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Eintragung neue Felgen/Reifen Kombi am 2.7 Tdi

Audi A6 C6/4F
Themenstarteram 21. April 2015 um 20:30

Servus miteinander,

hab schon einige Stunden nur für die Recherche verbracht, einige Tipps konnte ich auch schon umsetzen, aber leider noch nicht alle. Vielleicht könnt ihr mir ja helfen.

Habe mir neue 19Zöller für meinen A6 4F 2.7TDI Schalter geholt.

Sind Original Felgen von Audi (http://www.original-felgen.com/4f0071499666.html). Leider wurden mir die Dinger nicht eingetragen, obwohl ich direkt bei Audi war, aber keine Traglastbescheinigung aufzutreiben war. Naja, die hab ich jetzt aber direkt beim Audi Werk angefordert.

Vorgänger hatte bisher 255/30 R19 98Y montiert. Nachdem ich auf'm Hinweg schon geblitzt wurde hab ich beim Reifenumrechner mal schlau gemacht - bräuchte für diese Felgen und meinen bereits eingetragenen Kombinationen eigentlich 245/35 R19, will nämlich keine Tachanpassung. Die Größe 245/35 gibt es aber gar nicht mit dem Load der bisher eingetragen ist.

Kann mir jemand sagen mit welchen Unterlagen ihr noch zusätzlich zum TÜV seid um die neuen Dinger einzutragen? Oder könnt ihr mir n Foto von der neuen Eintragung per pn schicken? Glaube mittlerweile ich werd ne ähnliche Odyssee hier durchmachen wie von manch anderem aus der Kölner Bucht beschrieben. Ist das nur der TÜV aus unserer Region der so'n Stunk macht?!?!

Danke für alle Ratschläge

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30 Antworten

Laut deinem Tankdeckel musst du aber 255 / 35 / R19 fahren. Diese Kombination fahre ich auch.

http://www.a6-wiki.de/index.php/Datei:3.0TDISline.JPG

Themenstarteram 22. April 2015 um 11:29

Hm, werd gleich mal nachschauen. Aber die Durchmesser in mm unterscheiden sächsisch deutlich (nicht der Abrollumfang!), die 255/35 R19 sind mit 661mm Durchmesser (2076,6mm Umfang) noch mal ein wenig mehr als die 245/35 R19 mit 654mm Durchmesser und 2054,6mm Umfang.

Lubby, hast du denn den 3.0TDI? Sind da vielleicht von vornherein größere Reifen/Felgen zugelassen und dadurch wäre eine Tachoanpassung nicht notwendig?

Themenstarteram 22. April 2015 um 11:30

Fragt mich nicht was das "sächsisch" in dem Text zu suchen hat.

Die 19zöller beim 4F haben i.d.R. 255/35R19 aufgezogen, so steht es geschrieben. Du hast dier da offensichtlich Felgen des Allroad gekauft. Und daß Audi-Erkstätten keine Traglastbescheinigungen vorhalten, sollte auch bekannt sein.

Zitat:

@kludoc schrieb am 22. April 2015 um 13:29:33 Uhr:

Hm, werd gleich mal nachschauen. Aber die Durchmesser in mm unterscheiden sächsisch deutlich (nicht der Abrollumfang!), die 255/35 R19 sind mit 661mm Durchmesser (2076,6mm Umfang) noch mal ein wenig mehr als die 245/35 R19 mit 654mm Durchmesser und 2054,6mm Umfang.

Lubby, hast du denn den 3.0TDI? Sind da vielleicht von vornherein größere Reifen/Felgen zugelassen und dadurch wäre eine Tachoanpassung nicht notwendig?

Nein ich fahre selbst die 2.7 TDI Maschine mit der Kombi.

Themenstarteram 22. April 2015 um 15:41

So, hat n bissl länger gedauert.

Nicht wundern (übrigens war mein Aufkleber war in der B-Säule, nicht im Tankdeckel), aber ich hab einen Avant und keine Limo

Image

Und was willst du uns mit der Tabelle zeigen? Du hast in deinem CoC keine 19zöller eingetragen, also muss die Felge in einer Einzelabnahme eingetragen werden. Trotzdem ist die Standard-Größe, wie schon mehrmals erwähnt, 255/35R19.

Hi,

ich denke ich kann hier die Auflösung bringen.;)

Du brauchst nur die ABE 45902 mitführen. Der Hersteller ist BORBET, Hergestellt im Auftrag für AUDI. Deswegen hat die Felge auch die 4F0 Nummer und die KBA Nummer.

Du kannst die Räder mit 245/35R19 93Y OHNE Eintragung fahren.

Auflage:

keine Schneeketten, kein Quattro usw.

Leider hast du uns nicht mitgeteilt ob du ein Quattro hast..

 

MfG

Abe-a6-auszug

Das ist m.M.n. so nicht korrekt. Da die Reifengröße, egal, ob 245er oder 255er nicht im CoC stehen, müssen sie abgenommen und eingetragen werden.

Zitat:

@golfer0510 schrieb am 22. April 2015 um 22:05:06 Uhr:

Das ist m.M.n. so nicht korrekt. Da die Reifengröße, egal, ob 245er oder 255er nicht im CoC stehen, müssen sie abgenommen und eingetragen werden.

Ist leider so nicht richtig.

Die ABE enthält die Freistellungsklausel.

D.h. auch wenn die Reifen nicht schon Serienmäßig freigegeben sind, entfällt die Berichtigung und die Abnahme.

Da ist aber nichts von einer Freigabeklausel zu sehen.

Ist ja auch nur ein Auszug aus der abe.

Mir liegt sie hier vor.

Gibt es hier jemanden der die Unterschiedlichen Aufkleber erklären kann? Liegt es hier an einem Unterschied in VFL und FL? Wie kann man denn die Unterschiedlichen Dimensionen erklären? Ich kann auf meinem Dicken Avant 2.7 Tdi Quattro mit Sicherheit kein 255 / 30 r19 fahren. Oder evtl. doch?

Von meinem Spacestar ist mir bekannt das sich das evtl. etwas überschneiden kann. Da konnte ich auch zwischen 50 / 55 wählen. Aber ein ganzer Aufkleber komplett unterschiedlich verwirrt mich.

Es gibt keine unterschiedlichen Aufkleber. Es hat niemend von 255/30 gesprochen, sondern es sind werksseitig 255/35R19 verbaut. Und es werden nur die im CoC freigegebenen Kombis genannt.

@MZ

Und warum stellst du nicht das komplette Gutachten ein?

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