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Eintragung eines erw. "Kindes" in der VS Police

Eintragung eines erw. "Kindes" in der VS Police

apostata apostata

130 TDI AVF & 101 1,6 AFT

Themenstarter

Hallo liebe Gemeinde,

hier meine Frage:

mein Filius ist 18 geworden und fährt seit dem mein Golf. Habe ich ihm als "Fahrer unter 25 J. " der VS gemeldet. Habe mal gehört wenn er brav und lieb würde ;) kann er nach ein paar Jährechen mit eine günstigeren SF Klasse seine eigene Kiste versichern. Stimmt es? Oder?


Frank128 Frank128

Wendelstein

Stichwort Führerscheinregelung.

 

Die Führerscheinregelung in der Kraftfahrzeugversicherung ist eine Regelung zu Einstufung in eine Schadenfreiheitsklasse, wenn kein Schadenfreiheitsrabatt mehr besteht, oder noch nie einer bestanden hat.

 

Die Führerscheinregelung besagt, daß wenn man mindestens 3 Jahre im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis ist, eine Einstufung in SF 1/2 erhält. Dies entspricht in der Regel 140%.

 

Gruß

Frank, der schon min. 4 Jahre den Führerschein hat. :D


Hallo,

 

bei manchen Gesellschaften wie z.B. bei uns ist es möglich, wenn das Erstfahrzeug auf Vater oder Mutter zugelassen ist und mindestens in SF - Klasse 1/2 eingestuft ist, den Wagen des Sohnes ebenso in SF 1/2, sprich 140% sofort[/b] einzustufen. Egal ob er 3 Jahre den Führerschein hat!

 

 

LG

Lars


Torian Torian

Wrrrrooaam

VW

Wie hoch ist eigentlich der "Strafaufschlag" für weitere Fahrer?

 

Mein Auto ist auf meinen Vater angemeldet, ich als weiterer Fahrer (über 25) eingetragen.


twelferider twelferider

konifere

Kann man pauschal nicht beantworten, da von der jeweiligen Versicherungsgesellschaft abhängig.

 

Bei Fahrern über 25 ist das allerdings i.d.R. so ziemlich zu vernachlässigen.

 

 

Umgekehrt geben einige Versicherungen einen Nachlass für "Alleinfahrer".

 

 

Das reisst es alles aber nicht heraus - solange die Fahrer mindestens 25 oder älter sind.


Torian Torian

Wrrrrooaam

VW

Eintragung eines erw. "Kindes" in der VS Police

Ich hatte noch nie daran gedacht, aber der Aufschlag beträgt bei meiner Versicherung unglaubliche 8%.

 

Was passiert, wenn ich den Wagen meiner Eltern mal alleine benutze und an die Wand setze? Bei meinem Umzug bin ich den Wagen sicher ne Woche "unangemeldet" und alleine gefahren (aber über 25).


Prinzipiell zahlt die Versicherung die versicherten Schäden erstmal, allerdings wird sie vom Vertragsnehmer eine vertraglich festgelegte Strafzahlung fordern - in der Regel liegt die wohl bei einem Jahresbeitrag (wohlgemerkt: was der Jahresbeitrag kosten würde, wenn der Bruchpilot eingetragen gewesen wäre).

 

Ist aber im Zweifelsfall auch in den Bedingungen der Versicherung nachzulesen.


Torian Torian

Wrrrrooaam

VW

Oha, das ist strenger als ich dachte. Na auf der Urlaubsfahrt lässt es sich ja noch begründen, bei der Einzelfahrt wird es dann schon dünner.

 

Für mich erledigt sich das Problem eh bald, mein neues Auto wird auf mich angemeldet und dadurch, oh Wunder, 20 Euro (HP+VK+TK) billiger als über meine Eltern. Da versteh einer die Versicherungen...


Zitat:

Original geschrieben von Torian

Oha, das ist strenger als ich dachte. Na auf der Urlaubsfahrt lässt es sich ja noch begründen, bei der Einzelfahrt wird es dann schon dünner.

 

Für mich erledigt sich das Problem eh bald, mein neues Auto wird auf mich angemeldet und dadurch, oh Wunder, 20 Euro (HP+VK+TK) billiger als über meine Eltern. Da versteh einer die Versicherungen...

Weil eine Autoversicherungen nunmal mehr ist als Milch, Eier und Mehl zu nehmen und damit nen Eierkuchen zu machen ;) Hast du mal die jährliche km-Leistung, Typ- und auch Regionalklassen sowie den Deckungsumfang verglichen? Manche geben auch Zuschläge für Autos älter 15 Jahre oder Fahrer älter 69!

 

MfG Paule

 

P.S.: Bei den meisten Vers. mit eingeschränktem Fahrerkreis kann man bis zu 4 Wochen pro Kalenderjahr auch einen weiteren Fahrer melden (eben für Urlaub, Umzug, etc.), muss aber vorher passieren!


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