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Deutsches Auto aus Holland gekauft

BMW 3er E46
Themenstarteram 20. August 2016 um 12:52

Hallöchen, ich habe mir heute einen 320 Canrio in Nimwegen gekauft.

Der Verkäufer sagte mir, dass es schon einmal in Deutschland zugelassen war, dann in Holland angemeldet worden ist. Deutsche Papiere hat er leider nicht mehr.

Die Suche sagte mir, ich brauche die CoC-Papiere, aber ist dem auch so, wenn das Fahrzeug schon mal in Deutschland angemeldet war?

Der Verkäufer hat mir eine Kopie des Kentekenbewijs mitgegeben (Fahrzeugschein).

Montag hole ich das Auto bei ihm ab und wollte mich anschließend um die Anmeldung kümmern. Vielleicht könnt Ihr mir weiterhelfen.

Grüße

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Beste Antwort im Thema
Themenstarteram 31. August 2016 um 5:57

Hi, für alle sie es Interessiert -> Mein Auto ist seit gestern angemeldet.

 

Habe es mit dem Verkäufer in Holland abgemeldet und für den Export deklariert. Die holländischen Kennzeichen wurden einbehalten und der Verkäufer schrieb mir auf einem Stück Pappe seine alten Kennzeichen auf und ich durfte damit, auch laut des Straßenverkehrsamtes Holland fahren. An der Grenze angekommen wurde ich von einem Grenzpolizisten angehalten und gefragt ob ich denn Händler sei oder dies ein Fahrzeug für mich Privat sei. Darauf hin riefen sie beim Straßenverkehrsamt an um zu Prüfen, ob ich mit Versicherungsschutz fahre. Wenn nicht drohen hohe Bußgelder! Dringend drauf achten. In meinem Fall lief noch bis 0 Uhr die Versicherung des Verkäufers.

 

In Deutschland fuhr ich zum Straßenverkehrsamt und dort sagte man mir, dass ein Datenblatt einer überwachten Organisation (Tüv, Dekra usw. ) und ein neuer HU und AU Bericht ausreichend seien. Wie gesagt, so getan.

 

Fahrzeug in die Werkstatt gestellt, denen alles geschildert und am nächsten Tag wurde das Fahrzeug geprüft und mir die nötigen Papiere ausgestellt.

 

Mit den Originalpapieren des Fahrzeugs, dem Kaufvertrag, HU und AU und Datenblatt ging die Anmeldung problemlos beim Straßenverkehrsamt.

 

Nun fahre ich meinen E46 Cabrio :-)

 

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Mich interessiert das Thema, kann zwar nichts hinzufügen, was dich direkt weiter bringt.

Aber bitte erzähle was dir bei dem Unternehmen widerfahren ist...

Es sollte kein Problem sein, eine neue COC zu beschaffen, kostet allerdings etwas.

Wende dich an BMW.

Mir ist allerdings nicht klar, wieso die COC nicht vorhanden ist, die gehört zum Fahrzeug.

Deine Zulassungsstelle kann dir weitere Auskünfte zur Zulassung geben.

Evtl. kannst du auch bei der Zulassungsstelle des Kreises Kleve nachfragen, für die sollte das tägliches Geschäft sein.

Zitat:

@Oetteken schrieb am 20. August 2016 um 15:35:31 Uhr:

 

Mir ist allerdings nicht klar, wieso die COC nicht vorhanden ist, die gehört zum Fahrzeug.

Habe ich schon oft erlebt, auch bei jungen Gebrauchten.

Solange nicht benötigt, wird diese von vielen nicht als vollwertiges Fahrzeugdokument angesehen und dürfte in irgendeiner Schublade rumgammeln...

Themenstarteram 20. August 2016 um 15:57

So, der Verkäufer hat leider nur noch das Serviceheft und Bedienungsanleitung und diverse Rechnungen unter anderem welche, die den Kilometerstand belegen.

Dazu bekomme ich den Kaufvertrag und eine Kopie von dem Kentekenbewijs. Haben die in Holland keinen klassischen Fahrzeugbrief, wie bei uns? Den habe ich nähmlich nicht.

Weiß jemand von euch, ob ich mir dort Kurzzeitkennzeichen holen kann? Hab gelesen, dass es gehen sollte, aber nicht erlaubt ist mit diesen über die Grenze zu fahren...

Hat der Tüv-Prüfer eventuell die möglichkeit an die CoCPapiere zu gelangen oder gibt es ausschließlich den Weg über die Bmw Niederlassung?

Fragen über fragen, da am Wochenende keine Zulassungsstelle geöffnet hat..

Ich werde berichten.

Hallo

 

Ich habe das mal aus dem Netz kopiert ;-)

 

Du benötigst folgende Papiere: Den niederländischen kentekenbewijs (das ist quasi der nl Fahrzeugschein) und die EWG Übereinstimmungsbescheinigung bzw das COC Papier sowie eine deutsche Hauptuntersuchung. Im Kentekenbewijs stehen nicht alle erforderlichen Daten drin für die Erstellung der deutschen Zulassungsbescheinigung, daher wird das COC Papier oder EWG Übereinstimmungsbescheinigung benötigt. Sollte das nicht vorhanden sein, kannst Du bei DEKRA ein Datenblatt zu Deinem Auto erstellen lassen, damit und der HU ist die Zulassung kein Problem. Solange das Auto eine EG Typgenehmigung hat (also kein US Auto ist, das die Holländer schon importiert haben) benötigst Du keine Begutachtung nach §21 StVZO (Einzelabnahme) sonder kommst mit HU aus. Die niederländische APK (Keuring, also das Pendant zu unserer HU) wird in Deutschland nicht anerkannt

 

Und laß dir nicht nur eine Kopie andrehen, nur mit den original Papieren ist es DEIN Auto!!!!

