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Eintragen von Original Teilen!

Themenstarteram 4. Mai 2010 um 15:29

Hi,

es wird ja heftig immer diskutiert ob man Original Teile (wie V6 Lippen, R32 Seitenschweller, usw.) eintragen lassen muss oder nicht.

Hab mich auch schon mit dem TüV und VW-Wolfsburg in Verbindung gestetz.

Jetzt bestätigt VW-Wolfsburg genau das gleiche wie der TüV!

Zitat von VW:

Freigabe einzelne Bauteile/ Nachruestung

 

Sehr geehrter Herr .........,

vielen Dank fuer Ihre E-Mail. Ihre Frage beantworten wir gern.

Bitte haben Sie Verstaendnis, dass wir Ihnen keine Freigabe fuer den Anbau einzelner Ersatzteile die nicht serienmaessig fuer Ihr Fahrzeug verwendet wurden, erteilen koennen. Ihr Vorhaben liesse sich allerdings in Absprache mit einer amtlich anerkannten Pruefstelle wie zum Beispiel TUEV oder DEKRA per Einzelgutachten realisieren.

Eine entsprechend ausgeruestete anerkannte Pruefstelle kann Ihnen ein Einzelgutachten erstellen, den Umbau pruefen und die Aenderung in die Fahrzeugpapiere eintragen. Diese Abnahme ist gesetzlich vorgeschrieben und die Voraussetzung dafuer, dass der Wagen wieder fuer den Verkehr zugelassen wird.

Zugegeben das klingt aufwendig. Aber es ist tatsaechlich die einzige Moeglichkeit und die wollen wir Ihnen natuerlich nicht vorenthalten.

Fuer weitere Fragen oder Anregungen stehen wir Ihnen gerne zur Verfuegung.

Mit freundlichen Gruessen

Ihre Volkswagen Kundenbetreuung

Nun hoffe ich das diese diskusion ein Ende hat.

Da einer immer sagt, muss man nicht, und der adere sagt muss man!

Ich hoffe damit geholfen zu haben!

MfG

Freddy

Beste Antwort im Thema

der Golf IV hat keine nationale ABE mehr, sondern eine EG-Typgenehmigung, in dieser stehen natürlich die Bauteile beschrieben so wie früher in der ABE auch, aber auch wenn diese teilweie über 300 Seiten stark ist, ist eine Einteilung in Typen drin, also der R32 z.B. wird dort extra beschrieben.

Wenn eine Jubilippe eine KBA Nummer hat, was ich nicht weiß, dann liegt dafür eine seperate ABE vor, diese könnte man sich mal anschauen, wenn mir wer die KBA Nummer gibt. Ich kann man schon vorstellen, dass in der nachträglich erstellten ABE andere Fz.-Typen außer dem Jubi drin stehen, damit man das Bauteil auch an andere Kunden verkaufen kann. Aber normal wäre dies nicht, da die ABE mehr Geld kostet wie ein Nachtrag zu einer EG-Typgenehmigung...

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Zitat:

Bitte haben Sie Verstaendnis, dass wir Ihnen keine Freigabe fuer den Anbau einzelner Ersatzteile die nicht serienmaessig fuer Ihr Fahrzeug verwendet wurden

Im Sinne von gabs so nie für den Golf IV oder war beim Kauf nicht an deinem Auto montiert?

Themenstarteram 4. Mai 2010 um 15:43

Im Sinne von: War beim Kauf vom Auto nicht montiert!

Beim 1,6 16V gabs keine V6 Lippe, R32 Seitenschweller, usw.

Na dann arbeitet der TÜV hier mangelhaft :D An meinen Schwellerverkleidungen hat sich noch nie einer lange aufgehalten.

am 4. Mai 2010 um 15:45

gut zu wissen...aber ne gute nachricht is das nicht :D

Themenstarteram 4. Mai 2010 um 15:46

Tja, aber jetzt wissen wir es genau!

am 4. Mai 2010 um 15:48

soo siehtz aus

dann brauch man getz auch gar keine diskusionen mehr mit der rennleitung anfangen...nuja nuja dann bald ma ab zum tüv :D

Danke für die Info und die Mühe.

Gibt es auch eine Stellungnahme seitens der Prüfstellen?

Wär interessant, was die dazu sagen ;)

(Du erwähntest, dass Du bei beiden Seiten angefragt hast)

Themenstarteram 4. Mai 2010 um 18:27

Zwecks der Prüfstelle: Da habe ich ein langes Gespräch mit dem Leiter der Prüfstelle geführt.

Und er hat das selbe gesagt wie die von VW.

Solange die Teile nicht ab Werk montiert waren, müssen die Teile eingetragen werden!

Egal ob die Teile an einem anderen Golf IV ab Werk montiert waren!

MfG

Freddy

Im Rahmen meiner derzeitigen Weiterbildung zum Sachverständigen, habe ich dies einem Dozenten für den StVZO-Bereich auch mal gefragt, wie es ausschaut mit Teilen z.B. welche nur beim R32 verbaut waren und sich Besitzer kleinerer Fz. ans Auto schrauben, er sagte mir das dies auch eintragungspflichtig sei.

