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Dringend! Unterschied zwischen Bestellung und AB

Themenstarteram 19. März 2009 um 17:05

Hallo...

folgendes Phänomen..

habe heute meine AB bekommen...nur..

1)erste Bestellung war Comfortline etc...Endpreis 17.000

2)geänderte Bestellung in Highline etc. Endpreis 20.000

Jetzt bekomme ich eine AB mit Auflistung der 2. also der geänderten Bestellung (Highline) aber zum Preis von der 1. Bestellung, also 3000 zu meinem Vorteil.

Was nun...gilt die AB? Krieg ich jetzt den HL zu dem Preis? AB hat Stempel und Unterschrift!

Oder gilt die nicht da anders als Bestellung?

Was ist in Sachen Abwrackprämie... (da Bestellung/AB unterschiedlich)

Ne Idee? Will ja nicht den Händler anrufen und unbedingt drauf hinweisen ;)

Was nun....HILFE!!!

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von Don-Schoko

Hallo...

 

folgendes Phänomen..

 

habe heute meine AB bekommen...nur..

 

1)erste Bestellung war Comfortline etc...Endpreis 17.000

 

2)geänderte Bestellung in Highline etc. Endpreis 20.000

 

Jetzt bekomme ich eine AB mit Auflistung der 2. also der geänderten Bestellung (Highline) aber zum Preis von der 1. Bestellung, also 3000 zu meinem Vorteil.

 

Was nun...gilt die AB? Krieg ich jetzt den HL zu dem Preis? AB hat Stempel und Unterschrift!

 

Oder gilt die nicht da anders als Bestellung?

 

Was ist in Sachen Abwrackprämie... (da Bestellung/AB unterschiedlich)

 

Ne Idee? Will ja nicht den Händler anrufen und unbedingt drauf hinweisen ;)

 

Was nun....HILFE!!!

Wenn die AB von der verbindlichen Bestellung abweicht, ist das keine Annahmeerklärung, also Vertrag kommt nicht zustande, sondern es ist ein neues Kaufangebot, das vom Kunden akzeptiert werden muss (Beiderseitige übereinstimmende Willenserklärungen), damit ein vertrag zustande komt.

Üblicherweise liegt bei einem solchen Fall eine Erklärung zur Zustimmung zu den Änderungen bei, die der Käufer unterschreiben muss.

 

Stutzig macht mich die Änderung bei Abwrackprämie. Ist ggfs. eine andere Regelung für diese Prämie enthalten, sodass sich die Änderungen gegenseitig aufheben?

 

Darüberhinaus kommt es nicht zu dem neuen Preis, wenn offensichtlich ein Fehler vorliegt. Es gibt keinen vernünftigen Grund anzunehemn, dass der Händler auf ein rabattiertes Auto nochmals 3000 € abzieht.  Hier sagt jeder verständige Mensch, das ist ein Fehler.

Geh zum Händler, weise ihn auf die Diskrepanz hin und lass Dir auch honorieren, dass Du auf den Fehler aufmerksam gemacht hast.

 

O.

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Zitat:

Original geschrieben von Don-Schoko

Hallo...

folgendes Phänomen..

habe heute meine AB bekommen...nur..

1)erste Bestellung war Comfortline etc...Endpreis 17.000

2)geänderte Bestellung in Highline etc. Endpreis 20.000

Jetzt bekomme ich eine AB mit Auflistung der 2. also der geänderten Bestellung (Highline) aber zum Preis von der 1. Bestellung, also 3000 zu meinem Vorteil.

Was nun...gilt die AB? Krieg ich jetzt den HL zu dem Preis? AB hat Stempel und Unterschrift!

Oder gilt die nicht da anders als Bestellung?

Was ist in Sachen Abwrackprämie... (da Bestellung/AB unterschiedlich)

Ne Idee? Will ja nicht den Händler anrufen und unbedingt drauf hinweisen ;)

Was nun....HILFE!!!

was willst du jetzt von uns hören ?

