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Einfahrt in volles Parkhaus für Dauermieter praktisch unmöglich!

Themenstarteram 24. Oktober 2015 um 17:00

Hallo - ich möchte mal ein großes Ärgernis ansprechen. Wir haben einen Parkplatz in einer öffentlichen Tiefgarage angemietet. Es ist jedoch kein bestimmter Platz zugeteilt. Problem ist, dass in die recht lange Einfahrt von der Straße bis zur Schranke bis zu 5 PKW passen. Auch wenn die Garage eigentlich voll ist - also an der Einfahrt NULL Plätze angezeigt sind, stellen sich eben bis zu 5 PKW in die Einfahrt. Da ich als Dauermieter jedoch IMMER einen freien Platz habe, kann ich diesen faktisch nicht nutzen, bzw. oft erst nach bis zu 1 Stunde Wartezeit. Dies ist natürlich nicht der Sinn einer teuren Parkplatzmiete. Der Vermieter (die Stadt) zuckt mit den Schultern und meint, sie könne nichts machen.

Wer hat ähnlich ärgerlicher Erfahrungen? Welche Möglichkeiten gibt es technisch Abhilfe zu schaffen? Ist die Stadt letztendlich Schadenersatzpflichtig, da ich ja "meinen" Parkplatz praktisch nicht nutzen kann?

Danke!

Beste Antwort im Thema

Ich kenne es so, dass für Dauerparker ein separater Bereich ausgewiesen wird, in dem aber keine feste Parkplatzzuordnung gilt. Es kann also sein, dass der frei zugängliche Bereich voll ist und keine Autos mehr eingelassen werden, Dauerparker aber nach wie vor in ihrem Bereich parken könnten. Da ist das Problem des Threaderstellers sehr realistisch.

Es sollte eine Haltelinie vor dem Parkhaus geben, die für Dauerparker eine Überholoption bietet.

Die wartenden Gelegenheitsparker als Vollhonks zu bezeichnen, weil diese sich ordnungsgemäß und umweltfreundlich in die Schlange zu stellen, anstatt um den Block zu kurven und unnötige Belästigung durch Parkplatzsuchverkehr zu verursachen, kann ich nicht nachvollziehen.

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kommt drauf an was im Mietvertrag steht.

Gruß

am 24. Oktober 2015 um 17:20

Sofern es keine andere Möglichkeit gibt - wovon ich ausgehe - in die öffentliche Garage einzufahren, hast du m.M.n. keinen Anspruch auf Schadenersatz. Der Zugang zur Garage ist dir ja nicht verwehrt, sondern mit Wartezeit verbunden. Daran ist ja die Stadt nicht schuld. Sie stellt ja nur den Parkplatz zur Verfügung ohne Anspruch auf einen tatsächlich benannten und zeitlich verfügbaren.

Da wäre es wohl besser, privat eine Garage in der direkten Nachbarschaft anzumieten. Da dies nicht immer möglich ist und man dann auf öffentliche Stellmöglichkeiten ausweichen muss, ist das leider ein unumgehbares Ärgernis.

Uhm, habe ich das jetzt richtig verstanden, die Stadt vermietet einen Stellplatz in der Garage, garantiert aber weder dessen Position noch ob er frei oder überhaupt zugänglich ist? Wow, wo gibts denn sowas? Und wer würde sowas mieten wollen? :confused:

Das es Leute gibt, die in ein bestztes Parkhaus einfahen wollen und daher auch die Wartezeit in Kauf nehmen, dafür kann doch die Stadt nichts. Da wäre ein Gespräch mit diesen Personen eventuell hilfreicher. Wobei die wohl kaum lernfähig sein dürften, aber das ist ein anders Thema.

Machen kannst du wohl nicht viel, ausser früher hinfahren oder einen anderen Parkplatz suchen.

Das ist doch völlig normal.

Wie denn nu?

Du bist Parkplatzmieter und kein Platz ist frei?

Oder verstehe ich das irgendwie falsch.

Eine Bekannte hat auch einen Parkplatz in den städtischen Tiefgaragen/Parkhäusern gemietet. Aber es ist kein Platz reserviert und wenn Voll ist ist halt Voll. Aber dafür kann Sie wenn ein Platz frei ist in jeder Tiefgarage und jedem Parkhaus so lange parken wie Sie will , für unter 50€/Monat.

Ich würde mal davon ausgehen das die Parkplatzmiete für Normalbürger unerschwinglich würde wenn auch noch Plätze reserviert würden.

So etwas gibt es in Bremen auch, allerdings gibt es da zwei Einlaßschranken. Sollte da aber ein Hirni nicht weit genug recht fahren, gibt es das gleiche Problem

MfG aus Bremen

Zitat:

@Sir Donald schrieb am 24. Oktober 2015 um 22:18:09 Uhr:

Eine Bekannte hat auch einen Parkplatz in den städtischen Tiefgaragen/Parkhäusern gemietet. Aber es ist kein Platz reserviert und wenn Voll ist ist halt Voll. Aber dafür kann Sie wenn ein Platz frei ist in jeder Tiefgarage und jedem Parkhaus so lange parken wie Sie will , für unter 50€/Monat.