Das Problem ist wahrscheinlich, dass bei einer HU kaum jemand dies bemängelt, da er dem Kunden dies auch nicht eintragen könnte, da er z.B. nur Prüfingenieur ist. Auch fallen vielen Prüfern solche Bauteile erst garnicht auf, da sie in der Regel schon recht dezent sind.

Ich würde sogar noch weiter gehen, ein junger angehender Prüfer hat mal ein Mopped mit gebracht war mit Xenons ausgerüstet, er hat es 2 jungen Prüfingenieuren etwa 1-4 Jahre Prüferfahrung und 2 alten Hasen (> 20 Jahre Erfahrung) zum prüfen gezeigt, alle vier haben die Xenonscheinwerfer garnicht erkannt, ich wurde natürlich auch getestet und habe den Mangel sofort gesehen, meiner Meinung sollte dies jeder sofort erkennen, vorallem junge Prüfer, aber da lag ich wohl falsch.

Auch wenn ich Autos mit solchen Umbauen vorgestellt bekomme, von vielleicht Werkstatt-Jungs, bei mir haben die alle keine Chance, Tag drauf ist die Plakette von irgendwem drauf, aber jeder prüft halt unter anderen Gesichtspunkten und jeder hat andere Erfahrungswerte und Grundqualifikationen.

Den Anlaß der Xenons haben wir dann im Team als Weiterbildung angenommen, damit sowas nimmer vorkommt.

Vielen Dank, für den Auszug aus dem VW-Schreiben zu dieser Thematik, auch wenn es viele Autobesitzer nicht erfreuen wird.

Themenstarteram 4. Mai 2010 um 18:36

Auch vielen Dank an dich Schyschka für dein Kommentar!

Da haben wir nun auch eine Antwort von einem TüV Prüfer mit drin!

Mich hat das einfach keine Ruh gelassen, ob man jetzt die Teile eintragen lassen muss oder nicht.

Ich hab nämlich keine Lust einen Strafzettel, Punkte, oder sogar eine Stillegung zu kassieren!

Aber ich glaube das Geld was die Eintragung kostet, werden die ein oder anderen auch noch locker machen können, wenn Sie sich schon solche Teile kaufen können!

MfG

Freddy

 

EDIT: Wäre ja auch was für das FAQ das Thema, oder?

Am besten bei Punkt 5 (Nachrüstung & Umbauten) als erstes dick und fett hizufügen!

http://www.motor-talk.de/faq/vw-golf-iv-bora-q39.html

Zitat:

Original geschrieben von GOLFIV 16V

Zwecks der Prüfstelle: Da habe ich ein langes Gespräch mit dem Leiter der Prüfstelle geführt.

Und er hat das selbe gesagt wie die von VW.

Solange die Teile nicht ab Werk montiert waren, müssen die Teile eingetragen werden!

Egal ob die Teile an einem anderen Golf IV ab Werk montiert waren!

MfG

Freddy

aaah OK

danke :)

am 5. Mai 2010 um 5:35

sehr interessant :)

verstehe ich das richtig, dass auch vw selbst keine art "ABE" für z.B. eine V6-Lippe austellt?

Normalerweisse müssen ja ALLE änderungen am KFZ eingetragen werden, ausser man hat ein stück PAPIER dazu.

 

und da vw dieses stück PAPIER nicht austellt, muss es eingetragen werden? versteh ich das richtig?

ich will jetzt nicht hier groß rumdiskutieren, aber ich finde das bissel unlogisch... Wenn das FZG es ab WERK verbaut hat muss es ja irgendwo drin stehen, dass das so OK ist.

versteht ihr was ich meine? :D

mfg

am 5. Mai 2010 um 6:19

Ist doch Unsinn wenn eine KBA nummer drauf ist. Kann mich sehr gut erinnern das an meiner Jubi-GTI Lippe auch eine Nr dran war.

Es ist auch logisch nachvollziehbar das VW nicht möchte, das deren Tuningteile/Ersatz/Verschleißteile weiter verwendet werden.

Die würden natürlich alles gern neu verkaufen, auch Ersatzteile. Stellt euch mal vor wie das aussehe, ein Ölfilter 30€.

Gibt ja keine Konkurentz.

Würde man den Gedanken weiter spinnen, vergessst mal ganz schnell alle gebrauchten Teile wie Türen, BKV, Leuchten usw in der Bucht. Wäre dann auch nichts anderes als eine Jubi-Lippe oder R32 Stoßi.

der Golf IV hat keine nationale ABE mehr, sondern eine EG-Typgenehmigung, in dieser stehen natürlich die Bauteile beschrieben so wie früher in der ABE auch, aber auch wenn diese teilweie über 300 Seiten stark ist, ist eine Einteilung in Typen drin, also der R32 z.B. wird dort extra beschrieben.

Wenn eine Jubilippe eine KBA Nummer hat, was ich nicht weiß, dann liegt dafür eine seperate ABE vor, diese könnte man sich mal anschauen, wenn mir wer die KBA Nummer gibt. Ich kann man schon vorstellen, dass in der nachträglich erstellten ABE andere Fz.-Typen außer dem Jubi drin stehen, damit man das Bauteil auch an andere Kunden verkaufen kann. Aber normal wäre dies nicht, da die ABE mehr Geld kostet wie ein Nachtrag zu einer EG-Typgenehmigung...

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