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Eigenes Öl nicht erlaubt

Mercedes B-Klasse W246
Themenstarteram 26. März 2015 um 15:18

Hallo an alle die Ihr eigenes Öl für den Service anliefern wollen.

Ein Bekannter hat seine B-Klasse 180 CDI bei Autohaus-Pickel in Erlangen zum Service angemeldet und wollte sein Öl ( Shell Helix Ultra ECT 5W30, Freigabe 229.51 ) verwenden, laut Aussage des Annahme-Meisters wird kein angeliefertes Öl mehr erlaubt. Fragt in der Werkstatt die den Service an Eurer B-Klasse durchführen soll, ob das eigene Öl erlaubt ist. Falls noch andere Foren-Mitglieder die gleiche Erfahrung machten, können Sie einen Kommentar dazu abgeben.

Gruß: Motoradfahrer

Beste Antwort im Thema

Hallo,

Da würde ich jetzt nicht groß drüber diskutieren.

Das der Händler mitgebrachtes Öl nicht akzeptiert ist sein gutes Recht. Er wird sich das sicher gut überlegt haben.

Ich als Kunde muß meine Inspektion nicht bei diesen Händler durchführen.

Von daher ist die Sache recht einfach. Findest du nicht?

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Hallo,

Da würde ich jetzt nicht groß drüber diskutieren.

Das der Händler mitgebrachtes Öl nicht akzeptiert ist sein gutes Recht. Er wird sich das sicher gut überlegt haben.

Ich als Kunde muß meine Inspektion nicht bei diesen Händler durchführen.

Von daher ist die Sache recht einfach. Findest du nicht?

mein Öl war beim Service A angeliefert und ohne murren und knurren gewechselt.

Danke Sternpartner

Themenstarteram 26. März 2015 um 18:15

Der Auftrag wurde storniert, der Hinweis spricht die Foren-Mitglieder an, die Ihr eigenes Öl verwenden wollen und vor kauf des Öles sich vergewissern sollten dass es auch verwendet werden darf.

Gruß: Motoradfahrer

Ist das eine neue Direktive von MB an alle Vertragshändler/Werkstätten oder eine Einzelentscheidung von Pickel in Erlangen? Letztes Jahr habe ich das Öl noch mitbringen dürfen. Leider hat man manchmal keine Wahl für eine freie Werkstatt, wenn man noch Garantie hat oder anschließend die MB-Mobilitätsgarantie nicht verlieren will.

Letzte Woche Freitag war ich zum Service A in der MB Niederlassung Köln-Porz.

Hatte mein eigenes Öl dabei und das wurde ohne murren und meckern eingefüllt.

An Deiner Stelle würde ich den freundlichen wechseln ;-)

Zitat:

@motoradfahrer schrieb am 26. März 2015 um 19:15:34 Uhr:

Der Auftrag wurde storniert, der Hinweis spricht die Foren-Mitglieder an, die Ihr eigenes Öl verwenden wollen und vor kauf des Öles sich vergewissern sollten dass es auch verwendet werden darf.

Gruß: Motoradfahrer

Hallo,

Ich habe das schon richtig verstanden. Ist es aber nicht so, dass man grundsätzlich vor Abgabe des Fahrzeugs den Reparaturumfang mit der Reparaturannahme bespricht? Von daher halte ich deinen Hinweis dazu für überflüssig.

Ich sehe die Mitnahme von Öl mehr als ein entgegenkommen des Händlers das vorab geklärt werden sollte und nicht als grundsätzliches Recht des Kunden.

Es überrascht mich etwas, dass du das mit dem Öl schon fast als Selbstverständlichkeit siehst.

Ich denke jeder halbwegs technikinteressierte Mensch, der nicht gerade sein Geld selber druckt, wird das Öl mit anliefern.

Ich würde das auch zur Bedingung machen, wenn ich mein Fahrzeug zum KD gebe.

Falls die Vertragswerkstätten mal die Wuchermasche sein lassen sollten, und der Liter Motoröl vielleicht nur 2 € teurer angeboten wird, als man ihn als Endverbraucher überall im Freien Handel beziehen kann, dann würde sich dieses Problem gar nicht erst stellen.

Gruß Peter

Zitat:

@MacCrashdummy schrieb am 27. März 2015 um 06:05:36 Uhr:

Zitat:

@motoradfahrer schrieb am 26. März 2015 um 19:15:34 Uhr:

Der Auftrag wurde storniert, der Hinweis spricht die Foren-Mitglieder an, die Ihr eigenes Öl verwenden wollen und vor kauf des Öles sich vergewissern sollten dass es auch verwendet werden darf.

Gruß: Motoradfahrer

Hallo,

Ich habe das schon richtig verstanden. Ist es aber nicht so, dass man grundsätzlich vor Abgabe des Fahrzeugs den Reparaturumfang mit der Reparaturannahme bespricht? Von daher halte ich deinen Hinweis dazu für überflüssig.

