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Drucklager bei Kupplung kaputt. Kann das auf Garantie laufen?

MINI Mini R56
Themenstarteram 13. Oktober 2014 um 12:36

Hallo,

ich habe eine Frage. Ich habe mir einen Mini ONE gekauft mit ca. 45.000 km jetzt hat er ca. 55.000 km drauf. Nun ist das Drucklager laut Werkstatt kaputt, würde €900 kosten. Habe den Mini aber erst im Februar gekauft kann sowas auf Garantie laufen?

Habe das Auto in Deutschland gekauft. Nun wird es aber in einer BMW Werkstatt in Österreich repariert?

Vielen Dank.

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11 Antworten

Zuerst solltest du klären ob du überhaupt Garantie hast. Ich nehme jetzt einfach mal an du hast den Wagen von einem Händler und nicht Privat gekauft.

Garantie ist eine rein freiwillige Leistung des Herstellers/Verkäufers und in den Bedingungen können die alles reinschreiben so wie sie lustig sind. Z. B. könnten auch Verschleißteile unter die Garantie fallen, bei vollem Aschenbecher ein neues Auto, oder auch praktisch nichts, Kilometerbregrenzungen mit Selbstbeteiligung usw. usw.

Was du beim Kauf von einem Händler aber hast, ist die gesetzliche Gewährleistung. Und bei der greift nach einem halben Jahr die sogennante "Beweislastumkehr", d. h. du müsstest dem Händler beweisen dass der Fehler beim Kauf schon vorhanden war.

Die meisten werden sich gerade bei der Kupplung auch noch auf Verschleißteil und Schuld des Fahrers rauswinden wollen.

Hast du den Wagen bei BMW gekauft, mag sein das evtl. eine Reparatur im Ausland auf Gewährleistung möglich ist. Andere Händler wollen garantiert den Wagen in ihrer eigenen Werkstatt reparieren.

Die Frage ob du Gewährleistung und eine zusätzliche Gebrauchtwagengarantie hast, kann dir dein Kaufvertrag beantworten. Da sollten auch die Bedingungen ersichtlich sein.

Und wer weiß wie der oder die Vorbesitzer mit dem Wagen umgegangen sind? Bei der Laufleistung könnte je nach Spezialist schon die 3. Kupplung drin sein. Ich denke das in deinem Fall mit Glück was über Kulanz beim Verkäufer möglich sein könnte, aber die komplette Reparatur über Gewährleistung, das glaube ich nicht.

Und bei einer Gebrauchtwagengarantie ist garantiert die Kupplung nicht drin, würde mich jedenfalls sehr wundern, bzw. gibt es da auch oft Kilometerbegrenzungen, ab wo man x% beisteuern muß.

Themenstarteram 14. Oktober 2014 um 5:32

Also laut meinem Kaufvertrag hab ich eine einjährige Gewährleistungsgarantie bis zum 16.02.2015. Was die Bedingungen dazu sind weiß ich leider nicht, hab ich auch nirgends gefunden.

Vielen Dank für deine Antwort, dann werd ich mich wohl noch einmal an den Händler wenden, vielleicht hab ich ja Glück. Einen Kulanzantrag direkt bei BMW zu machen hat wahrscheinlich keinen Sinn oder?

Themenstarteram 14. Oktober 2014 um 7:48

Oder welche Rechte hab ich überhaupt, wenn ich noch eine Garantie vom Händler hätte?

Beim BMW-Händler gekauft?

Welche Garantie genau? BMW Europlus?

EZ des Fahrzeugs?

Wenn Europlus, ist das Drucklager NICHT in den Ausschlüssen (die Kupplung selbst natürlich schon) und es sähe gut für Dich aus. Unter 100.000 km liegst Du ja, also 100% Lohn- und Materialkostenübernahme.

Da EURO Plus für EURO gilt, ist das auch kein Problem zwischen D und Austria.

Ist aber alle nur orakeln; Du musst die Versicherungsbedingungen samt Kleingedrucktem haben.

Themenstarteram 14. Oktober 2014 um 10:35

Ja, bei einem BMW Händler gekauft. Leider kann ich das nirgends genau finden, es steht nur dabei, das ich eine 1-jährige GW Garantie habe. Ansonsten nichts. Da werde ich dann wohl noch einmal nachfragen müssen.

Vielen Dank.

Themenstarteram 14. Oktober 2014 um 10:45

EZ ist im Juni 2010

"Gewährleistungsgarantie", das höre ich zum erstenmal.

Es gibt die gesetzliche Gewährleistung die erstmal 2 Jahre gilt, allerdings kann der Händler die bei Gebrauchtwagen auf ein Jahr begrenzen.

Und es gibt die Garantie, die aber eine rein freiwillige Leistung des Verkäufers oder des Herstellers ist. Und der Garantiegeber kann in den Bestimmungen (fast) alles reinschreiben, was ihm so gerade in dem Sinn kommt.

