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Deutsche Rentenversicherung will KFZ nicht fördern

Themenstarteram 9. Juli 2014 um 14:47

Hallo Leute,

nach über 30 Jahren macht die DRV das erste mal Stress, mir einen neuen Wagen zu fördern. Mein Auto ist jetzt 9.Jahre alt und hat 210.00 km runter. Das hat früher immer locker gereicht, um eine neue Förderung zu beantragen! Jetzt kommen von der DRV solche Argumente wie : Die neue Fahrzeuggeneration hätt wesentlich länger und die bis jetzt angefallenen Reparaturkosten wären zu gering.

Ich mußte nämlich alle Reparaturschäden der letzten 12.Monate nachliefern (Ganz neu diesmal). 1800€. War Dehnen in Berlin aber zu wenig. Zudem brauche ich einen neuen Dieselpartikel.Filter 2000 €. Auch nicht akzeptiert von der DRV Berlin.

Zudem haben Sie von der DRV einen viel zu hohen Zeitwert ermittelt nach Scwacke, 12.500 €. Total daneben, laut Angebot diverser Autofirmen bekomme ich max. 7000 €. Und auch nach mobile.de, wird der Wagen nicht höher gehandelt. Jetzt kommt Ihr, ähnliche Erfahrung gemacht, und wie es weiter ging??

Danke für Meldungen und Gruß

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23 Antworten

Die Ermittlung des Restwertes kenne ich ähnlich - in früherem Fall führte das auch zu langen Diskussionen. Dass die wirkliche Notwendigkeit geprüft wird und dann auch nur Mindestvoraussetzungen erfüllt werden, ist ebenfalls bekannt.

Ich fand damals auch schwierig, dass die Mindestvoraussetzungen (damals Corsa in Minimalausstattung) gefördert werden sollten. Mit Rücksicht auf Familie und dafür benötigten Platz bei Privatfahrten wollte ich ein größeres besser ausgestattetes Fahrzeug kaufen und den Aufpreis selbst zahlen. Dafür wurde die Förderung grundsätzlich verwehrt ... offensichtlich stark abhängig von der persönlichen Situation...

Aber mal ehrlich ... es handelt sich hierbei um Mittel des Sozialsystems und wie bei vielen anderen Landes-/Staatsausgaben ist die Prüfung der Notwendigkeit wie ich finde wichtig und richtig. Schwierig ist für einen selbst natürlich die Einsicht, dass 3.800 € Reparaturkosten bei einem Fahrzeugwert von 7.000€ immernoch wirtschaftlich sind ... besonders wenn die RV zu der Entscheidung kommt, weil sie für die Reparaturkosten nicht zuständig ist ... für Neuanschaffungen sehr wohl schon. ;)

Nun ja, die Reparaturen der letzten 12 Monate über 1.800,-€ liegen halt in den letzten 12 Monaten, also in der Vergangenheit und können daher bei einer wirtschaftlichkeitsberechnung nicht zu Grunde gelegt werden! Wenn der augenblicklich anstehende Partikelfilter mit den zu erwartenden Kosten i.H.v. 2.000,-€ der einizige absehbare Mangel an dem Fahrzeug ist, dann ist diese Instandsetzung selbst bei einem Zeitwert von 7.000,-€ wirtschaftlich. Für eine Förderung muss aber eine Unwirtschaftlichkeit der Instadsetzung vorliegen, nur das Alter oder die Laufleistung reicht als Fördergrund nicht aus.

Ist da wirklich alles andere in Ordnung? Kein Gelenk mit Spiel, kein Rost am Auspuff, kein Leistungsabfall der Klimaanlage......

Wenn du aber weiterhin ein neues Fahrzeug beschaffen willst, würde mehrer Angebote inkl. der Inzahlungnahme deines Altfahrzeugs einholen und diese dem fristgerechten Wiederspruch gegen den ergangenen Bescheid beifügen. Wenn mehrere Anbieter einheitlich ein Inzahlungnahmeangebot unter 7.000,-€ veranschlagen, kann die DRV ihre Einschätzung von 12.500,-€ nicht halten.

Bei der Förderung eines neuen Fahrzeuges würde der Restwert ohnehin von der Fördersumme abgezogen.