 

Gruß Stormy

https://www.kreis-kleve.de/.../...br%20Unterl%20Zul%20Importfz.pdf?...

Themenstarteram 21. August 2016 um 9:34

Hallöle und vielen Dank für die hilfreichen Antworten.

Ich habe mir die Kentekenkarte noch mal angeschaut und da ist eine Typennummer? drauf:

Typegoedkeuringsnummer - K : e1*98/14*0146*03

Millieuklasse EG-goedkeuring - V.9 : 70/220*1999/102A

Was bedeutet das? Ist es nicht schon von vorteil diese Informationen zu haben, denn man braucht ja auch diese EG-Typenbescheinigung, oder?

Zitat:

@Oetteken schrieb am 20. August 2016 um 21:45:06 Uhr:

 

Mir fällt folgendes auf:

die ausländischen Originalfahrzeugpapiere

Zitat:

@omaris schrieb am 21. August 2016 um 11:34:56 Uhr:

...

Typegoedkeuringsnummer - K : e1*98/14*0146*03

Millieuklasse EG-goedkeuring - V.9 : 70/220*1999/102A

Was bedeutet das? Ist es nicht schon von vorteil diese Informationen zu haben, denn man braucht ja auch diese EG-Typenbescheinigung, oder?

Typgenehmigungsnummer

Umwelt- / Schadstoffnummer

Du wirst dich schon mit der Zulassungsstelle auseinandersetzen müssen.

Themenstarteram 21. August 2016 um 16:34

Okay, morgen hole ich das Auto ab und anschließend wird der Tüv-Prüfer befragt :-) Ich werde berichten.

Themenstarteram 31. August 2016 um 5:57

Hi, für alle sie es Interessiert -> Mein Auto ist seit gestern angemeldet.

 

Habe es mit dem Verkäufer in Holland abgemeldet und für den Export deklariert. Die holländischen Kennzeichen wurden einbehalten und der Verkäufer schrieb mir auf einem Stück Pappe seine alten Kennzeichen auf und ich durfte damit, auch laut des Straßenverkehrsamtes Holland fahren. An der Grenze angekommen wurde ich von einem Grenzpolizisten angehalten und gefragt ob ich denn Händler sei oder dies ein Fahrzeug für mich Privat sei. Darauf hin riefen sie beim Straßenverkehrsamt an um zu Prüfen, ob ich mit Versicherungsschutz fahre. Wenn nicht drohen hohe Bußgelder! Dringend drauf achten. In meinem Fall lief noch bis 0 Uhr die Versicherung des Verkäufers.

 

In Deutschland fuhr ich zum Straßenverkehrsamt und dort sagte man mir, dass ein Datenblatt einer überwachten Organisation (Tüv, Dekra usw. ) und ein neuer HU und AU Bericht ausreichend seien. Wie gesagt, so getan.

 

Fahrzeug in die Werkstatt gestellt, denen alles geschildert und am nächsten Tag wurde das Fahrzeug geprüft und mir die nötigen Papiere ausgestellt.

 

Mit den Originalpapieren des Fahrzeugs, dem Kaufvertrag, HU und AU und Datenblatt ging die Anmeldung problemlos beim Straßenverkehrsamt.

 

Nun fahre ich meinen E46 Cabrio :-)

 

Cool

Das ging ja doch besser als erwartet :-)

 

Das Nummernschild aus Pappe find ich ja krass......

 

Dann wünsche ich allzeit Gute Fahrt ;-)

Danke für die info. Sehr hilfreich. Ist diese COC- oder EWG-Übereinstimmungserklärung, die dir fehlte, fahrzeugspezifisch? Enthält sie die VIN-Nummer deines Autos? Wenn nicht, hätte dir vielleicht jemand aus dem Forum seine Bescheinigung einscannen und mailen können. Ich fahre genau das gleiche Auto und hab diese EWG im Handschuhfach. Hätte dir das geholfen?

Ich frage, weil ich oft mit Autos aus Holland liebäugle, und falls bei einem Auto dieser Wisch fehlt, wäre es cool, wenn man sich das Dokument schnell und unbürokratisch von jemandem holen kann, der bereits ein ähnliches Auto besitzt.

Themenstarteram 31. August 2016 um 11:24

@stormy vielen dank, macht absolut spaß mit dem auto daherzu cruisen und mit den 235 vorne und 265 19" bbs hinten sieht das auto einfach schön aus.

 

@steff

 

Die Ewg-Bescheinigung und oder die coc papiere sind fahrzeugspezifisch und beinhalten die fahrgestellnummer des fahrzeugs.

 

Zudem kommt, dass darauf steht, dass das blatt ausschließlich im original mit stempel und unterschrift seine gültigkeit besitzt.

 

Am besten vorher beim Straßenverkehrsamt fragen (kostet leider viel zeit und nen halben urlaubstag), aber wenn man dann die antwort eines mitarbeiters hat und der einem sagt was man braucht, dann steht der anmeldung auch nichts im wege.

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