Bei dir wird es sich wohl um die geseztliche Gewährleistung handeln, die der Händler völlig legal bei dem Gebrauchtwagen per Kaufvertrag auf ein Jahr begrenzt hat.

Die Gewährleistung beinhaltet eigentlich alles außer Bremsen, die sind strittig. In den ersten 6 Monaten muß der Händler dir nachweisen, dass ein Defekt deine Schuld ist. Nach 6 Monaten gilt aber die sog. "Beweislastumkehr", d. h. du musst dem Händler jetzt beweisen das der Defekt schon beim Kauf vorlag.

Im übrigen alles per Suchmaschine selber zu finden.

am 15. Oktober 2014 um 8:51

Also aus meiner Sicht ist das ein klarer Garantiefall. Das Drucklager an sich ist ja kein Verschleißteil. Als bei dem BMW-Händler, wo du das Auto gekauft hast anrufen und die Möglichkeiten erörtern.

Zitat:

@FloQ schrieb am 15. Oktober 2014 um 10:51:54 Uhr:

Also aus meiner Sicht ist das ein klarer Garantiefall. Das Drucklager an sich ist ja kein Verschleißteil.

Das ist nur dann ein Garantiefall wenn eine Garantie besteht und diese Garantie, die ja eine rein freiwillige Leistung des Verkäufers ist, das Drucklager nicht ausschließt.

Aber das Drucklager fällt unter die gesetzliche Gewährleistung, bei der dann nach einem halben Jahr die Beweislastumkehr gilt.

Auf jeden Fall sollte man aber mit dem Verkäufer Kontakt aufnehmen. Der wird dann auch sagen, ob der mit einer Reparatur auf seine Kosten im Ausland einverstanden ist. Ich nehme aber an, dass der den Wagen sehen will.

am 16. Oktober 2014 um 7:26

Zitat:

Das ist nur dann ein Garantiefall wenn eine Garantie besteht und diese Garantie, die ja eine rein freiwillige Leistung des Verkäufers ist, das Drucklager nicht ausschließt.

Er scheibt ja gerade, dass eine Garantie besteht. Bei einer Garantie liegt im Gegensatz zu einer Gewährleistung die Beweislast immer beim Garantie-geber, also beim Verkäufer.

Zitat:

Aber das Drucklager fällt unter die gesetzliche Gewährleistung, bei der dann nach einem halben Jahr die Beweislastumkehr gilt.

Es kann in der Tat sein, dass irgendeine Sonderklausel das Drucklager ausnimmt. Zumindest ich kenne aber keine Garantien – die von BMW vertrieben werden – welche bestimmte Baugruppen, außer Bremse, ausnimmt.

Zitat:

Auf jeden Fall sollte man aber mit dem Verkäufer Kontakt aufnehmen. Der wird dann auch sagen, ob der mit einer Reparatur auf seine Kosten im Ausland einverstanden ist. Ich nehme aber an, dass der den Wagen sehen will.

Das kommt drauf an, ob er Garantiegeber ist oder die Garantie von einem Drittanbieter erworben hat. In dem Fall müsste aber ein extra Dokument darüber vorliegen.

Zitat:

@FloQ schrieb am 16. Oktober 2014 um 09:26:23 Uhr:

 

Er scheibt ja gerade, dass eine Garantie besteht. Bei einer Garantie liegt im Gegensatz zu einer Gewährleistung die Beweislast immer beim Garantie-geber, also beim Verkäufer.

Mir ist völlig klar wer wem was zu beweisen hat.;)

Er hat eben nicht geschrieben das eine Garantie besteht, ich zitiere:

Zitat:

Also laut meinem Kaufvertrag hab ich eine einjährige Gewährleistungsgarantie bis zum 16.02.2015. Was die Bedingungen dazu sind weiß ich leider nicht, hab ich auch nirgends gefunden.

Wie ich schon schrieb gibt es keine "Gewährleistungsgarantie" sondern eine Gewährleistung oder auch eine zusätzliche Gebrauchtwagengarantie.

Die Bedingungen der Gewährleistung sind vom Gesetzgeber vorgeschrieben, deswegen bekommt man kein Formular über etwaige Bedingungen. Wäre eine Garantie vorhanden gäbe es auch Papier mit den Bedingungen.

Zitat:

@FloQ schrieb am 16. Oktober 2014 um 09:26:23 Uhr:

Es kann in der Tat sein, dass irgendeine Sonderklausel das Drucklager ausnimmt. Zumindest ich kenne aber keine Garantien – die von BMW vertrieben werden – welche bestimmte Baugruppen, außer Bremse, ausnimmt.

Bei einer Garantie ist alles möglich auch die Ausnahme der Kupplung. Oder, bei Gebrauchtwagengarantien sehr oft der Fall, Kilometerbregrenzungen mit anteiliger Selbstbeteiligung.

Was bei BMW der Fall ist, weiß ich allerdings nicht. Habe auch noch nie eine zusätzliche Garantie bei BMW abgeschlossen.

 

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