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Email an EU-Verkehrsminister Kallas wegen DE-Kurzzeitkennzeichen in EU

Themenstarteram 22. März 2013 um 7:45

Hallo allerseits,

vielleicht habt ihr dasselbe Problem auch schon mal gehabt, ihr sucht ein gebrauchtes Auto auf mobile oder autoscout, aber es gibt nur interessante Angebote in Italien oder Belgien? Dumm nur das es ohne umständliche Trailermiete keine Chance gibt das Auto zu holen, denn das DE-Kurzzeitkennzeichen ist für solche Sachen nicht zulässig (verbotene Fernzulassung). In Italien müsst ihr - wenn ihr von der Polizei angehalten werdet - 1.000 Euro Strafe zahlen und das Auto geht ersatzlos in den italienischen Staatsbesitz über!

Vom DE-Verkehrsminister Herrn Ramsauer ist keine Hilfe zu erwarten, da er kein Interesse daran haben dürfte das Deutsche im Ausland Autos kaufen. Also habe ich an EU-Verkehrsminister Kallas geschrieben, wer Interesse hat sollte diese Email kopieren und ebenfalls an ihn mailen, er sollte sich ein Beispiel an seiner Kollegin Frau Reding nehmen die im Mobilfunkbereich die Wucher-Roaminggebühren weitestgehend abgeschafft hat:

Email: CAB-KALLAS-WEB-FEEDBACK@ec.europa.eu

5-day temporary plate valid in whole EU

Dear Mr. Kallas,

i´m writing you about a problem that i recognized the last year. I was interested to buy an used car in italy, but it just wasn´t possible because the german 5-day plate isn´t accepted in italy (if you buy a used car there), and to rent a trailer was too complicated for this issue. Also there is no real chance to get an italian 5-day plate as a foreigner.

I can´t write this request to our german transport minister Mr. Ramsauer, because i guess that he isn´t interested that germans would buy abroad. But your job would fit exactly this kind of EU problem that would be had to solved.

I would like to make you the proposal that you try to solve this problem, as your colleague Mrs. Reding did successfully with the EU roaming fees for mobile phone calls.

Best Regards

xxxx xxxx from germany

Beste Antwort im Thema

Schön gedeutscht, also das Englisch, richtig die deutsche Grammatik und den Satzbau mit drin. Da merkt man wenigstens woher die Mail kommt. ;)

Ich hätte den Vorschlag - also die EU-weite 5-Tageszulassung, wenn ich das richtig verstehe - noch einmal im Fließtext explizit genannt. Solche Politgrößen brauchen meines Erachtens nach eine klare Ansage bzw. einen konkreten Vorschlag. Nur für deutsch-italienische Überführungen wird man sich sicherlich nicht anstrengen. :)

Ich frage mich gerade welche nationalen und internationalen Gesetze man dafür umgestalten müsste. Versicherungstechnisch wird das auch nicht so einfach. ;)

So würde ich die Mail jedenfalls nicht kopieren, auf keinen Fall. :(

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Schön gedeutscht, also das Englisch, richtig die deutsche Grammatik und den Satzbau mit drin. Da merkt man wenigstens woher die Mail kommt. ;)

Ich hätte den Vorschlag - also die EU-weite 5-Tageszulassung, wenn ich das richtig verstehe - noch einmal im Fließtext explizit genannt. Solche Politgrößen brauchen meines Erachtens nach eine klare Ansage bzw. einen konkreten Vorschlag. Nur für deutsch-italienische Überführungen wird man sich sicherlich nicht anstrengen. :)

Ich frage mich gerade welche nationalen und internationalen Gesetze man dafür umgestalten müsste. Versicherungstechnisch wird das auch nicht so einfach. ;)

So würde ich die Mail jedenfalls nicht kopieren, auf keinen Fall. :(

Noch'n Gesetz für wieviele % an Käufern - kann man diese Minderheit eigentlich noch in Prozente fassen - deren Wunschauto (Unikat:D) nur und einzig und allein im Ausland zu kaufen ist:rolleyes:

Ich hatte eine ähnliche Frage voriges Jahr schon mal an die EU gestellt:

"Hallo, kann ich ein in der Schweiz gekauftes Auto mit einem deutschen Kurzzeitkennzeichen nach Deutschland fahren? Danke!!"

Antwort des freundlichen EU-Beamten:

"Sehr geehrter Herr ...,

vielen Dank für Ihre Nachricht, die von Helpdesk ...blablabla..

Sie können Ihr Fahrzeug mit deutschen Kurzzeitkennzeichen nach Deutschland fahren, solange Sie die Bedingungen erfüllen, unter denen das Kennzeichen ausgestellt wurde (zum Beispiel, beschränkte Gültigkeitsdauer)....