Zitat:

Original geschrieben von herrhausk

Nun ja, die Reparaturen der letzten 12 Monate über 1.800,-€ liegen halt in den letzten 12 Monaten, also in der Vergangenheit und können daher bei einer wirtschaftlichkeitsberechnung nicht zu Grunde gelegt werden! Wenn der augenblicklich anstehende Partikelfilter mit den zu erwartenden Kosten i.H.v. 2.000,-€ der einizige absehbare Mangel an dem Fahrzeug ist, dann ist diese Instandsetzung selbst bei einem Zeitwert von 7.000,-€ wirtschaftlich. Für eine Förderung muss aber eine Unwirtschaftlichkeit der Instadsetzung vorliegen, nur das Alter oder die Laufleistung reicht als Fördergrund nicht aus.

Ist da wirklich alles andere in Ordnung? Kein Gelenk mit Spiel, kein Rost am Auspuff, kein Leistungsabfall der Klimaanlage......

Wenn du aber weiterhin ein neues Fahrzeug beschaffen willst, würde mehrer Angebote inkl. der Inzahlungnahme deines Altfahrzeugs einholen und diese dem fristgerechten Wiederspruch gegen den ergangenen Bescheid beifügen. Wenn mehrere Anbieter einheitlich ein Inzahlungnahmeangebot unter 7.000,-€ veranschlagen, kann die DRV ihre Einschätzung von 12.500,-€ nicht halten.

Bei der Förderung eines neuen Fahrzeuges würde der Restwert ohnehin von der Fördersumme abgezogen.

Ausserdem ist der anstehende Partikelfilter nichts womit die DRV etwas zu tun hat. Es war ja deine Entscheidung einen Diesel zu kaufen der diesen Filter hat. Der Filter hat aber nichts mit der Grundförderung oder der behinderungsbedingten Sonerausstattung zu tun. Du hättest ja auch einen Benziner kaufen können.... Wirtschaftliche Gründe für die Anschaffung eines Diesel interessieren die Jungs nicht.... Muss auch nicht. Es geht ja nur darum die beinderungsbedingten Nachteile auszugleichen... Nicht mehr und nicht weniger...

Eigene Geschichte: Bei Förderung durch das Arbeitsamt einen Caddy gekauft damit der Rolli hinten reinpasst... Caddy gibt es mit Automatik nur als Diesel. Der ist natürlich teurer als ein Benziner... Arbeitsamt hat den Mehrpreis des Diesel abgelehnt weil ich ja auch ein anderes Fabrikat hätte kaufen können wo es einen Benziner mit Automatik gibt. Weder der damals weite Weg zur Arbeit noch dieses Argument haben genutzt. Und so sieht es halt bei dir auch aus.

Zitat:

Original geschrieben von herrhausk

Nun ja, die Reparaturen der letzten 12 Monate über 1.800,-€ liegen halt in den letzten 12 Monaten, also in der Vergangenheit und können daher bei einer wirtschaftlichkeitsberechnung nicht zu Grunde gelegt werden! Wenn der augenblicklich anstehende Partikelfilter mit den zu erwartenden Kosten i.H.v. 2.000,-€ der einizige absehbare Mangel an dem Fahrzeug ist, dann ist diese Instandsetzung selbst bei einem Zeitwert von 7.000,-€ wirtschaftlich. Für eine Förderung muss aber eine Unwirtschaftlichkeit der Instadsetzung vorliegen, nur das Alter oder die Laufleistung reicht als Fördergrund nicht aus.

Ist da wirklich alles andere in Ordnung? Kein Gelenk mit Spiel, kein Rost am Auspuff, kein Leistungsabfall der Klimaanlage......

Wenn du aber weiterhin ein neues Fahrzeug beschaffen willst, würde mehrer Angebote inkl. der Inzahlungnahme deines Altfahrzeugs einholen und diese dem fristgerechten Wiederspruch gegen den ergangenen Bescheid beifügen. Wenn mehrere Anbieter einheitlich ein Inzahlungnahmeangebot unter 7.000,-€ veranschlagen, kann die DRV ihre Einschätzung von 12.500,-€ nicht halten.

Bei der Förderung eines neuen Fahrzeuges würde der Restwert ohnehin von der Fördersumme abgezogen.

Es ist auch ein Unterschied ob der Händler den Händlereinkaufswert zu grunde legt, oder von der Förderung der Händlerverkaufswert gerechnet wird.

Bei uns war damals der Zustand und die anstehenden Reparaturen unwichtig - es zählte allein der Händlerverkaufswert.