Ich würde mal davon ausgehen das die Parkplatzmiete für Normalbürger unerschwinglich würde wenn auch noch Plätze reserviert würden.

Ja gut, sowas würde ich dann unter "Dauerkarte" einordnen. Vielleicht ein regionales Verständnisproblem aber hier versteht man unter "mieten" im Allgemeinen was anderes :D

Zitat:

@klamann15 schrieb am 24. Oktober 2015 um 22:04:58 Uhr:

Oder verstehe ich das irgendwie falsch.

Ja!

Nehmen wir an im Parkhaus gibt es gesamt 100 Stellplätze - davon sind 10 fest vermietet (einer davon an den TE), die anderen 90 stehen dann "Tagesparkern" zur Verfügung...

...sind diese 90 Stellplätze belegt macht die Schranke zu und lässt kein "Tagesparkerfahrzeug" mehr rein, die Nutzer der vermieteten Stellplätze können aber noch mit ihrer Karte einfahren (da diese Plätze logischerweise noch frei sind) - zumindest könnten sie einfahren, wenn vor ihnen nicht eine Schlange von Tagesparkern wäre, die vor der geschlossenen Schranke darauf warten, dass jemand aus dem parkhaus rausfährt, ein Stellplatz frei wird und die Schranke sich öffnet.

Ich würde mir in der von Dir beschriebene Situation den Vertrag ansehen und ggfs. einen anwaltlichen Rat einholen.

am 25. Oktober 2015 um 3:17

Ist so ähnlich wie bei uns in der Innenstadt: Man darf zwar als Anwohner dort parken aber es gibt keine Garantie dass es genug Parkplätze gibt. So muss ich schon mal Abends als Anwohner woanders parken und bekomme dann ein nettes Schreiben an die Scheibe. Die Nutzungsbedingungen sind so zugunsten der Stadt geschrieben dass man da nichts machen kann...

Zitat:

@d118bmw schrieb am 24. Oktober 2015 um 19:20:02 Uhr:

Sofern es keine andere Möglichkeit gibt - wovon ich ausgehe - in die öffentliche Garage einzufahren, hast du m.M.n. keinen Anspruch auf Schadenersatz. Der Zugang zur Garage ist dir ja nicht verwehrt, sondern mit Wartezeit verbunden. Daran ist ja die Stadt nicht schuld. Sie stellt ja nur den Parkplatz zur Verfügung ohne Anspruch auf einen tatsächlich benannten und zeitlich verfügbaren.

Da wäre es wohl besser, privat eine Garage in der direkten Nachbarschaft anzumieten. Da dies nicht immer möglich ist und man dann auf öffentliche Stellmöglichkeiten ausweichen muss, ist das leider ein unumgehbares Ärgernis.

Machen wir uns doch mal folgende Gedanken und stellen uns die Situation mit etwas Vertrautem vor.

Ich stelle mir den Fall gerade so vor, wie wenn jemand vor meiner, oder besser Deiner Garage parkt und ich/Du weder rein noch raus kann.

Was mache ich also ? Ich kann nicht rein, obwohl mein Fahrzeug bei der Versicherung als "Garagenfahrzeug" angemeldet ist, ich parke zähneknirschend woanders bis der Falschparker weg ist, oder ich lasse Ihn abschleppen. Was jetzt im Fall des TE nicht funktionieren wird.

Das Problem liegt also sehr wohl am Vermieter, da hier die Einfahrt von anderen, wartenden, Verkehrsteilnehmern zugestellt wird. Seine Mieter, von denen der Vermieter ja monatlich pünktlich Geld für den Stellplatz sehen möchte, können deshalb nicht einfahren und den Parkplatz somit überhaupt nicht nutzen, welcher Ihnen eigentlich zusteht.

Von daher würde ich mal in den Mietvertrag reinschauen, zum Vermieter gehen und Ihn darauf hinweisen, daß die Einfahrt frei zu bleiben hat, oder falls man weiterhin nicht an den Parkplatz fahren kann ein Anwalt eingeschaltet wird und die Miete dementsprechend kürzen.

Da kein bestimmter Stellplatz vermietet wurde, handelt es sich nicht um einen Mietvertrag. Daher ist das mit dem oben beschriebenen "Denk"modell auch nicht vergleichbar. Das ist so wie das Parken von Autos beim Autohaus.

Es dürfte ein Nutzungsverhältnis sein.

Daher gibt es auch keine Möglichkeit der Mietkürzung. Es handelt sich um ein öffentliches Parkhaus, um das nochmals zu verdeutlichen. Da ist es halt üblich, dass zu bestimmten Stoßzeiten die Parkwilligen Schlange stehen, um dort herein zu fahren.

Das ist halt so.

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