Wir hoffen, dass diese Informationen für Sie von Nutzen sind und stehen Ihnen für weitere Fragen zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen,

Regards,

Nuno VAZ TEIXEIRA

Helpdesk – Summaries of EU legislation

Publications Office of the European Union"

Das Schweizer Verkehrsministerium hat auf die Frage, ob ich bei denen denn auch fahren kann (gehören ja nicht zu EU), leider nicht geantwortet. Ich bin dann einfach gefahren.

Themenstarteram 22. März 2013 um 9:44

Zitat:

Original geschrieben von mizimausi12

Schön gedeutscht, also das Englisch, richtig die deutsche Grammatik und den Satzbau mit drin. Da merkt man wenigstens woher die Mail kommt. ;)

Ich bin nunmal Deutscher und kein native speaking Engländer. Wichtig ist das der Inhalt verstanden wird und die Rechtschreibung stimmt, auf den perfekten englischen Satzbau pfeife ich :D

Der Herr Kallas ist ja auch kein Engländer, von daher passt es :cool:

@Handschweiß: die Schweiz ist ein Sonderfall weil die ja nicht zur EU gehört. Ein deutsches Kurzzeitkennzeichen ist da zu 100% nicht einsetzbar. Du hast somit großes Glück gehabt das dein Auto nicht beschlagnahmt wurde, mir wäre das zu heiß mal eben eine fünfstellige Summe einfach so in den Sand zu setzen.

Da man ja nun (unabgängig von der Grammatik) nicht an seinen Kumpel mailt, würde ich die Schriftform wenigstens um die Umgangsgrammatik erleichtern. Also "i am" statt "i`m" usw.

Und das "i" immer "I" schreiben:D

Themenstarteram 22. März 2013 um 10:20

auf jeden Fall ist das mal ein Thema wo die EU nützlich sein kann, in der Mehrzahl kommen da ja Regulierungen die eher zum Nachteil der Bürger sind.

Zitat:

Original geschrieben von LA Ryder

Zitat:

Original geschrieben von mizimausi12

Schön gedeutscht, also das Englisch, richtig die deutsche Grammatik und den Satzbau mit drin. Da merkt man wenigstens woher die Mail kommt. ;)

Ich bin nunmal Deutscher und kein native speaking Engländer. Wichtig ist das der Inhalt verstanden wird und die Rechtschreibung stimmt, auf den perfekten englischen Satzbau pfeife ich :D

Der Herr Kallas ist ja auch kein Engländer, von daher passt es :cool:

Groß- und Kleinschreibung, da hapert es noch, aber gut. ;)

Willst du denn nun wirklich nur ein italienisch-deutsches Überführungskennzeichen oder nicht doch ein EU-weites (inklusive Schweiz)? Was, wenn der nächste Wagen in Frankreich steht, dann geht das Gerenne von neuem los. Ich würde es eben noch einmal neu formulieren, einerseits konkreter (was du genau willst), aber andererseits auch allgemeiner (europaweite Überführungen). :)

Ansonsten wird das dann wohl ein pinkes/lilafarbenes/etc.farbenes Kennzeichen. Die Richtlinie muss dann in nationales Recht überführt werden. Das dauert. Wahrscheinlich gab es diesen Vorschlag ohnehin schon einmal. ;)

Ich würde es eher mit einer Petition versuchen als den Herrn Kallas mit E-Mails zuzuschütten:

http://www.europarl.europa.eu/.../Petitions.html

Der gute Herr hat sicherlich viel zu tun, so ein schnödes Kennzeichen hat sicherlich wenig Priorität. :( :o

am 22. März 2013 um 11:14

Eine Petition kann auch auf Deutsch verfasst werden, denn Deutsch ist seit 1957 EU-Amtssprache.

Ihr habt recht, ich habe jetzt auch den Beleg gefunden, daß man "es" (Fernzulassung) nicht darf. Da ging es zwar darum, ob ein Italiener ein in Deutschland gekauftes Auto mit italienischen Kurzzeitkennzeichen nach Italien fahren darf - Ergebnis: er darf nicht, also darf es der Deutsche umgekehrt auch nicht. Wär ja auch zu einfach.

http://www.verkehrslexikon.de/Texte/EURotKZ02.php

Die Behörden kennen sich aber auch nicht aus damit. Ich bin von der Schweiz zum Zoll in St-Margarethen, dann nach Österreich rein, freundliches Winkewinke vom diensthabenden Gendarmen und in Bregenz wieder raus, Glück gehabt.

