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E46 Hinterachse und TÜV ...

BMW 3er E46
Themenstarteram 22. Dezember 2014 um 8:15

Also ich weiß das ich in dieser Angelegenheit selbst Fehler gemacht habe. Ich habe einen Zweitwagen erworben, vor ca 4 Wochen. Das Auto wurde beim Händler gekauft und hat neu TÜV. Allerdings habe ich in meinen Unterlagen keinen TÜV-Bericht. Ist mir nicht aufgefallen und war auch doof. Fands gut mit dem TÜV und hab mir keine weiteren Gedanken gemacht. Jetzt gibt es aber doch ein Problem mit der Hinterachse und ich wollte den Bericht einsehen. Eigentlich sollte gerade solch ein struktureller Schaden durch die Prüfung ausgeschlossen werden. Jetzt war ich natürlich interessiert wie der TÜV denn den Wagen genau abgenommen hat. Meine Unterlagen durchgeschaut - kein Bericht - und dann zum Händler. Der hat ihn aber angeblich auch nicht mehr.

Was jetzt? Wie finde ich raus wo die HU gemacht wurde und kann der ganze Vorgang eigentlich so sein oder läuft hier auch rechtlich was schief?Also ich meine jetzt nicht das ich mir ein kaputtes Auto hab andrehen lassen, sondern das nicht alle Unterlagen da sind.

Danke für eure Hilfe

Beste Antwort im Thema
Themenstarteram 23. Dezember 2014 um 16:08

Also ich glaube mittlerweile eher das es kein einwandfreies Gutachten war, sondern eher per Tasse Kaffee abgehandelt wurde. Habe mir den Bericht mittlerweile besorgt und es liegen keinerlei Mängel vor.

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am 22. Dezember 2014 um 8:37

Ich würde es mal vermuten, dass der Händler ja weiß, wer die HU bei dem Wagen gemacht hat. Und dann sollte sich über die VIN doch auch der Bericht über das System der Prüfstelle nachträglich herausfinden lassen.

Allerdings ist es ein offennes Geheimnis, dass eine HU von einem Händler nicht autmatisch heißt, dass der Wagen keinelrei Mängel hat. ;)

Und wenn du an dem Wagen irgendein Problem festgestellt hast - beim Kauf vom Händler hast du auch eine Gewährleistung, sofern diese nicht ausgeschlossen wurde, und kannst im ersten halben Jahr den Wagen mit jeder Macke dort abstellen und reparieren lassen, da der Händler in dieser Zeit nachweisen muss, dass der Mangel nicht schon vor dem Kauf bestand, was quasi unmöglich ist.

Themenstarteram 22. Dezember 2014 um 9:39

Danke für die Antwort. Ich gehe leider davon aus das man sich um Gewährleistung drücken wird, mit dem Hinweis das Auto im Auftrag verkauft zu haben. Das mit der HU hab ich jetzt auch lernen müssen. Ich würde mir den Vorgang als Naivität ankreiden (sehr ärgerlich), aber das mit dem Bericht nervt mich gewaltig. Ich denke hier läuft etwas nicht korrekt. Weil, beim Händler ist er nicht und man weiß auch garnicht mehr bei welcher der vielen Prüfstellen die HU gemacht wurde. Ist ja schon 5 Wochen her. Also das stinkt doch. Ich brauche eine Möglichkeit allgemein herauszufinden bei welchem TÜV das Auto überhaupt war.

Zum nächsten TÜV bzw. Dekra fahren, Führerschein und Ausweis vorzeigen und dort herzlich bitten, im System nachzusehen. Jede TÜV/Dekra Untersuchung ist gespeichert und kann dort gegen eine geringe Gebühr ausgedruckt werden.

Wenn das Auto im Auftrag verkauft wurde und gravierende Mängel im Vertrag nicht aufgeführt wurden, da würde ich einen Anwalt zu Rate ziehen.

Über was für ein Auto reden wir hier eigentlich, Preis, Kilometer, Baujahr etc.

Wie schon geschrieben Zweitschrift anfordern.

Der Stempel müsste doch Auskunft über den entsprechenden Ansprechpartner liefern.

Von der ausgerissenen Hinterachsaufnahme wird im Bericht aber ja eher nichts stehen, sonst hätte der Wagen ja auch keine Plakette.

Der Schaden muss auch bei einer HU nicht zwangsläufig entdeckt worden sein.

Nicht jeder Prüfer hat alle potentiellen Schwachstellen einzelner Fahrzeugtypen im Kopf.

Wie hast du denn den Schaden entdeckt?

Die Eckdaten zum Fahrzeug würde mich auch interessieren. Ansonsten: Siehe Post von albert1955. So würde ich auch vorgehen.

Ich werde da bei den Fakten auch direkt misstrauisch, was den Händler angeht. Also wirklich mal bei TÜV/Dekra nachhaken. Was genau ist denn mit der mit der Hinterachse? Ist dort ein Mangel aufgetreten oder willst du nur sehen, ob z.B. die ausgerissene HA bei dem Fahrzeug bereits ein Thema war und das schon repariert wurde?

