| 7. Februar 2012: | Ratgeber und Umfrage: So kommt Dein Auto durch den Frost! |
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Eine Frage zu einem etwas anderen Autokauf
Themenstarter
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Hallo,
ich möchte mal Eure Meinung hören zu folgendem Sachverhalt:
Ich bekomme einen 01/2010 zugelassenen XC90 V8 zum Kauf von einem Volvo-Händler angeboten. Da nach seinen Worten für ihn noch eine halbjährige Halterfrist besteht, kann ich den Wagen erst im Juni auf meinen Namen umschreiben lassen, kann ihn aber schon mitnehmen und fahren. Als Anzahlung lasse ich meinen V70 T5 bei ihm. Im Juni leiste ich die Restzahlung und erhalte den KfZ-Brief. Was haltet Ihr davon?
Gruß Evita4 |
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...ist bei diesen Autos (hochmotorisiert oder sehr teuer) nicht unüblich. Es gibt da Pflichtabnahmen der Hersteller. Mein Nachbar hat einen neuen MB G, der fuhr ein paar Monate mit dem Kennzeichen des Autohauses, bis die vom Hersteller geforderte Pflichthaltedauer des Autohauses abgelaufen war.
Gruß Thomas
P.S.: Bei einem XC 90 V8 gibt es Importeure, die knapp 30% Nachlaß auf deutschen Listenpreis geben!!!
Spritsparender Raser
Klingt für mich absolut ok...
Wenn der Händler die Versicherung bis zur Ummeldung auf deinen Namen zahlt, ist es sogar noch besser
Danke Euch für die schnellen Antworten,
hatte mir schon etwas Sorgen gemacht, insbesonders darüber, wie ich dastehen würde, ginge der Händler bis zur Übergabe des Wagens im Juni in die Insolvens und ich hätte ein Auto ohne Kfz-Brief und die Anzahlung schon geleistet (T5).
Bezahlen und Wagen und Brief erhalten, in einem Zug, ist da schon beruhigender.
Gruß
Evita4
Spritsparender Raser
Bei einer Insolvenz solltest du aber keine Probleme haben -> Vertrag gilt auch bei Insolvenz weiter
1xEine Frage zu einem etwas anderen Autokauf
Ist soweit doch in Ordnung. Ich verstehe nur die 6 Monate nicht. Bei unserem XC70 waren es vor 5 Jahren 3 Monate Haltedauer. Wir sind auch gut 5 Wochen mit Werbung und Händlerkennzeichen durch die Gegend gefahren.
Gehört der XC90 dem Händler, oder ist er bei der Volvobank geleast? Falls er dem Händler gehört, sollte er Teil der Insolvenzmasse sein.
Gehört dem Händler und ist, bzw. wäre somit ja auch Teil der Insolvenzmasse. Eben das war ja meine Sorge.
Cave carne!
Hi,
einen entsprechenden Kaufvertrag werdet ihr ja aufsetzen, der ggf. als Nachweis dient - auch ein Inso-Verwalter freut sich doch über die dann eintreffende Restzahlung und ein verkauftes Auto mehr.
Wie "nah" steht den der Händler vor einer möglichen Insolvenz, dass du dir darüber Gedanken machst?
Schönen Gruß
Jürgen
Hallo,
war alles halt nur ne theoretische Überlegung, daß wenn der Händler insolvent gehen würde und ich zwar das Fahrzeug schon habe, aber der Brief noch bei ihm liegt, ich ja faktisch nicht, oder noch nicht, der Eigentümer bin.
Kaufvertrag gibts natürlich.
Ursprünglich gings mir auch nur um das Konzept, daß die Autohäuser ne Haltefrist haben (wußte ich nicht, daß es so etwas gibt), aber dennoch das Fahrzeug schon zum Verkauf anbieten und der Käufer halt ein halbes Jahr oder wie lange auch immer, noch auf den Kfz-Brief warten muss.
Evita4
Cave carne!
... auf jeden Fall ist so ein XC90 V8 das leichte Risiko wert.
Schönen Gruß
Jürgen
Eine Frage zu einem etwas anderen Autokauf
Du mußt es wissen :-)
Was mir bei meinen momentanen Überlegungen mehr Sorge bereitet, ist der Umstand, einen zuverlässigen, oder sagen wir erfahrenen Umrüster für den Gasbetrieb des V8 zu finden. Da gehen ja die Meinungen weit auseinander, wenn man sich im Web mal umschaut.
Evita4
Wo suchst Du? In ganz Deutschland, oder im Ausland, oder nur in Deinem Bundesland????
Gruß Thomas
Hi,
nun, wenn man schon umrüsten lässt, dann besser in der Nähe zum Wohnort, wäre bei mir so der Raum von Oldenburg bis Osnabrück oder Münster.
Evita4
Dann nimm doch Jürgens Händler, der hat ja sein Lehrgeld bezahlt......
Gruß Thomas
....nach 3 Gasumrüstungen in den letzten Jahren ist meine Meinúng, dass die Entfernung egal ist, wenn der Umrüster richtig gut ist.
Cave carne!
... das wäre ca. 90 km südlich von Osnabrück.
Bei Interesse: PN.
Schönen Gruß
Jürgen