Das wär doch mal ein Fall für Stoiber, der will doch immer die Euro-kratie vereinfachen. Ich werd ihm mal schreiben.

Noch was: ich darf wohl als Deutscher ein deutsches Auto mit den deutschen Kurzzeitkennzeichen nach Italien fahren und wieder zurück (gegenseitige Anerkennung ist gegeben). Dann könnte ich bei einer Kontrolle in Italien behaupten, daß ich das (eigentlich italienische) Auto ja heute morgen schon aus Deutschland mitgebracht hätte? Wer wollte das Gegenteil beweisen? Hols der Teufel!

Zitat:

Original geschrieben von Handschweiß

Noch was: ich darf wohl als Deutscher ein deutsches Auto mit den deutschen Kurzzeitkennzeichen nach Italien fahren und wieder zurück (gegenseitige Anerkennung ist gegeben).

Leider ist auch hier die Problematik, dass das erstens niemand weiss (schon gar nicht die EU-ausländische Exekutive) und zweitens ein Großteil der Versicherer hier Zicken macht, entsprechenden Versicherungsschutz zu bestätigen, der selbstverständlich gem. den zu Grunde liegenden Bedingungen (AKB) besteht....

am 22. März 2013 um 15:33

Zitat:

Original geschrieben von Handschweiß

Ihr habt recht, ich habe jetzt auch den Beleg gefunden, daß man "es" (Fernzulassung) nicht darf. Da ging es zwar darum, ob ein Italiener ein in Deutschland gekauftes Auto mit italienischen Kurzzeitkennzeichen nach Italien fahren darf - Ergebnis: er darf nicht, also darf es der Deutsche umgekehrt auch nicht. Wär ja auch zu einfach.

http://www.verkehrslexikon.de/Texte/EURotKZ02.php

Die Behörden kennen sich aber auch nicht aus damit. Ich bin von der Schweiz zum Zoll in St-Margarethen, dann nach Österreich rein, freundliches Winkewinke vom diensthabenden Gendarmen und in Bregenz wieder raus, Glück gehabt.

Das wär doch mal ein Fall für Stoiber, der will doch immer die Euro-kratie vereinfachen. Ich werd ihm mal schreiben.

Noch was: ich darf wohl als Deutscher ein deutsches Auto mit den deutschen Kurzzeitkennzeichen nach Italien fahren und wieder zurück (gegenseitige Anerkennung ist gegeben). Dann könnte ich bei einer Kontrolle in Italien behaupten, daß ich das (eigentlich italienische) Auto ja heute morgen schon aus Deutschland mitgebracht hätte? Wer wollte das Gegenteil beweisen? Hols der Teufel!

Das sagt dem Italiener der italienische Polizeicomputer.

Themenstarteram 22. März 2013 um 17:59

Zitat:

Original geschrieben von Handschweiß

Noch was: ich darf wohl als Deutscher ein deutsches Auto mit den deutschen Kurzzeitkennzeichen nach Italien fahren und wieder zurück (gegenseitige Anerkennung ist gegeben). Dann könnte ich bei einer Kontrolle in Italien behaupten, daß ich das (eigentlich italienische) Auto ja heute morgen schon aus Deutschland mitgebracht hätte? Wer wollte das Gegenteil beweisen? Hols der Teufel!

Das bringt nichts weil man ja den italienischen Fahrzeugbrief in der Tasche hat. Und das passt nicht mit dem DE-Kurzzeitkennzeichen zusammen. OK man könnte behaupten das man das Auto mit IT-Brief in DE gekauft hat und jetzt in IT wieder verkaufen möchte, der Verkauf jedoch gescheitert ist und man nun wieder nach DE zurückfahren möchte (da man ja in Richtung DE unterwegs ist). Aber "dank" Sprachbarriere wird dieses Vorhaben scheitern. Außerdem reicht ein Blick in den IT-Zulassungscomputer und der Versuch fliegt auf.

Generell geht es mir nicht nur um Italien, ich habe auch schon tolle Fahrzeuge in Belgien oder Holland gesehen, aber meist ist es Italien.

Die Lösung des ganzen müsste doch eigtl. ein Ausfuhrkennzeichen des jeweiligen Herkunftslandes sein?

Steuern muss ich eh im Verbringungsland (in diesem Fall Deutschland) bezahlen.

Aber gemäß dieser Webseite sollen die Kurzzeitkennzeichen auch im EU Ausland gegenseitig anerkannt werden!

BTW:

Die Mail kann man auch auf Deutsch schreiben, weil Deutsch offizielle EU Amtssprache ist ;)

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