Hier die KfzHV Kraftfahrzeughilfe-Verordnung - zu Altfahrzeugen:

R5.4.1 Verkehrswert des Altwagens und Zuschüsse

Auf den Bemessungsbetrag sind Zuschüsse öffentlich-rechtlicher Stellen sowie der Verkehrswert des Altwagens, der anhand der Händlereinkaufspreise der monatlich erscheinenden "Schwacke-Liste" zu ermitteln ist, anzurechnen.

die Verordnung findest du hier: KfzHV

Und natürlich ist die Erneuerung des Partickelfilters eine Instandsetzing i.S.d. KfzHV. Es geht bei einer Förderung zum KFZ-Erwerb nur darum, ob die letzte Förderung länger als 5 Jahre zurückliegt und ob das vorandene Altfahrzeug noch wirtschaftlich weiter zu fahren ist.

Das heißt also: Ist vor mehr als 5 Jahren gefördert worden und ist eine Instandsetzung (die du bezahlen musst) unwirtschaftlich (mehr als 50% des Verkehrswertes) so muss eine Förderung bei vorliegen der übrigen persönlichen Fördervorraussetzungen erfolgen.

Selbstverständlich wird der Verkehrswert (Händlereinkaufspreis) von der Fördersumme abgezogen.

Schwierig wird es, wenn die Förderug noch nicht länger als 5 Jahre zurück liegt:

Zu berücksichtigen ist auch, ob der behinderte Mensch aufgrund seiner Behinderung (z. B. Rollstuhlfahrer) privat in besonderem Maße auf das Kraftfahrzeug angewiesen ist.

Der bloße Hinweis auf die Reparaturanfälligkeit rechtfertigt keineswegs eine vorfristige Bezuschussung. Der Antragsteller muss vielmehr konkret nachweisen, welche Reparaturarbeiten in letzter Zeit angefallen sind bzw. unmittelbar anstehen.

Es muss in einem solchen Fall daher ein eindeutiger Nachweis eines nichtwirtschaftlichen weiterbetreibens des Fahrzeuges vorlieg und du musst in besonderem Maße auf dein KFZ angewiesen sein.

Die Entscheidung bzgl. der Förderung hat nix, aber auch garnix mit Benziner oder Diesel oder ob das Auto gelb oder grün ist zu tun....

Förderfähig ist ein angemessenes Fahrzeug, also ein "normaler" Mittelklasse-Wagen, kein Luxusfahrzeug; aber es gibt auch keine Rechtsgrundlage, die die Förderung auf Kleinwagen beschränkt. Das wäre dann ein Ermessensfehler des Kostenträgers (des Sachbearbeiters:confused:) und hat m.E.n. rechtlich keinen Bestand.

Ich hoffe ich löse keine Lawine damit aus....

Richtig ist dass alle 5 Jahre eine Förderung besteht, nur in den letzten Jahren sind die Kostenträger, angeblich aus Spargründen dazu übergegangen, sie zu verweigern, mit der Begründung, das Fahrzeug sei ja noch nutzbar und zumutbar!!! wie man ja oben Lesen kann, ist es keine seltenheit dass man es macht. Wir bauen Autos für Behinderte um, daher habe ich laufend mit den Kostenträgern zu tun....auch die mehrkosten z.B. des größeren Motors werden vom Kostenträger getragen, wenn man glaubhaft nachweisen kann, z.b. das es keine Automatik mit dem kleinsten Motor zu bekommen ist u...es ist immer eine Frage wie man mit dem Kostenträger redet...

Das soll jetzt keine Anleitung sein...Aber ist das Fahrzeug durch Unfall oder Motor Getriebe-schaden nicht mehr zu reparieren oder die Kosten sind zu hoch...wird ohne langes Reden die Förderung durchgeführt! Aber Vorsicht, der Kostenträger beauftrag in diesen Falle einen Gutachter der sich das Fahrzeug auch anschauen kommt!!!!!

Hier mal der Passus für aus der KfzHV R.6.4.1 :

Hilfen zur erneuten Beschaffung eines Kraftfahrzeuges werden nicht allein durch Zeitablauf begründet, sondern sind abhängig von der Erfüllung derselben Voraussetzungen einer Erstförderung.

Die Fünfjahresfrist trägt den Gegebenheiten der Praxis Rechnung, wonach ein Kraftfahrzeug bei pfleglicher Behandlung üblicherweise über diesen Zeitraum wirtschaftlich genutzt werden kann.

Das heist auf deutsch:

Ein Auto kann auch viel länger als 5 Jahre halten und muss nicht zwingend alle 5 Jahre erneuert werden und wenn es länger hält, dann liegen auch nicht die Vorraussetzungen einer Förderung vor.

