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Discover Media gegen Discover Pro austauschen?
Hallo zusammen,
konnte über die Suche leider bisher nichts finden, daher meine Frage:
Bin unentschlossen, ob ich mit das Discover Media oder Discover Pro im GTD bestellen soll.
Kann man, wie früher das RNS510, nachrüsten, also die Navis austauschen?
Oder ist das aufgrund der "Aufteilung" von Bedien- und Anzeigeeinheit in der Mittelkonsole und Hauptgerät im Handschuhfach nicht mehr möglich?
Hat da jemand Erfahrung mit?
Wenn es ginge, würde ich vielleicht später von Media auf Pro umrüsten. Falls mir das Media "nicht mehr genügt".
Danke für eure Antworten im Voraus.
Gruß Klaus.
Beste Antwort im Thema
Ja mach das. Dann kannst Du den Leuten im Japaner-Forum mit Deiner Rumheulerei auf den Senkel gehen...
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1230 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Zia1987
Schwachsinn, kauf ich ne Glühlampe für nen Halogensockel kann ich die Lampe auch nicht zurückgeben, nur weil ein Berater im Laden zu mir sagte, dass es passen würde. Die einzige Vereinbarung bei einem solchen Kauf eines Ersatzteils (ob Lampe oder Navi) ist lediglich WAS zu WELCHEM Preis gekauft wird.
Wer was aus Kulanz zurücknimmt ist die eine Sache, aber hier liegt kein Mangel oder sonstwas vor um auf sein Recht auf Rückgabe zu pochen. Und ob der Verkäufer ihm nun auf irgendeine schriftliche Art und Weise eine Funktionsgarantie gegeben hat, dass er es in genau seinem Fahrzeugtyp ohne DP ab Werk einbauen und nutzen kann ist auch noch eine andere Frage.
Kein Schwachsinn. Dass du mit Kraftausdrücken schlicht das Gegenteil behauptest, macht es juristisch nicht richtiger. Selbstverständlich begründet der von beiden Seiten vorausgesetzte Verwendungszweck einen Sachmangel, wenn die verkaufte Sache für diesen Verwendungszweck ungeeignet ist.
Für das Vorliegen einer vereinbarten Beschaffenheit nach § 434 BGB ist es auch weder erforderlich, dass dies schriftlich festgehalten wurde, noch dass der Verkäufer die Geeignetheit garantiert hat - auch wenn man das als juristischer Laie vielleicht denken mag. Dies ist lediglich eine Frage der Beweislast, die im voliegenden Fall aber nicht problematisch sein sollte, weil der Händler ja Futzelfupp (vom TE rede ich nicht) in dem Glauben, dass es technisch möglich ist, dabei unterstützt hat, das Gerät einzubauen und lediglich von VW zurückgepfiffen wurde.
Bitte BTT! Bitte!
Du warst derjenige, der sich hier im Thread beklagt hat, dass der Händler die Geräte nicht zurücknimmt. Ich sage lediglich, dass er dazu verpflichtet ist. Wüsste nicht, was daran OT sein sollte. Aber meinetwegen.
Ich habe mich überhaupt nie beklagt, dass er sie nicht zurücknimmt.
Möchte nur eine Lösung finden, damit es funktioniert. Dass meinte ich mit BTT.
Sorry, wollte dich nicht angreifen.
Kein Problem.
Wobei mein Lösungsvorschlag dafür ja auch ein juristischer ist. Wie oben geschrieben, würde ich VW auf Freischaltung verklagen. Denke, dass das gute Chancen hätte. Verstehe aber auch, wenn man darauf keine Lust hat.
Bei 3000 EUR würde ich aber sowas von auf die Barrikaden gehen.
Ich glaube, ich habe mehr als 3000 Euro in den Sand gesetzt...
Der ganze Golf-Kauf war ein Fehler.
Die Hinterachse poltert und seit 08/2013 gibt es eine TPI mit der Aussage, dass nichts repariert werden darf, weil sie den Grund nicht kennen.
Wie wäre mit einer Wandlung?
Ja, ist wohl die beste Lösung aktuell.
Hab keinen Bock mehr.
Au weia. Das hört sich aber alles nicht gut an.
Futzelfupp: Vielen Dank für deine vielen Infos!
Ich drücke dir die Daumen, dass du dein Geld zurückerhältst.
Gruß Klaus.
Ich habe nun den Entwickler vom Discover Pro über Facebook angeschrieben...
Hallo, schreib den VAGDiagnose mal an ob der was mit dem Komponentenschutz machen kann.
Gruß
Mit Scotty18 habe ich schon geschrieben. Er kann mir nicht helfen.
Es geht ja auch gar nicht um den Komponentenschutz! Es geht um die VIN-Bindung
Hier mal ein Video von meiner Problematik
https://www.youtube.com/watch?v=YsL6l-M_Pvw&feature=youtu.be
Ich bin nicht allein...
http://www.golfmk7.com/forums/showthread.php?t=3508
http://www.golfmk7.com/forums/showthread.php?t=2862
Kann aber keinen Kontakt zu den Personen aufnehmen.