Einspruch bei Abstandsverstoß

hallo ins Forum,

Habe heute einen Bußgeldbescheid bekommen wegen zu geringen Abstand.
Bei 126 km/h 12 m.

240 €
2 Punkte
2 Monate Fahrverbot

Wie schauen die Möglichkeiten auf positiven Einspruch aus ?
Wer hat schon Erfahrugen ?
Wie läuft das, wenn ich das Bußgeld verdoppeln oder verdreifachen will, statt dem Fahrverbot ?

Werde jetzt erstmal einen Verkehrsanwalt einschalten.

Danke schonmal

Beste Antwort im Thema

in seinem Fall sind 2 Monate ein Witz mach dir mal Gedanken über deine Fahrweise

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Zitat:

@Moorteufelchen schrieb am 2. August 2015 um 21:40:02 Uhr:


Mit dem Abstand bei höheren Geschwindigkeiten sollte nicht so sorglos umgegangen werden.

Ja, definitiv.

Vor allem bringt ein sorgloser Umgang mit dem Abstand nur Probleme und Ärger, aber keinen, wirklich keinen einzigen Vorteil, wie ja hier im Thread bereits ausführlich dargelegt wurde.

Zitat:

@Captain_Hindsight schrieb am 2. August 2015 um 21:41:43 Uhr:



Zitat:

@Drahkke schrieb am 2. August 2015 um 21:38:39 Uhr:


Reifenplatzer, um nur ein Beispiel zu nennen.
Wie wahrscheinlich ist das?

Die Wahrscheinlichkeit ist doch hier vollkommen irrelevant, weil sie das Gefahrenpotential in keiner Weise aushebelt.

Zitat:

@Diedicke1300 schrieb am 2. August 2015 um 21:41:10 Uhr:


Also ich glaube zu wissen, das bei 120 Kmh und 12 Meter, also knapp über 2 Wagenlängen, Abstand Du keine Chance hast den Unfall zu verhindern, wenn ich vor Dir gekonnt in die Eisen steige. Bevor Du geschnallt hast was Sache ist bist Du aufgefahren.

Du brauchst nicht mal besonders stark zu bremsen. Die zur Verfügung stehende Zeit ist schon bei mittleren Bremsnaövern des Vordermanns zu knapp.

Der Gesetzgeber sanktioniert Abstandsverstöße ja nicht umsonst so hart. Meßlatte ist hier das Gefahrenpotential dieser Handlung.

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Zitat:

@Drahkke schrieb am 2. August 2015 um 21:41:56 Uhr:



Ja, definitiv.

Vor allem bringt ein sorgloser Umgang mit dem Abstand nur Probleme und Ärger, aber keinen, wirklich keinen einzigen Vorteil, wie ja hier im Thread bereits ausführlich dargelegt wurde.

Genau so ist es.

Leider manchen nicht zu vermitteln.

Moorteufelchen

Zitat:

@Captain_Hindsight schrieb am 2. August 2015 um 21:28:19 Uhr:


Wenn man mit hoher Aufmerksamkeit bei 120 km/h 12 m Abstand hält, wird nur eine vollkommen unmotivierte Vollbremsung des Vordermannes wirklich problematisch sein. Mal realistisch betrachtet. Ok, man darf es nicht, aber so richtig gefährlich finde ich das nicht.
Ich meine "120 km/h" mit einer großen Limousine, das ist nicht wirklich schnell.
Wir reden hier von der AB, wo alle mit ungefähr gleichem Tempo in dieselbe Richtung fahren.

Hast du überhaupt einen Führerschein???