Ich sehe die Mitnahme von Öl mehr als ein entgegenkommen des Händlers das vorab geklärt werden sollte und nicht als grundsätzliches Recht des Kunden.

Es überrascht mich etwas, dass du das mit dem Öl schon fast als Selbstverständlichkeit siehst.

Ich sehe das so, dass es immer noch mein Fahrzeug ist, welches ich zur Inspektion bringe. Letztendlich gebe ich den Auftrag, was am Fahrzeug gemacht werden soll. Und es ist mein Geld, mit dem die Wartung bezahlt wird. Da sehe ich null Grundlage für eine Diskussion, ob mein selbst mitgebrachtes Öl verwendet wird oder nicht. Wenn die Werkstatt dann meint, keine Garantie dafür zu übernehmen, meinetwegen. Aber die Werkstätten sollten nicht vergessen, wer Kunde und wer Dienstleister ist.

Ich sehe es genau wie hawk2206 und werde es nächste Woche auch genau so durchziehen. Meiner muss zum Service B1 und der Freundliche will über 160 EUR nur für das Öl aufrufen. Daher habe ich mir das Blatt 229.5 von MB besorgt und von dieser Liste ein freigegebenes Öl mit Personalrabatt bei meinem Arbeitgeber gekauft. Sollte der Freundliche sich weigern das einzufüllen machts halt ein anderer. Das wird nicht diskutiert.

Zitat:

@mschmetz schrieb am 27. März 2015 um 08:45:26 Uhr:

Ich sehe es genau wie hawk2206 und werde es nächste Woche auch genau so durchziehen. Meiner muss zum Service B1 und der Freundliche will über 160 EUR nur für das Öl aufrufen. Daher habe ich mir das Blatt 229.5 von MB besorgt und von dieser Liste ein freigegebenes Öl mit Personalrabatt bei meinem Arbeitgeber gekauft. Sollte der Freundliche sich weigern das einzufüllen machts halt ein anderer. Das wird nicht diskutiert.

hi,

und voraussetzen das der Wagen kostenlos gewaschen und von Innen gereinigt wird und du für die Dauer des Werkstattaufenthaltes einen kostenlosen Ersatzwagen erhälst.

Gruß Dirk

Zitat:

@dirk_aw schrieb am 27. März 2015 um 11:12:44 Uhr:

Zitat:

@mschmetz schrieb am 27. März 2015 um 08:45:26 Uhr:

Ich sehe es genau wie hawk2206 und werde es nächste Woche auch genau so durchziehen. Meiner muss zum Service B1 und der Freundliche will über 160 EUR nur für das Öl aufrufen. Daher habe ich mir das Blatt 229.5 von MB besorgt und von dieser Liste ein freigegebenes Öl mit Personalrabatt bei meinem Arbeitgeber gekauft. Sollte der Freundliche sich weigern das einzufüllen machts halt ein anderer. Das wird nicht diskutiert.

hi,

und voraussetzen das der Wagen kostenlos gewaschen und von Innen gereinigt wird und du für die Dauer des Werkstattaufenthaltes einen kostenlosen Ersatzwagen erhälst.

Gruß Dirk

Hi,

das nicht. Aber erwarten, dass z.B. nicht Scheibenreiniger in einen randvollen Behälter gefüllt wird und auf der Rechnung auftaucht. Es ist schon schlimm genug, dass der Wagen jedes Jahr zum Ölwechsel muss (steht bei mir nächste Woche an - mit mitgebrachtem Öl) und nicht alle zwei Jahre, wie der Audi meiner Frau. Aber dann noch Preise fürs Öl aufrufen, die ein mehrfaches über dem im Einzelhandel liegen, da hört das Verständnis auf. Es ist ja nicht so, dass die Stundenlöhne beim Freundlichen knapp kalkuliert sind. Und wenn der Azubi den Wechsel macht, wirds ja auch nicht günstiger auf der Rechnung... ;)

So mach ich's auch beim Zahnarzt...

Das Amalgam hab ich dabei und den Tagespreis für's Gold zeig ich ihm auf meiner Dental-Gold-EK-App.;-)

Gegen die Dental-Wucherer kann man sich versichern - gibt's so etwas auch gegen die Werkstatt-Abzockern???

Gruß Peter

Konnte mein Öl ohne Probleme mit anliefern. In der Rechnung tauchte nur Öl angeliefert auf. Um Problemen mit der Garantie aus dem Wege zu gehen, habe ich darauf bestanden, die Marke und Spezifikation darauf zu vermerken. Man war zwar erstaunt, aber nachdem ich erklärt habe warum, wurde meine Bitte erfüllt.

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