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Einbruch über die Nacht

Mercedes C-Klasse S204, Mercedes C-Klasse W204
Themenstarteram 3. Dezember 2012 um 21:23

Hallo liebe Gemeinde,

Über die Nacht hat es meinen kleinen schwarzen erwischt...die Schweine ....

Dreieckfenster eingeschlagen und hups warn die drinne.....komplettes Auto durchwühlt und einige Gegenstände die nicht offensichtlich rumlagen mitgenommen.

Meine frage, was übernimmt die Versicherung und was nicht...

Gehen meine Prozente nach oben?..

Polizei usw war da und hat alles aufgenommen.... Der Versicherung hab ich es auch gemeldet....

Vollkasko ist er versichert.....

Danke schonmal

 

Gruss

Beste Antwort im Thema
am 4. Dezember 2012 um 8:44

Zitat:

Original geschrieben von pourlemerite

Freiheit, Ordnung, Sicherheit .....Attribute einer längst vergangenen Zeit......

:rolleyes:

Was für eine sinnlose Polemik :confused:

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Zitat:

Original geschrieben von mrpopper02

Hallo liebe Gemeinde,

Über die Nacht hat es meinen kleinen schwarzen erwischt...die Schweine ....

Dreieckfenster eingeschlagen und hups warn die drinne.....komplettes Auto durchwühlt und einige Gegenstände die nicht offensichtlich rumlagen mitgenommen.

Meine frage, was übernimmt die Versicherung und was nicht...

Gehen meine Prozente nach oben?..

Polizei usw war da und hat alles aufgenommen.... Der Versicherung hab ich es auch gemeldet....

Vollkasko ist er versichert.....

Danke schonmal

 

Gruss

am 3. Dezember 2012 um 21:32

Ich meine mich erinnern zu können, dass es wichtig ist, dass überhaupt irgendetwas gestohlen wurde.

Denn ansonsten ist es Sachbeschädigung und ein Fall für die Vollkasko. Einbruchdiebstahl aber ist ein Fall deiner Teilkasko, die deine SF-Klasse der VK somit auch nicht erhöht.

Mein letzter Fall ist aber Jahre her, ggf. ist das mittlerweile anders.

Ist immer noch so.

Entscheidend ist, wie Brummel sagt, daß etwas entwendet wurde. Dann ist dieser Gegenstand und die Schäden, die notwendig waren, um an diesen Gegenstand zu gelangen, über die TK abgesichert. Als Gegenbsp,. man ist übers Dreiecksfenster rein, aber hätte die Arschkrampe aus Frust noch in die Türe getreten, wäre dieser Schaden nicht kausal für das Entwenden des Gegenstandes im Innenraum. Es sind nur Schäden abgedeckt, die in direktem Zusammenhang zueinander stehen. Der Rest ist unter Sachbeschädigung/Vandalismus einzuordnen und nicht über die TK abgesichert.

Das ist völlig normal heutzutage., mit dem müssen wir leben. Sei froh, dass die Kiste noch da ist.

 

Freiheit, Ordnung, Sicherheit .....Attribute einer längst vergangenen Zeit......

 

 

am 4. Dezember 2012 um 8:44

Zitat:

Original geschrieben von pourlemerite

Freiheit, Ordnung, Sicherheit .....Attribute einer längst vergangenen Zeit......

:rolleyes:

Was für eine sinnlose Polemik :confused:

Mal eine Frage zum Thema Einbruch:

Bei allen Threads zu diesem Thema wurde bisher immer geschrieben das der oder die Täter durch das Dreiecksfenster ins Fahrzeug gelangen konnten. Jetzt würde mich mal interessieren warum die gerade dieses Fenster nehmen. Sicherlich wird es der leichteste Zugang sein aber warum ist es so leicht? Kommt man da wirklich so einfach an den Schließmechanismus? Was wäre wenn man einfach die Türpins abschraubt?

am 4. Dezember 2012 um 9:38

Wozu die Türpins verwenden?

Man drückt auf die "Tür-Öffnen" Taste und alles ist auf, egal ob mit oder ohne Pins.

Die Scheibe lässt sich wohl leicht einschlagen, macht wenige Lärm, wirft kaum Scherben ins Auto, so dass die Verletzungsgefahr minimiert ist auch der Dieb will nicht bluten.

Was hier helfen kann, Securityfolie auf die Dreiecksfenster kleben.

Klingt Sinnig!

Fragt sich nur warum die Entriegelungstaste dann überhaupt funktioniert?

Zitat:

Original geschrieben von surfkiller20

Klingt Sinnig!

Fragt sich nur warum die Entriegelungstaste dann überhaupt funktioniert?

Damit ich dort niemanden einschließen kann, der dann im Auto stirbt, da er nicht mehr rauskommt.

Zitat:

Original geschrieben von Chandler86

Damit ich dort niemanden einschließen kann, der dann im Auto stirbt, da er nicht mehr rauskommt.

Wenn dem wirklich so wäre, dann wäre die Konstruktion von Ford im Mondeo MK3 schlicht illegal! Dort gab es eine "Doppelverriegellung". Die wurde aktiviert in dem man zweimal die Taste für das Zuschließen gedrückt hat. Bewirkt hat das ganze, das die Türöffner zusätzlich verriegelt wurden und man nicht mehr aus dem Fahrzeug (zerstörungsfrei) rauskam. Lediglich im Handbuch stand ein Hinweis das die Doppelverriegelung nicht aktiviert werden soll wenn sich Personen im inneren befinden. Daher finde ich es ehrlich gesagt etwas "sinnfrei" das Mercedes diesen einfachen Weg geht.

Zitat:

Original geschrieben von surfkiller20

Zitat:

Original geschrieben von Chandler86

Damit ich dort niemanden einschließen kann, der dann im Auto stirbt, da er nicht mehr rauskommt.

Wenn dem wirklich so wäre, dann wäre die Konstruktion von Ford im Mondeo MK3 schlicht illegal! Dort gab es eine "Doppelverriegellung". Die wurde aktiviert in dem man zweimal die Taste für das Zuschließen gedrückt hat. Bewirkt hat das ganze, das die Türöffner zusätzlich verriegelt wurden und man nicht mehr aus dem Fahrzeug (zerstörungsfrei) rauskam. Lediglich im Handbuch stand ein Hinweis das die Doppelverriegelung nicht aktiviert werden soll wenn sich Personen im inneren befinden. Daher finde ich es ehrlich gesagt etwas "sinnfrei" das Mercedes diesen einfachen Weg geht.

War und ist im Mondeo MK4 auch noch so. Aber die Doppelverrieglung dort, aktiviert auch die Diebstahlwarnanlage. Eben nur mit Doppelverrieglung bei Ford.

Wie und wann ist die eigentlich aktiviert im 204er?

Moin,

 

zunächstmal ist Einbruchdiebstahl bzw versuchter Einbruchdiebstahl (die Schäden am KFZ dadurch) im Rahmen der Teilkasko versichert. Unabhängig davon, ob etwas gestohlen wurde oder nicht (keine Vandalismußschäden, die wären dann über die Vollkasko versichert).

Die beim TE angegebene Dreiecksscheibe ist natürlich auch im Rahmen der Glasbruchvers. innerhalb der Teilkasko versichert.

 

Sachen die sich im KFZ befinden (Mantel, Schirm, CDs usw) und nicht fest am KFZ verbaut sind, können über die Hausratratversicherung reguliert werden, sofern Diebstahl aus KFZ mitversichert ist (meistens als Zusatzdeckung möglich, je nach Versicherer).

 

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