Zitat:

@S HKE 438 schrieb am 2. August 2015 um 21:49:09 Uhr:



Zitat:

@Captain_Hindsight schrieb am 2. August 2015 um 21:28:19 Uhr:


Wenn man mit hoher Aufmerksamkeit bei 120 km/h 12 m Abstand hält, wird nur eine vollkommen unmotivierte Vollbremsung des Vordermannes wirklich problematisch sein. Mal realistisch betrachtet. Ok, man darf es nicht, aber so richtig gefährlich finde ich das nicht.
Ich meine "120 km/h" mit einer großen Limousine, das ist nicht wirklich schnell.
Wir reden hier von der AB, wo alle mit ungefähr gleichem Tempo in dieselbe Richtung fahren.
Hast du überhaupt einen Führerschein???

Bei so einem Blödsinn den er hier von sich gibt kann das eigentlich nicht sein. Und wenn ja dann wirds Zeit dass er sich mal mit Geschwindigkeit Reaktionszeit und Bremswegen auseinandersetzt. Ansonsten glaub ich,war hier dazu alles gesagt.

Keine Sanktionen unter 80 km/h? Kein Bußgeld, wohl aber Verwarnungsgeld.
Und beim Auffahren wird's teurer - auch wegen der Rep.-Kosten.
Und 12 m bei 120 km/h? Wenn du die Bremslichter registriert, sitzt du schon hinten drauf.

Zitat:

@S HKE 438 schrieb am 2. August 2015 um 21:49:09 Uhr:



Zitat:

@Captain_Hindsight schrieb am 2. August 2015 um 21:28:19 Uhr:


Wenn man mit hoher Aufmerksamkeit bei 120 km/h 12 m Abstand hält, wird nur eine vollkommen unmotivierte Vollbremsung des Vordermannes wirklich problematisch sein. Mal realistisch betrachtet. Ok, man darf es nicht, aber so richtig gefährlich finde ich das nicht.
Ich meine "120 km/h" mit einer großen Limousine, das ist nicht wirklich schnell.
Wir reden hier von der AB, wo alle mit ungefähr gleichem Tempo in dieselbe Richtung fahren.
Hast du überhaupt einen Führerschein???

Ja. Mindestens 10 Jahre länger als du, mindestens 20 Jahre unfallfrei.

Zitat:

@Mercedes-Camper schrieb am 31. Juli 2015 um 23:44:37 Uhr:


Wie läuft das, wenn ich das Bußgeld verdoppeln oder verdreifachen will, statt dem Fahrverbot ?

Nur zur Anmerkung, damit es hier nicht noch zu einem weiteren Mißverständnis kommt:

Die Entscheidung über eine Erhöhung des Bußgeldes zum Ausgleich für ein nicht verhängtes Fahrverbot liegt beim Richter und keinesfalls bei dir selbst.

Du solltest es auch tunlichst unterlassen, dem Richter in der Verhandlung ein solches Angebot zu unterbreiten.

Wirklich in Betracht zieht der Richter diese Möglichkeit auch nur, wenn bisher keine einschlägigen Delikte in der Akte stehen, es sich also um den ersten Verstoß dieser Art handelt.

Zitat:

@Diedicke1300 schrieb am 2. August 2015 um 20:20:30 Uhr:



Zitat:

@fraxx2001 schrieb am 2. August 2015 um 16:48:55 Uhr:


Also dafür, dass ich im Berufsverkehr täglich 10 und mehr Autos mit 10-15m Abstand in einer Kolonne sehe, wird hier ganz schön arg geschrien. Und die am lautesten schreien sind wahrscheinlich noch die, die aus Seitenstraßen fahren, ohne einmal an Radfahrer zu denken, wodurch mehr Menschen sterben.
Angenommen es fährt jemand vor und man sieht, dass er sein Überholvorgang schnell abschließen wird, geht man häufig auch nur vom Gas und bremst nicht direkt auf 40m Abstand runter. Dann ist man für euch wohl auch gleich ein Mörder.
Es geht nicht um kurzeitige Unterschreitungen, es geht um dauerhafte Unterschreitungen.
Drääääääääängeln, Agressivitäääät zur Durchsetzung seiner vermeindlichen Rechte oder halt aus Unwissenheit.

Ist das so schwer zu verstehen ?

