitsleben nicht nachgekommen.

Da muss es doch eine Regelung geben, sonst würde ja jeder Leistungsträger wie in meinem Fall die Sache einfach aussitzen.

Nochmal zur Erinnerung : Ich bin bereits seit meinem Krankenhausaufenthalt zur beruflichen Reha aka Teilhabe am Arbeitsleben anerkannt! Es geht nur noch darum das ich meine Arbeit auf lange Sicht auch weiter nachkommen kann!

Gibts in deinem Betrieb sowas wie eine Behindertenbeauftragte ?

Man kann auch mit dem Vorgesetzten auf Arbeit mal über die Sachlage sprechen. Behinderte geniessen ja einen besonderen Schutz, was eine Kündigung angeht.

Und je nachdem, wie das Gespräch ausfällt, kann man hier auch ein bissel Druck ausüben.

am 28. Juni 2014 um 10:12

Ich habe gelesen das die Behörden innerhalb von 3 Wochen entscheiden müssen, nachdem sie festgesellt haben dass sie für deinen Antrag zuständig sind. (siehe hier: http://www.reha.com/beratung/direkt/anschaffung/allgemeiner-teil/)

Dabei kann sich die RV nicht auf die Ausrede stellen, dass sie noch mehrere Anträge haben. Das soll nicht dein Problem sein.

Themenstarteram 28. Juni 2014 um 10:19


Zitat:

Original geschrieben von Gleiterfahrer

Gibts in deinem Betrieb sowas wie eine Behindertenbeauftragte ?

Man kann auch mit dem Vorgesetzten auf Arbeit mal über die Sachlage sprechen. Behinderte geniessen ja einen besonderen Schutz, was eine Kündigung angeht....

Nein, ist viel zu klein die Firma.

Der besondere Kündigungsschutz ist gestaffelt, und die quasi erste Stufe beginnt erst nach der Probezeit, also nach den ersten 6 Monaten. Nach einem Jahr habe ich erst den vollen Kündigungsschutz bzgl. 100% Behinderung etc.

Mein Chef hat zumindest mir gegenüber keine Probleme gemacht und sich verständnissvoll gezeigt. Muss aber nichts heißen, ist ja noch problemlos für Ihn.

... So.... und nun?...

WAS KANN ICH JETZT WEITERS TUN UM MEINE GESTZLICHE VERPFLICHTUNG EINZUFORDERN, BEVOR ICH WIEDER OHNE JOB DA STEHE

und mein Recht auf Kraftfahrzeughilfe im Rahmen der 'Teilhabe am Arbeitsleben' wieder verliere?!?!?!?

Es sind sogar nur zwei Wochen, dass ihm mitgeteilt werden muss, dass man dafür zuständig ist.

Und ich glaub, ich habe hier was falsch verstanden: Meinst du mit der Frist, die Zeit, welche das Amt zur Bearbeitung benötigt oder jene, welche du mit deinem Antrag einhalten musst ?Sprich, dass dieser überhaupt vorliegt.

Themenstarteram 28. Juni 2014 um 10:26


Zitat:

Original geschrieben von MisterR

Ich habe gelesen das die Behörden innerhalb von 3 Wochen entscheiden müssen, nachdem sie festgesellt haben dass sie für deinen Antrag zuständig sind. (siehe hier: http://www.reha.com/beratung/direkt/anschaffung/allgemeiner-teil/)

Dabei kann sich die RV nicht auf die Ausrede stellen, dass sie noch mehrere Anträge haben. Das soll nicht dein Problem sein.

Mir ist hier leider immer noch nicht ganz klar (bin da noch unsicher), ob die Fristen das jetzt explizit auf die Kraftfahrzeughilfe oder allgemein auf die Reha/Teihabe am Arbeitsleben bezogen sind, Sind ja quasi auch 2 'verschiedene' Anträge die ich da ausfüllen musste. (den ersten ja schon im Krankenbett - den jetzigen ja nach Unterschreiben des Arbeitsvertrages)

(sorry wenn ich diesbezüglich irgendwie Bammel habe o. zu doof bin)

Gruß

Themenstarteram 28. Juni 2014 um 10:34

Ich habe keine Mitteilung oder ähnliches erhalten...

nur nach ca. 3 Wochen eine Aufforderung noch ein Vergleichsangebot für die Fahrzeugumrüstung einzureichen, welches ich auch innerhalb einer Woche erl. hatte...

Dann kam nichts mehr, ich habe bis heute da schon 3 mal angerufen und versucht denen meine Lage klar zu machen, mit dem Erbebniss der o.g. Aussage...

(zum Glück habe ich meine Unterlagen mit Post-Übergabe-Urkunde geschickt)

Aha, du meinst also die Bearbeitungsfrist des Amtes.

Das habe ich dazu noch finden können:

 

Maximale Dauer der Entscheidung über den Leistungsantrag:

Maximal 3 Wochen, wenn der erste Reha-Träger zuständig ist und kein Gutachten benötigt wird.

Maximal 5 Wochen, wenn an den zweiten Träger weitergeleitet wurde und kein Gutachten benötigt wird.

Maximal 7 Wochen, wenn der erste Träger ein Gutachten benötigt.

Maximal 9 Wochen, wenn der zweite Träger ein Gutachten benötigt.

Ob sich das ganze auch auf Rehaleistungen für den Umbau eines KFZ bezieht, kann ich nicht mit Bestimmtheit sagen.

Themenstarteram 28. Juni 2014 um 10:50

Genau da liegt mein Problem !!!

Vielleicht kann dir das Sozialamt weiterhelfen ? Zumindest müssten diese die Fristen kennen. Mitunter gibts dafür auch eine Hotline, welche man auch per Mail anschreiben kann.

Unter Umständen kann man hier auch einen Vorschuss beantragen.

am 16. August 2014 um 14:49

Also mein Antrag ist inzwischen auch ins Stocken geraten. Dem Amt liegt alles vor was sie brauchen, inkl. der Stellungnahme des tech. Dienstes der Arbeitsagentur und seit 3 Wochen tut sich nichts mehr. Auf RückrufAufforderungen und Emails reagiert die zuständige Abteilung der Arbeitsagentur nicht mehr. Leider bekommt man ja bei denen nur ganz selten die Durchwahl zum zuständigen Sachbearbeiter. Ich werde jetzt die Rechtsschutzversicherung nutzen. Habe schon telefonisch vom Anwalt bestätigt bekommen das die 3 Wochen Regelung bindend ist. Habe am Dienstag einen Termin beim Anwalt und werde wohl eine Untätigkeitsklage anstreben. Habe dazu zwar keine Lust, aber was bleibt mir übrig...

Themenstarteram 16. August 2014 um 20:57

So... kurz mal berichten wie es weiter gegangen ist...

7 Wochen nach Eingang meines Antrages habe ich einen Brief mit Erklärung meiner unangenehmen Situation und Hinweis auf Fristen nach §14 IX SGB eine 2 Wochen-Frist zur Entscheidungsfindung gesetzt.

3 Tage nach Eingang bei der RV bekam ich einen Anruf wo mir jemand erklärte, das genau in der letzten Woche, der in meinem Fall 5-wöchigen Frist, die Kostenübernahme u.s.w. auf dem Postweg an mich rausgegangen sein. (beim Anrufen konnte mir das aber keiner Sagen:confused:)

Wie dem auch sei, die haben also nochmal alles zuggesendet und alles ist jetzt in trockenen Tücher...

Auto ist gekauft, und jetzt noch auf den Umbau-Termin warten....

Gruß Ron

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