Wo ist die Kristallkugel ??

Fair wäre es eigentlich, dass mit dem Händler zu klären.

Entscheidend ist eh die Rechnung, die du noch bekommst

Themenstarteram 19. März 2009 um 17:10

Zitat:

Original geschrieben von Johanno

Zitat:

Original geschrieben von Don-Schoko

Hallo...

folgendes Phänomen..

habe heute meine AB bekommen...nur..

1)erste Bestellung war Comfortline etc...Endpreis 17.000

2)geänderte Bestellung in Highline etc. Endpreis 20.000

Jetzt bekomme ich eine AB mit Auflistung der 2. also der geänderten Bestellung (Highline) aber zum Preis von der 1. Bestellung, also 3000 zu meinem Vorteil.

Was nun...gilt die AB? Krieg ich jetzt den HL zu dem Preis? AB hat Stempel und Unterschrift!

Oder gilt die nicht da anders als Bestellung?

Was ist in Sachen Abwrackprämie... (da Bestellung/AB unterschiedlich)

Ne Idee? Will ja nicht den Händler anrufen und unbedingt drauf hinweisen ;)

Was nun....HILFE!!!

was willst du jetzt von uns hören ?

Wo ist die Kristallkugel ??

Fair wäre es eigentlich, dass mit dem Händler zu klären.

Entscheidend ist eh die Rechnung, die du noch bekommst

Ok, werde eh mit dem Händler reden. Mir geht es darum ob das trotz Fehler eigentlich ein "rechtsgültiger Vertrag" ist.

Zitat:

Original geschrieben von Don-Schoko

Zitat:

Original geschrieben von Johanno

 

was willst du jetzt von uns hören ?

Wo ist die Kristallkugel ??

Fair wäre es eigentlich, dass mit dem Händler zu klären.

Entscheidend ist eh die Rechnung, die du noch bekommst

Ok, werde eh mit dem Händler reden. Mir geht es darum ob das trotz Fehler eigentlich ein "rechtsgültiger Vertrag" ist.

Ein Vertrag kommt nur bei übereinstimmenden "Willenserklärungen" zustande.

Wenn die AB von der Bestellung abweicht ist es sozusagen ein neuer Antrag ...

der aber m.E. mit der Annahme des Fahrzeugs gültig werden würde ;)

am 19. März 2009 um 17:26

Hallo Don Schoko,

meines Wissens nach gilt die AB die ist dann letztlich rechtsbindend, aber wo ist das Problem, lass es auf dich zukommen, ich würde gar nichts machen abwarten un Tee trinken.

xxV8xx

Themenstarteram 19. März 2009 um 17:30

Zitat:

Original geschrieben von xxV8xx

Hallo Don Schoko,

meines Wissens nach gilt die AB die ist dann letztlich rechtsbindend, aber wo ist das Problem, lass es auf dich zukommen, ich würde gar nichts machen abwarten un Tee trinken.

xxV8xx

Das sagst du so...also bestellt hab ich das Auto bei einem Händler in MG, der wohl für einen größeren Händler in Aachen arbeitet.

Was nützt es mir wenn der Händler mir sagt.."Hey, Papiere sind da, wir lassen den Wagen zu, komm vorbei, bezahl mal"..ich fahre dahin und sage "hier deine 17.000"..der wird seine Bestellung raussuchen und sagen "nix da, 20.000 - zahlen oder nix Auto"...dann hab ich glaube ich nen Problem. Und wenn ich dann die 20.000 zahle hab ich darüber keine AB = keine Möglichekeit die Abwrackprämie zu reserviren das Bestellung und AB unterschiedlich! Dann gucke ich aber schön doof in die Röhre!!

am 19. März 2009 um 17:35

ok hast recht nehme alles zurück, kann dir nicht helfen, geh zum Händler und sag was sache ist, besser so,viel Glück

Zitat:

Original geschrieben von Don-Schoko

Hallo...

 

folgendes Phänomen..

 

habe heute meine AB bekommen...nur..