Genau aus diesem Grund wird bei den Messungen auch ein Filmchen gedreht, wo das alles sehr genau zu erkennnen ist.

Mein Gott..........................regnen.

Ansonsten schmeist Du alles schön in einen Topf und gießt selbigen Deinem Feinbild über den Kopf.

Mein Beispiel kann auch mehrere Sekunden dauern und bei 120 damit mehrere hundert Meter und würde daher geahndet. Also belehr mich bitte nicht mit Standardwissen, sondern lass es an der richtigen Stelle regnen.

Verdoppelung würde ich eher mit der Bußgeldstelle besprechen.

Ich hatte vor zig Jahren wegen so einem Depp einen schweren Unfall.

Situation:

Ich fahre mit meinem Trailblazer linke Spur, ca. 130kmh, ein 5er BMW dicht hinter mir, vor mir zieht ein Kleinwagen extrem dicht raus. Ich bremse hart, der BMW kracht mir ins Heck, ich treffe natürlich den Kleinwagen.

Resultat:
-2 Tote im Kleinwagen
-Ich Schleudertrauma
-1 Toter und 3 Schwerverletzte im BMW, Fahrer unverletzt

Ausgang:
Fahrer, 18 Jahre alt, 4,5 Jahre Gefängnis wegen fahrlässiger Tötung, seiner toten 15jährigen Freundin und dem 16jährigen querschnittsgelähmten Kollegen und den beiden Toten im Kleinwagen, 2 Mütter auf der Rückfahrt vom Krankenhaus wo sie ihre Kinder die bei einem Autounfall verletzt wurden besucht hatten, hilft das auch nicht mehr.
Gutachter stellte fest dass der Abstand unter 15m betrug und er hat auch festgestellt dass ich den Wagen vor mir nicht getroffen hätte wenn der mir nicht ins Heck gekracht wäre.

Falls jemand suchen will: Mitte 1999, A6 Karlsruhe-Stuttgart, alte Strecke hinter einer Senke.

Zitat:

@martinde001 schrieb am 3. August 2015 um 00:08:20 Uhr:


Ich hatte vor zig Jahren wegen so einem Depp einen schweren Unfall.

Situation:

Ich fahre mit meinem Trailblazer linke Spur, ca. 130kmh, ein 5er BMW dicht hinter mir, vor mir zieht ein Kleinwagen extrem dicht raus. Ich bremse hart, der BMW kracht mir ins Heck, ich treffe natürlich den Kleinwagen.

Resultat:
-2 Tote im Kleinwagen
-Ich Schleudertrauma
-1 Toter und 3 Schwerverletzte im BMW, Fahrer unverletzt

Ausgang:
Fahrer, 18 Jahre alt, 4,5 Jahre Gefängnis wegen fahrlässiger Tötung, seiner toten 15jährigen Freundin und dem 16jährigen querschnittsgelähmten Kollegen und den beiden Toten im Kleinwagen, 2 Mütter auf der Rückfahrt vom Krankenhaus wo sie ihre Kinder die bei einem Autounfall verletzt wurden besucht hatten, hilft das auch nicht mehr.
Gutachter stellte fest dass der Abstand unter 15m betrug und er hat auch festgestellt dass ich den Wagen vor mir nicht getroffen hätte wenn der mir nicht ins Heck gekracht wäre.

Falls jemand suchen will: Mitte 1999, A6 Karlsruhe-Stuttgart, alte Strecke hinter einer Senke.

Danke für das traurige Beispiel

Zitat:

@Captain_Hindsight schrieb am 2. August 2015 um 21:41:43 Uhr:



Zitat:

@Drahkke schrieb am 2. August 2015 um 21:38:39 Uhr:


Reifenplatzer, um nur ein Beispiel zu nennen.
Wie wahrscheinlich ist das?

Es kann auch was auf der Fahrbahn liegen.

Kommt gar nicht so selten vor, dass da was liegt.

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