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Eintragung neuer Felgen
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Hallo zusammen,
ich hab noch nicht so viel Ahnung vom Felgenkauf, daher die Frage:
Ich hab bisher die VW original 15" Felgen von 2003 drauf. Wenn ich mir jetzt neue 15" Felgen kaufen möchte, muss ich die eintragen lassen, oder gilt das erst ab einer anderen Felgengröße (z.B. 16")?
2. Frage: Ich habe aktuell für Bereifung 195/65R15 91T eingetragen. Sehe ich das richtig, dass ich neue Reifen auch nur mit dem Geschwindigkeitsindex T kaufen kann, wenn ich eine neue Eintragung vermeiden will? Ich merke nur, dass bei Sommerreifen der Index H oft billiger ist als T... Speed ist mir egal, vmax ist eh nur 164 km/h laut Fahrzeugschein. |







Hallo,
also eintragen dann, wenn in der ABE oder Teilegutachten die Begutachtung nach §19(3) STVZO gefordert ist. Daher erst die Prüfzeunisse zu den Felgen genau lesen.
Der Geschwindigkeitsindex ist die minimal Anfoderung, ein höherer von T auf H oder V ist jederzeit möglich. Nur achsweise muß der gleiche Reifentyp gefahren werden. §36 StVZO Anhang und EG Rili 92/23/EWG Anh. II 2.1
Noch Fragen zu Reifen
einfach stellen
Gruß walrus
2xwenn du dir felgen kaufst schau mal auf die ewg bescheinigung was alles für deinen freigegebn ist, dann kannst du dir evtl das eintragen sparen, ausser es steht was bei den gekauftet felgen im gutachten dabei. glaube bei 16 sinds 205 55 16, 17 225 45 (als winterbereifung 205 55),18 225 40. ich zb musste bei meinem die 18" oem detroits eintragen lassen, obwohls ne original felge ist und der vari auch mit ner felge (gleiche dimension) als zubhör laut konfigurator bestellbar war. bei mir war das größte 17"........
1xAh super, das heißt also ich kann auch erstmal bedenkenlos 91H Reifen kaufen.
Die Felgen vorher waren eben die original VW Felgen 15", nur sind da jetzt die Winterreifen drauf. Für die Sommerreifen will ich aber auch nur 15" Alufelgen, Familie (Kosten) und Fahrkomfort gehen da einfach vor.
Wenn ich mir die jetzt z.B. bei reifen.com aussuche und das "Gutachten" durchlese, dann steht da zu meinem Fahrzeug (Golf V 1K für 195/65R15) unter anderem auch das: A02
Code:A02 Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
D.h. ich brauch eigentlich bei gleicher Reifengröße gar nichts eintragen lassen, oder? Nur das Gutachten muss ich halt mitführen.
So isses.
Allerdings nur, wenn es für die Rad-/Reifenkombination keine Auflage A01 gibt.
Meistens steht in der zugehörigen ABE folgendes:
Abweichend von den Bestimmungen des §13 Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV) ist es nicht erforderlich eine Berichtigung der Fahrzeugpapiere durch die Zulassungsbehörde zu veranlassen, wenn die im Gutachten aufgeführten Reifen- oder Felgengrößen in den Fahrzeugpapieren nicht genannt sind.
Das heißt, in dem Fall kannst du auch z. B. 205/60 R15 Reifen (sofern die Größe im Gutachten steht) ohne Abnahme / Eintragung fahren.
Bei Reifen Com gibt es allerdings keine ABEs zum runterladen.
Da musst du schon auf der Herstellerseite nachsehen.
Die LM-Felgen kann dir fast jeder kleine Reifenhändler bestellen. Teilweise sind die sogar günstiger als die Internethändler.
Eintragung neuer Felgen
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Wenn ich mir die jetzt z.B. bei reifen.com aussuche und das "Gutachten" durchlese, dann steht da zu meinem Fahrzeug (Golf V 1K für 195/65R15) unter anderem auch das: A02
Code:A02 Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
D.h. ich brauch eigentlich bei gleicher Reifengröße gar nichts eintragen lassen, oder? Nur das Gutachten muss ich halt mitführen.
Achtung genau lesen: Es müssen die Fahrzeugpapiere nicht berichtigt werden. Es kommt auf die Auflage A01 an in der eine Verpflichtung zur Umbaubegutachtung vorgecashrieben ist.
Nur die Korrektur der Zulassungsbescheinigung wir , wenn in der ABE explizit erlaubt , nicht wie sonst erfoderlich. Wie eine Anbauabnahme nicht unverzüglich durchgeführt erlischt nach §19 (2) .. (4) die Betriebserlaubnis und damit der Versicherungsschutz.
ich weis es ist hart, aber soweit die Theorie, ob ein Amtsrichter so urteilt? In bayern steht dies im weiß blauen Himmel.
Bitte Gutachten bzw ABE genau lesen und zwischen Anbauabnahme und Berichtigung der Fahrzeugpaiere unterscheiden.
walrus
Ok, danke euch!
Werde mir wohl auch von einer "befreundeten" Werkstätte Angebote machen lassen und wahrscheinlich dort zugreifen. Da kann ich vermutlich auch nochmal die ABEs genauer anschauen.