Hierfür kannst du auch bei einem BMW Händler mal freundlich mit deiner VIN anfragen. Die können dann auch alle von BMW durchgeführten Reparaturen einsehen. Der Schaden kann natürlich auch schon von einer freien Werkstatt durchgeführt worden sein. Das kannst du aber nur nachvollziehen, wenn du dazu eine Rechnung hast. Durchgeführte Reparaturen werden auch nicht im TÜV-Bericht stehen. Da findest du nur die aktuellen Beanstandungen, was aber anscheinend auch dein Ziel war.

Du musst doch für die Anmeldung beim Straßenverkehrsamt eine gültige HU vorweisen, oder hat der Händler die Anmeldung für Dich erledgit?

Soso, vor 4 Wochen einen E46 gekauft und wie willst du dem TÜV beweisen, dass die HA-Aufnahme schon erkennbar ausgerissen war? Nämlich garnicht.

Zitat:

@Gonzberg schrieb am 22. Dezember 2014 um 13:03:53 Uhr:

Du musst doch für die Anmeldung beim Straßenverkehrsamt eine gültige HU vorweisen, oder hat der Händler die Anmeldung für Dich erledgit?

Nicht überall . Einigen Landratsämter langt die Zulassungsbescheinigung Teil 1

Martin

Themenstarteram 22. Dezember 2014 um 18:47

Ich will dem TÜV garnix beweisen. Und mit den 4 Wochen hat das nichts zu tun. Wenn man nach der Begründung geht darf man mit dem Auto ja garnicht vom Hof fahren. Auch nach hundert Meter und einer Minute fahren kann das Auto schon geschrottet werden. Aber danke für den nützlichen Kommentar holsteiner. Ich habe ja schon zu Anfang gleich gesagt das ich einige Fehler gemacht habe. Es geht mir nicht darum meine Entscheidungen im guten Licht darzustellen. Ich weiß schon das ich Mist gebaut habe.

Der Wagen ist eine 318i Limo, Baujahr 2000, 205.000km. Die Hinterachse ist auf beiden Seiten aus der Halterung gerissen und die Querlenkerlenkerlager sind gerissen. Ich glaube nicht das es die letzten 1000km passiert ist. Entdeckt wurde der Schaden weil ich neue Reifen hab aufziehen lassen. Der Monteur hat das Auto von unten gesehen und gleich gemeint das die Hinterachse nicht gut aussieht. Danach hat er sich das mit einem Kollegen noch näher angeschaut. So entstand die Diagnose. Nein, ich war nicht bei ATU, etc. Mir wurde auch nicht nahegelgt das gleich vor Ort reparieren zu lassen, falls jetzt jemand diesen Gedanken hat.

Jetzt mache ich mir natürlich meine Gedanken.

am 22. Dezember 2014 um 19:10

Wenn der Händler als Verkäufer im Kaufvertrag steht, bliebe zu prüfen, ob die Gewährleistung wirksam ausgeschlossen wurde. Ggf. macht auch eine Anfechtung wegen arglistiger Täuschung Sinn.

In der Regel kommt man hier ohne Beratung durch einen Anwalt nicht weit.

@westinghouse: die TÜV/Prüfstellenbescheinigung (WS-TÜV) -sicher ohne Beanstandung -nützt dir garnichts.

Selbst, wenn das sicher schon länger ausgerissen ist. Du kannst nur den -im Auftrag Verkauf- anfechten.

Entweder den Händler oder den Privatmann auffordern den Wagen zurückzunehmen. Hoffentlich hast du Rechtsschutz.Hast du mit dem Privatmann schon gesprochen?

Steht eigentlich schon in vielen Foren: Finger weg von E46ern vor Bauzeit März 2000 und wenn, dann ganz genau von unten anschauen und ggf. Reparaturnachweis geben lassen. Bei so alten Autos wie jetzt, wird es von BMW wohl keine Kulanzreparatur mehr geben.

BTW. Bei Händlern wird der TÜV oft gepfuscht. Da kommt der TÜV-Prüfer vorbei und geht zum Tisch mit einer dampfenden Tasse Kaffe. Daneben liegen die vom Händler bereits vorgefertigten TÜV-Berichte. Der TÜVer hebt nur die Ecken unten Rechts vom Papierstapel an, um dort seine Unterschrift zu setzen, bekommt was auf die Hand, trinkt seinen Kaffee und geht wieder....

...meinen übernahm ich auch mit Händler-TÜV "neu". Nur frage ich mich allen ernstes, wie der TÜVer so ein marodes Fahrwerk hat durchgehen lassen können... :confused:

Ganz so einfach ist dann auch nicht mit dem von Dir genannten Händler-TÜV.

Der Prüfer muss sämtliche Daten des Fahrzeugs in seinen MIT eingeben und anschließend auf Prüfberichtspapier ausdrucken. Dem Händler mangelt es dazu an der Software und an dem Papier. Wenn der beides auf Lager hätte wäre das höchst kriminell, mindestens von Seiten des Händlers und des betreuenden Prüfingenieurs!

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