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eintragen eines e-geprüften Auspuffs???
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moin moin ...
folgendes:
habe an meiner Suzuki GSX-R 1100 W eine komplette Auspuffanlage verbaut. Auf dem Endtopf ist eine e-Nummer eingeschlagen. Bei der letzten HU kam die Frage nach einer ABE oder einem Gutachten - gibts nicht schriftlich, hab beim Hersteller in Holland angerufen. Mittlerweile weiß ich, dass ich eine ABE nicht haben muß, weil es halt keine gibt. Da ich aber an dem Bock noch einiges mehr verändert habe, ist eine häufigere Kontrolle der Rennleitung normal. Nun wollte ich die Anlage eintragen lassen, nur schickt mich jeder Prüfer wieder weg, weil ohne schriftlichen Nachweis keine Eintragung. Die Anlage könnte ja auch woanders ranpassen (tut sie aber nicht - Krümmerabstand, usw.) ... Wie schaut es denn nun aus mit den gesetzlichen Bestimmungen zum Eintragen eines e-geprüften Teils? bekommt man die auch ohne schriftlichen nachweis eingetragen? |



Ich nehme mal an Du hast ne "Bos",
Bitte die mal Dir ein technisches Datenblatt
zu der Anlage zu schicken, damit sollte eine
Einzelabnahme möglich sein.
nein, ist keine BOS, sondern eine Laser Pro d´Or. Eine Einzelabnahme wollte ich eigentlich umgehe, denn dafür hab ich ja eigentlich eine e-Nummer (und somit ja auch ABE) die Frage ist halt, ob ein TÜVi den Topf nur anhand der e-Nummer eintragen darf, oder nicht? Dass sie passt, sieht er ja.
kurz und knapp......NEIN darf er nicht, weil bei der Eintragung Bezug auf ein Gutachten genommen werden muss .
Mir sind auch Fälle bekannt wo Eintragungen ohne Bezugnahme auf ein Gutachten wieder gestrichen wurden, zumindest bis zur Beibringung eines Gutachtens.
Z. B. Befreiung von der Markenbindung bei Reifen,Verwendung von Bremszangen mittels Adaptern (ohne Materialgutachten)etc...etc. +
Grüsse