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Einstuffung KFZ-Versicherung bei Umschreiber
Hallo,
ich habe meinen ausländischen (außer EU) Führerschein auf einen deutschen
neulich umschreiben lassen. Hatte seit 1998 den FS.
Nun weis ich nicht wie ich eine bessere Einstufung bei der Versicherung bekomme.
Auf d deutschen FS steht nix über den älteren.
Die (alle online) Versicherungsdienste haben auch keine Möglichkeit
zu solchen Angaben.
Weist jmd wie das geht?
Danke sehr!
VG
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13 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von NSA137
Hallo,
ich habe meinen ausländischen (außer EU) Führerschein auf einen deutschen
neulich umschreiben lassen. Hatte seit 1998 den FS.
Nun weis ich nicht wie ich eine bessere Einstufung bei der Versicherung bekomme.
Auf d deutschen FS steht nix über den älteren.
Die (alle online) Versicherungsdienste haben auch keine Möglichkeit
zu solchen Angaben.
Weist jmd wie das geht?
Danke sehr!
VG
Hallo,
mich wundert warum man aufgrund eines deutschen Führerscheins eine bessere Einstufung bekommen soll. Habe ich noch nie gehört...
An besten einfach mal deine Versicherung anrufen und Fragen.
Gruß
Grisu
Hallo,
du möchtest vermutlich nicht als Fahranfänger eingestuft werden.
Wenn du dir schon eine Versicherung ausgesucht hast, dann stelle denen die Frage mit den Details zu deinem jetzigen und dem vorigen Führerschein.
Bei einer Onlineversicherung geht das i. d. R. problemlos per Email.
Liebe Grüße
Herbert
> mich wundert warum man aufgrund eines deutschen Führerscheins eine bessere Einstufung bekomme
ist nicht die Frage. Die Frage ist: mit einem neuen D-Führerschein habe ich eine schlechte Einstuffung.
Wenn ich nachweise, dass ich seit 1999 auto fahre, kriege ich eine bessere Einstuffung.
Welche Versicherung würde mitmachen?
Online kannich es nicht eingeben.
vg
Geh in ein Versicherungsbüro und lass die beraten.
Das Datum des Führerscheins ist eigentlich nur bei erstmaligem Versicherungsabschluss (also keine Vorversicherung vorhanden) oder einer Rabattübertragung wichtig.
Ist es deine 1. Versicherung fängst du mit SF 0 an oder wenn du einen findest der dir den alten Führerschein bestätigt (hast vielleicht noch einen Nachweis) in SF 1/2 ( weil du ja schon länger als 3 Jahren den Führerschein hast)
Wo es eine bessere Einstufung als SF 1/2 gibt, weil man seit 1998 den Führerschein hat weis ich nicht
Grüße
klaus
Dann frag doch einfach bei einer normalen Versicherung mit örtlichem Kundendienst nach.
Gruß
Peter
nur weil du den führerschein seit 99 hast, bekommste nicht gleich ne bessere SF einstufung. Kenne keine Sondreinstufung die sowas berücksichtigt.
Zitat:
Original geschrieben von vanguardboy
nur weil du den führerschein seit 99 hast, bekommste nicht gleich ne bessere SF einstufung. Kenne keine Sondreinstufung die sowas berücksichtigt.
Ich kenn da die Führerscheinregelung max SF 1/2
Zitat:
Original geschrieben von celica1992
Zitat:
Original geschrieben von vanguardboy
nur weil du den führerschein seit 99 hast, bekommste nicht gleich ne bessere SF einstufung. Kenne keine Sondreinstufung die sowas berücksichtigt.
Ich kenn da die Führerscheinregelung max SF 1/2
Naja die 1/2 bekommen ja auch fahranfänger oft ;) Aber richtig halt die einstufung ohne vorvertrag.
wie der TE schon festgestellt hat, wurde sein Führerschein zwar in eine deutschen Führerschein umgetauscht, allerdings wurden die Jahre des Führerscheinbesitzes nicht berücksichtigt da Führerschein in einem nicht EU Land erworben wurde..
Anerkannt wird nur ein deutscher bzw. ein EU Führerschein zur Einstufung nach Führerscheinregelung.
Zitat:
Original geschrieben von XC60_XC60
wie der TE schon festgestellt hat, wurde sein Führerschein zwar in eine deutschen Führerschein umgetauscht, allerdings wurden die Jahre des Führerscheinbesitzes nicht berücksichtigt da Führerschein in einem nicht EU Land erworben wurde..
Anerkannt wird nur ein deutscher bzw. ein EU Führerschein zur Einstufung nach Führerscheinregelung.
Auszug :
Führerscheinregel
Ein Pkw-Vertrag kann in der Haftpflicht- und Vollkaskoversicherung in die Schadenfreiheitsklasse ½ eingestuft werden, wenn
der Versicherungsnehmer nachweist, dass er seit drei Jahren eine gültige Fahrerlaubnis besitzt und
diese zum Führen von Personenkraftwagen oder von Krafträdern, die ein amtliches Kennzeichen haben müssen, berechtigt.
Da steht nix, das nur ein D oder EU-Führerschein gilt
Grüße
Klaus
Zitat:
Original geschrieben von celica1992
Zitat:
Original geschrieben von XC60_XC60
wie der TE schon festgestellt hat, wurde sein Führerschein zwar in eine deutschen Führerschein umgetauscht, allerdings wurden die Jahre des Führerscheinbesitzes nicht berücksichtigt da Führerschein in einem nicht EU Land erworben wurde..
Anerkannt wird nur ein deutscher bzw. ein EU Führerschein zur Einstufung nach Führerscheinregelung.
Auszug :
Führerscheinregel
Ein Pkw-Vertrag kann in der Haftpflicht- und Vollkaskoversicherung in die Schadenfreiheitsklasse ½ eingestuft werden, wenn
der Versicherungsnehmer nachweist, dass er seit drei Jahren eine gültige Fahrerlaubnis besitzt und
diese zum Führen von Personenkraftwagen oder von Krafträdern, die ein amtliches Kennzeichen haben müssen, berechtigt.
Da steht nix, das nur ein D oder EU-Führerschein gilt
Grüße
Klaus
doch hier:
Auszug:
Führerscheinregelung
d Sie nachweisen, dass Sie aufgrund einer gültigen
Fahrerlaubnis, die von einem Mitgliedsstaat des Eu-
ropäischen Wirtschaftsraum (EWR) erteilt wurde....
usw.
doch hier:
Auszug:
Führerscheinregelung
d Sie nachweisen, dass Sie aufgrund einer gültigen
Fahrerlaubnis, die von einem Mitgliedsstaat des Eu-
ropäischen Wirtschaftsraum (EWR) erteilt wurde....
usw.
oder hier
VN besitzt seit 3 Jahren gültige Fahrerlaubnis für Pkw oder Krafträder mit amtl. Kennzeichen, ausgestellt von
? einem Mitgliedsstaat des Europäischen Wirtschafts-raums (EWR) oder
? einem Staat außerhalb des EWR, wenn die Fahrerlaub-nis nach den Vorschriften der Fahrerlaubnisverordnung ohne weitere theoretische oder praktische Fahrprüfung umgeschrieben werden kann oder nach Erfüllung der Auflagen umgeschrieben wird
Es sieht offenbar jede Versicherung anders
Grüße
Klaus
@HSA137 hast du eine Möglichkeit gefunden?, mit welche Firma?