 

1)erste Bestellung war Comfortline etc...Endpreis 17.000

 

2)geänderte Bestellung in Highline etc. Endpreis 20.000

 

Jetzt bekomme ich eine AB mit Auflistung der 2. also der geänderten Bestellung (Highline) aber zum Preis von der 1. Bestellung, also 3000 zu meinem Vorteil.

 

Was nun...gilt die AB? Krieg ich jetzt den HL zu dem Preis? AB hat Stempel und Unterschrift!

 

Oder gilt die nicht da anders als Bestellung?

 

Was ist in Sachen Abwrackprämie... (da Bestellung/AB unterschiedlich)

 

Ne Idee? Will ja nicht den Händler anrufen und unbedingt drauf hinweisen ;)

 

Was nun....HILFE!!!

Wenn die AB von der verbindlichen Bestellung abweicht, ist das keine Annahmeerklärung, also Vertrag kommt nicht zustande, sondern es ist ein neues Kaufangebot, das vom Kunden akzeptiert werden muss (Beiderseitige übereinstimmende Willenserklärungen), damit ein vertrag zustande komt.

Üblicherweise liegt bei einem solchen Fall eine Erklärung zur Zustimmung zu den Änderungen bei, die der Käufer unterschreiben muss.

 

Stutzig macht mich die Änderung bei Abwrackprämie. Ist ggfs. eine andere Regelung für diese Prämie enthalten, sodass sich die Änderungen gegenseitig aufheben?

 

Darüberhinaus kommt es nicht zu dem neuen Preis, wenn offensichtlich ein Fehler vorliegt. Es gibt keinen vernünftigen Grund anzunehemn, dass der Händler auf ein rabattiertes Auto nochmals 3000 € abzieht.  Hier sagt jeder verständige Mensch, das ist ein Fehler.

Geh zum Händler, weise ihn auf die Diskrepanz hin und lass Dir auch honorieren, dass Du auf den Fehler aufmerksam gemacht hast.

 

O.

am 19. März 2009 um 19:26

Na super. Da macht sich der Händler die Mühe, ändert die erste Bestellung, es unterläuft ihm dabei offensichtlich ein Fehler und Du witterst ne Gelegenheit, ihn auch noch damit über den Tisch zu ziehen. Daumen hoch. Ich kann da nur mit dem Kopf schütteln. Das sind doch keine fairen Geschäfte mehr.

Leben und leben lassen.

Themenstarteram 19. März 2009 um 20:10

Zitat:

Original geschrieben von grinze

Na super. Da macht sich der Händler die Mühe, ändert die erste Bestellung, es unterläuft ihm dabei offensichtlich ein Fehler und Du witterst ne Gelegenheit, ihn auch noch damit über den Tisch zu ziehen. Daumen hoch. Ich kann da nur mit dem Kopf schütteln. Das sind doch keine fairen Geschäfte mehr.

Leben und leben lassen.

Nicht mein Händler hat einen Fehler gemacht, sondern die Disposition. Ich hab bereits mit meinem Händler telefoniert. Es sagte er hatte diese falsche AB schon am 11.03. uf den Tisch und zurück an die Dispo geschickt. Nun flattert mir, nicht im die selbe Ab, mit Datum von gestern in Haus. Wieder falsch. Mein Händler ist nur genervt und hat gesagt..ihm alles scheiß egal, ich soll mich drum kümmern und in Aachen anrufen und sagen.."Danke für den guten Preis"...kann ja wohl auch nicht sein, oder...

Ich werde morgen in Aachen anrufen und das nun selber mit der Dispo klären bzw. werde mit dem Chef des Ladens reden.

Hier gehts nicht darum "abzuziehen" sondern, vielleicht hab ich mich wirklich falsch ausgedrückt im ersten Schock, sorrry...mir gehts darum ob es denn" gültig" wäre. Das hat aber schon der "davor Poster" gut erklärt.

