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Diebstahlrisiko Keyless Entry

Audi A4 B9/8W
Themenstarteram 26. Februar 2016 um 12:51

Diebe nutzen Funkwellen-Verlängerer, um Autos mit Keyless Entry zu kapern - siehe: focus.de/auto/ratgeber/...

Wie geht Ihr damit um?

Beste Antwort im Thema

Nach 3 Wochen Abwesenheit auf Fragen einzugehen, die vor 1 Woche hier gestellt wurden, erhöht aber die Übersichtlichkeit leider auch nicht. Ich würde mich hier viel mehr beteiligen, wenn es nicht so viele Monsterthemen geben würde und man sofort angefahren wird, wenn man nicht alle davon genau durchsucht hat. Ich fände viele kleine Themen erheblich angenehmer, in denen dann nur das eigentliche Thema behandelt würde.

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Zitat:

@Dietmar F. schrieb am 27. Februar 2016 um 09:51:03 Uhr:

 

Zudem hat mir meine Versichung mitgeteilt, dass ich erstens in der Kasko hochgestuft und zweitens bei einem weiteren Diebstahl nicht mehr bei Ihnen versichert werde.

...

Das ist natürlich unsinn mit der Hochstufung ...

Bei Diebstahl bezahlt die Teilkakso, abzüglich der Selbstbeteiligung, den Wiederbeschaffungswert.

Und hochgestuft wirst du da nicht, da es ein TK-Fall ist, da gibt es keine "Hochstufung".

Da würde ich mal mit der Versicherung ein ernstes Wörtchen reden...:o

Zitat:

@MZ-ES-Freak schrieb am 27. Februar 2016 um 13:47:32 Uhr:

Zitat:

@Dietmar F. schrieb am 27. Februar 2016 um 09:51:03 Uhr:

 

Zudem hat mir meine Versichung mitgeteilt, dass ich erstens in der Kasko hochgestuft und zweitens bei einem weiteren Diebstahl nicht mehr bei Ihnen versichert werde.

...

Das ist natürlich unsinn mit der Hochstufung ...

Bei Diebstahl bezahlt die Teilkakso, abzüglich der Selbstbeteiligung, den Wiederbeschaffungswert.

Und hochgestuft wirst du da nicht, da es ein TK-Fall ist, da gibt es keine "Hochstufung".

Da würde ich mal mit der Versicherung ein ernstes Wörtchen reden...:o

Stimmt, in Teilkasko gibt es keine SF-Klassen. Bei der Rechnung für den Neuen waren noch die alten SF eingetragen. Jetzt weiß ich auch warum - Danke dafür.

Zitat:

@Dietmar F. schrieb am 27. Februar 2016 um 13:39:56 Uhr:

Zitat:

@Monty_67 schrieb am 27. Februar 2016 um 10:00:24 Uhr:

Da würde ich aber mal die Versicherung überdenken!

Hatte ich, aber da sind sich alle Versicherungen einig. Nach dem zweiten Diebstahl in Folge versichern dich nur noch wenige. Du hast dann auch nicht mehr die Möglichkeit, die günstigste Versicherung zu wählen.

Aber die Wahrscheinlichkeit zwei mal das Auto gestohlen zu bekommen, ist relativ gering.

Den Leihwagen bei Kaskoschäden bezahlt m.W. keine Versicherung und für die Wertsachen im Auto ist die Hausrat zuständig. Die habe ich inzwischen aufgestockt.

Da hast Du recht! Danke für den Hinweis! Das mit dem Leihwagen ist übel wenn du das Auto beruflich benötigst. Ich bin jetzt wirklich verunsichert, bin beruflich auch oft in östlichen Ländern unterwegs...ärgere mich, dass ich mir das Keyless System habe einreden lassen. Ist ja nichtmal besonders praktisch...

Zitat:

@Monty_67 schrieb am 27. Februar 2016 um 14:57:45 Uhr:

Zitat:

@Dietmar F. schrieb am 27. Februar 2016 um 13:39:56 Uhr:

Hatte ich, aber da sind sich alle Versicherungen einig. Nach dem zweiten Diebstahl in Folge versichern dich nur noch wenige. Du hast dann auch nicht mehr die Möglichkeit, die günstigste Versicherung zu wählen.

Aber die Wahrscheinlichkeit zwei mal das Auto gestohlen zu bekommen, ist relativ gering.

Den Leihwagen bei Kaskoschäden bezahlt m.W. keine Versicherung und für die Wertsachen im Auto ist die Hausrat zuständig. Die habe ich inzwischen aufgestockt.

Da hast Du recht! Danke für den Hinweis! Das mit dem Leihwagen ist übel wenn du das Auto beruflich benötigst. Ich bin jetzt wirklich verunsichert, bin beruflich auch oft in östlichen Ländern unterwegs...ärgere mich, dass ich mir das Keyless System habe einreden lassen. Ist ja nichtmal besonders praktisch...

Mit oder ohne Komfortschlüssel... wer es auf ein Fahrzeug abgesehen hat, bekommt es auch. Auf MT wird dieses Thema bei allen Marken und Modellen rauf und runterdiskutiert. Am Ende muss jeder selbst wissen ob er es möchte oder nicht. Klar ist es ein prima Stammtischthema, genau so wie die "ichlassedenMotorbeimKratzenlaufen" und "Dieselerstab20.000kmrentabel" Diskussionen.

Zitat:

@Monty_67 schrieb am 26. Februar 2016 um 18:20:39 Uhr:

Zitat:

@Kaleu111 schrieb am 26. Februar 2016 um 17:09:08 Uhr:

Hi Monty, falls Du es noch nicht gemerkt hast. Der B9 hat keine Lenkradsperre mehr!!!

