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Ja..
Fahrbare Arbeitsmaschine???
es sollte eher "selbstfahrende Arbeitsmaschine" heißen...
und
JA...
Ich bedanke mich für ein so klares 'Ja'
Früher hatte ich noch einen Kran mit Analogtacho, da hatten wir nur eine Blindscheibe drin!
War ne Coole Sache.
Schönen Feierabend
Alleine die Tatsache, dass ein Digitaltacho verbaut ist heisst noch lange nicht, dass du auch eine Karte einlegen musst.
Wenn du mit dem "alten" befreit warst dann solltest es auch mit dem "neuen" sein.
DigitalTacho in Fahrbare Arbeitsmaschinen z.b. LKW
Denke ich auch, denn man hat ja eh nur eine Anfahrt und Abfahrt. Dann heist es aufbauen. Es ist viel Wartezeit. Wenn ich auf 5 Std Lenkzeit komme ist das Schon viel. Wo bekommt man genaue Auskunft?
BAG.
Ich glaube mich korregieren zu müssen...
schaut euch mal folgendes an
§1 Abs.1 Pkt. 5 der Fahrpersonalverordnung
und
§ 2 Nr. 17 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung
1x... Rüschdüsch! Fahrer von selbstfahrenden Arbeitsmaschinen sind von Lnk- u. Ruhezeiten befreit. Wenn der Digitale drinne ist und Du die Faherkarte hast, mußt Du sie aber auch einlegen. Sollte Dich aber ein Kontrolletti anhalten, dann kann er Dich nur wegen eventl. Geschw. verstößen belangen. ... aber die werden bei ´nem Mobilkran eher selten auftreten. Zugleich dient ja dann die Karte als Spesennachweis. ... falls Dein Cheffe sowas zahlt.
1xWenn ein digitaler Tachograph in einem Fahrzeug eingebaut ist, muss dieser auch verwendet werden.
Es gibt lediglich ein paar Ausnahmeregelungen, wie zum Beispiel den Werkverkehr (früher bekannt als Handwerkerregelung mit 50 Kilometer Umkreis ums Unternehmen) oder Privatfahrten mit dem Firmenfahrzeug (Umzug am Wochende mit dem Firmen-LKW).
Der Werkverkehr befreit von Lenk- und Ruhezeiten, wenn 4 bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden.
Achtung: die 4 Punkte müssen bei den jeweiligen Fahrten alle zutreffen, fällt eine davon bei einer Fahrt weg sind die Lenk- und Ruhezeiten wieder einzuhalten.
http://www.ws-datenmanagement.de/.../werkverkehrtestanmeldung.pdf
Da der digitale Tachograph aber auch wie eine Stechuhr funktioniert, ist dieser als Kontrollgerät für das Arbeitszeitgesetz nutzbar und muss auch als solches verwendet werden. Zum Beispiel leitet das BAG bei einer Kontrolle die Daten automatisch ans jeweilige Landesamt für Arbeitsschutz weiter, welche die Arbeitszeiten kontrollieren und bis zu einem Jahr rückwirkend die Daten anfordern dürfen. (BAG nur die letzten 28 Tage)
Der Werkverkehr muss beim BAG (Bundesamt für Güterverkehr) angemeldet werden.
http://www.bag.bund.de/.../Formular_Werkverkehr.pdf?...
Nach dem Ausfüllen an die Zentrale des BAG in Köln faxen: 0221 - 57 76 - 17 77
Aber Achtung, es wird keine Bestätigung der Anmeldung vom BAG zurückgesandt.
Eine Kopie der Anmeldung legt man in jedes Fahrzeug des Unternehmens und zeigt diese im Falle einer Kontrolle vor.