Danke allen!

am 19. März 2009 um 21:52

Bei mir stimmt die Bestellung auf Grund von nachträglichen Änderungen (anderer Motor und diverse Extras) auch nicht mit der AB überein. Das gilt auch für den Preis. Die Änderungen wurden telefonisch abgeklärt aber von mir nie unterschrieben.

Jetzt bin ich etwas verunsichert. Nach den vorherigen Beiträgen hätte ich also keinen rechtskräftigen Kaufvertrag. Ist das wirklich so?

Muss ich den Händler auffordern mir nochmals eine korrigierte Bestellung zukommen zu lassen, oder reicht meine Unterschrift auf der AB, damit ich einen rechtskräftigen Vertrag habe?

Zitat:

Original geschrieben von kio doe

Bei mir stimmt die Bestellung auf Grund von nachträglichen Änderungen (anderer Motor und diverse Extras) auch nicht mit der AB überein. Das gilt auch für den Preis. Die Änderungen wurden telefonisch abgeklärt aber von mir nie unterschrieben.

 

Jetzt bin ich etwas verunsichert. Nach den vorherigen Beiträgen hätte ich also keinen rechtskräftigen Kaufvertrag. Ist das wirklich so?

 

Muss ich den Händler auffordern mir nochmals eine korrigierte Bestellung zukommen zu lassen, oder reicht meine Unterschrift auf der AB, damit ich einen rechtskräftigen Vertrag habe?

Absprachen können auch mündlich getroffen werden, aber wo hast du eine Unterlage, aus der hervorgeht, was tatsächlich abgesprochen wurde.  Wie soll entschieden werden, wenn bei Lieferung des Fahrzeuges unterschiedliche Meinungen über den seinerzeit abgesprochenen Preis oder Lieferungsumfang existieren?

 

Im Neuwagengeschäft wird alles schriftlich geregelt. Ich rate Dir dringend, zum Händler zu gehen und schriftlich zu fixieren, was Ihr vereinbart habt.

 

Für Reservierung der staatlichen Prämie ist nach bisheriger Kenntnis allein entscheidend, dass Du eine rechtsverbindliche Neuwagenbestellung vorlegst. Ob nachträglich noch Änderungen vorgenommen wurden, ist uninteressant.

 

O.

 

am 20. März 2009 um 12:24

Danke für die Antwort ich habe mir darüber bisher einfach keine Gedanken gemacht...

werde das mit dem Händler klären.

Wenn ich das richtig verstehe wird die von mir unterschriebene verbindliche Bestellung mit der unterschriebenen AB vom Händler dann zur rechtsverbindlichen Bestellung !?

Zitat:

Original geschrieben von kio doe

Danke für die Antwort ich habe mir darüber bisher einfach keine Gedanken gemacht...

werde das mit dem Händler klären.

 

Wenn ich das richtig verstehe wird die von mir unterschriebene verbindliche Bestellung mit der unterschriebenen AB vom Händler dann zur rechtsverbindlichen Bestellung !?

Die von Dir unterschriebene Bestellung ist für Dich drei Wochen verbindlich; d.h. Du bist daran drei Wochen gebunden (Entscheidend ist die Frist, die in Deiner AB steht, nach Neuwagenverkaufsordnung sind es drei Wochen). Es ist Dein Kaufangebot an den Händler. Händler muss innerhalb drei Wochen sagen, ob er den Auftrag so ausführen will wie vereinbart.

 

Wenn Dein Händler Dir die Abmachungen mit der AB bestätigt, kommt Vertrag zustande. Diese AB muss nicht unterschrieben sein, besser ist es aber. Aus Briefkopf muss aber Absender hervorgehen.  

 

Wenn Händler andere Konditionen in die AB aufnimmt, zB. anderer Preis, ist das keine Bestätigung, sondern ein neues Kaufangebot, das Du annehmen, aber auch ablehnen kannst.

Aber bitte immer alles schriftlich. Sonst ist die Gefahr groß, über den Tisch gezogen zu werden.

 

 

O.

 

 

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