Habe ich bemerkt, aber trotzdem Danke :)

Tatsächlich?

Ich kann derzeit nur von meinem Focus berichten, der allerdings auch den Komfortschlüssel hat.

Wenn ich zB die Fahrertür öffne, höre ich, wie sich die Lenkradverriegelung entsperrt, entferne ich mich dann ca. 2 Meter mit dem Schlüssel vom Auto, höre ich, wie das Lenkradschloss einrastet. Lasse ich den Schlüssel außer Reichweite, kann ich das Lenkrad nur die üblichen paar bekannten Zentimeter bewegen. Nähere ich mich dann wieder mit dem Schlüssel, geht die Lenkradsperre deutlich vernehmbar wieder auf.

Es sollte mich wundern, wenn der B9 kein Lenkradschloss mehr besäße. Vielleicht ist das sogar (StVZO?) vorgeschrieben?

Vielleicht hört man es beim Audi nur nicht, ich beim Focus "natürlich" deutlich?

Ihr könnt ja mal das Auto aufschließen, den Schlüssel ein paar Meter wegbringen und dann das Lenkrad auf mögliche Bewegungen überprüfen.

Oder sogar mal RTFM, eine Lenkradsperre und wie/wann sich diese löst, sollte doch dort beschrieben sein. Und wenn das Auto tatsächlich kein Lenkradschloss mehr haben sollte, gehört das mMn auch in eine BA...

Zitat:

@rpewe schrieb am 27. Februar 2016 um 15:39:17 Uhr:

 

Es sollte mich wundern, wenn der B9 kein Lenkradschloss mehr besäße. Vielleicht ist das sogar (StVZO?) vorgeschrieben?

Bei BMW gibt es seit Erscheinen der F-Modelle auch kein Lenkradschloss mehr. Kann also nicht vorgeschrieben sein.

§ 38a StVZO iVm Richtlinie 74/61/EWG, Anhang IV:

 

Welche sind denn dann die Sicherungseinrichtungen gegen unbefugte Benutzung?

Türschlösser und der nicht startende Motor, ohne passenden (Funk-) Schlüssel?

der gute alte Natoknochen hilft

hat der B9 die Batterie auch im Kofferraum?

und die Alarmanlage nicht an den üblichen Orten verbaun

aber wie schon gesagt wurde: wer das Auto haben will, der bekommt es auch

Wenn das Auto über eine ODB Schnittstelle geknackt werden soll, könnte man es wie folgt schützen :

ODB Stecker an seinem Platz belassen und auspinnen. Den "richtigen" Stecker etwas anders platzieren. Dann den leeren Original-Stecker mit einem Hochspannungskondensator verdrahten. Aufladung über die Bordspannung/Trafo. Das Ergebnis dürfte für den unberechtigten Nutzer ziemlich verraucht erscheinen. Der Laptop wäre damit am Arsxx und das Auto noch da. ;)

Man sollte aber die berechtigten Benutzer der Schnittstelle darauf hinweisen. ;)

Ich habe extra auf Komfortschluessel verzichtet, weil ich mehrere Beitraege auf dieses Thema hier im Forum gelesen habe. Stimmt es, dass das Problem bei normalem Keyless Entry Schluesseln nicht existiert?

Zitat:

@dotEnglaender schrieb am 27. Feb. 2016 um 19:48:44 Uhr:

Ich habe extra auf Komfortschluessel verzichtet, weil ich mehrere Beitraege auf dieses Thema hier im Forum gelesen habe. Stimmt es, dass das Problem bei normalem Keyless Entry Schluesseln nicht existiert?

Naja... Dadurch das er auch ohne Komfortschlüssel einen Start/Stop Knopf und kein Zündschloss mehr hat, findet auch ohne Komfortschlüssel eine Anfrage für die WFS statt. Ob man da jetzt so viel besser unterwegs ist glaube ich nicht. Fürs Gewissen hilft es bestimmt einigen ungemein.

Zitat:

@dotEnglaender schrieb am 27. Februar 2016 um 19:48:44 Uhr:

Ich habe extra auf Komfortschluessel verzichtet, weil ich mehrere Beitraege auf dieses Thema hier im Forum gelesen habe. Stimmt es, dass das Problem bei normalem Keyless Entry Schluesseln nicht existiert?

Da Keyless Entry das selbe System ist, ist es genauso sicher wie das ganze Komfortschlüssel. Daher ist es egalnob Komfortschüssel oder Keyless Entry, beides hat die selbe Schwachstelle.

Da nur das Signal verlängert wird und nicht die Verschlüsselung gebrochen ist.

Zitat:

@rpewe schrieb am 27. Februar 2016 um 16:15:14 Uhr:

§ 38a StVZO iVm Richtlinie 74/61/EWG, Anhang IV:

Welche sind denn dann die Sicherungseinrichtungen gegen unbefugte Benutzung?

Da gibt es mehrere Möglichkeiten:

Zitat:

74/61/EWG Anh. IV

„Sicherungseinrichtung gegen unbefugte Benutzung“ ein System zur

Sicherung gegen unbefugtes Anlassen des Motors oder die Nutzung einer

anderen Hauptantriebsenergiequelle des Fahrzeugs in Verbindung

mit mindestens einer Einrichtung zur

– Blockierung der Lenkanlage,

– Blockierung der Kraftübertragung oder

– Blockierung des Gangschalthebels;

Ja, die mehreren Möglichkeiten habe ich in der Richtlinie auch gelesen.

O Wunder...

Daher habe ich die RL auch angegeben, auf die in § 38a StVZO verwiesen wird.

 

Und welche Sicherungseinrichtungen hat der B9 denn nun?

Unterstellen wir mal einen Handschalter.

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