Es ist also eine Ermessensentscheidung; der Sachbearbeiter entscheidet nach pflichtgemäßem Ermessen ob er die Neubeschaffung nach 5 Jahren ohne Wirtschaftlichkeits-Nachweis genehmigt.....

Ist das Fahrzeug noch keine 5 Jahre alt, so ist der Wirtschaftlichkeits-Nachweis zwingend (Ermessensredizierung auf 0).

Zitat:

Original geschrieben von herrhausk

Hier die KfzHV Kraftfahrzeughilfe-Verordnung - zu Altfahrzeugen:

R5.4.1 Verkehrswert des Altwagens und Zuschüsse

Auf den Bemessungsbetrag sind Zuschüsse öffentlich-rechtlicher Stellen sowie der Verkehrswert des Altwagens, der anhand der Händlereinkaufspreise der monatlich erscheinenden "Schwacke-Liste" zu ermitteln ist, anzurechnen.

die Verordnung findest du hier: KfzHV

Und natürlich ist die Erneuerung des Partickelfilters eine Instandsetzing i.S.d. KfzHV. Es geht bei einer Förderung zum KFZ-Erwerb nur darum, ob die letzte Förderung länger als 5 Jahre zurückliegt und ob das vorandene Altfahrzeug noch wirtschaftlich weiter zu fahren ist.

Das heißt also: Ist vor mehr als 5 Jahren gefördert worden und ist eine Instandsetzung (die du bezahlen musst) unwirtschaftlich (mehr als 50% des Verkehrswertes) so muss eine Förderung bei vorliegen der übrigen persönlichen Fördervorraussetzungen erfolgen.

Selbstverständlich wird der Verkehrswert (Händlereinkaufspreis) von der Fördersumme abgezogen.

Schwierig wird es, wenn die Förderug noch nicht länger als 5 Jahre zurück liegt:

Zu berücksichtigen ist auch, ob der behinderte Mensch aufgrund seiner Behinderung (z. B. Rollstuhlfahrer) privat in besonderem Maße auf das Kraftfahrzeug angewiesen ist.

Der bloße Hinweis auf die Reparaturanfälligkeit rechtfertigt keineswegs eine vorfristige Bezuschussung. Der Antragsteller muss vielmehr konkret nachweisen, welche Reparaturarbeiten in letzter Zeit angefallen sind bzw. unmittelbar anstehen.

Es muss in einem solchen Fall daher ein eindeutiger Nachweis eines nichtwirtschaftlichen weiterbetreibens des Fahrzeuges vorlieg und du musst in besonderem Maße auf dein KFZ angewiesen sein.

Die Entscheidung bzgl. der Förderung hat nix, aber auch garnix mit Benziner oder Diesel oder ob das Auto gelb oder grün ist zu tun....

Förderfähig ist ein angemessenes Fahrzeug, also ein "normaler" Mittelklasse-Wagen, kein Luxusfahrzeug; aber es gibt auch keine Rechtsgrundlage, die die Förderung auf Kleinwagen beschränkt. Das wäre dann ein Ermessensfehler des Kostenträgers (des Sachbearbeiters:confused:) und hat m.E.n. rechtlich keinen Bestand.

Das ist leider so nicht ganz richtig. Der Kostenträger kann sehr wohl den Aufpreis für einen Diesel verweigern wenn das der einzige Motor mit Automatik ist. Du kannst ja statt des VW auch einen Renault kaufen wo es einen günstigen Benziner mit Automatik gibt... Du hast keinen Anspruch auf den VW...

Wir haben uns damals sehr gut vom BBAB.de beraten lassen wie der Antrag zu stellen ist. Dabei handelt es sich ja um eine Interessensvertretung von behindertem Autofahrern. Zu den Instandsetzungen: Es wird explizit nur da eine Instandsetzung durch den Kostenträger übernommen wo es sich um eine behinderungsbedingte Sonderausstattung handelt z.B. Automatik etc. Ein Partikelfilter als Beispiel hat damit nichts zu tun. Der gehört zum Serienfahrzeug wie es auch ein nicht behinderter kaufen würde.

Zitat:

Original geschrieben von RonCaddyHoschi

 

Das ist leider so nicht ganz richtig. Der Kostenträger kann sehr wohl den Aufpreis für einen Diesel verweigern wenn das der einzige Motor mit Automatik ist. Du kannst ja statt des VW auch einen Renault kaufen wo es einen günstigen Benziner mit Automatik gibt... Du hast keinen Anspruch auf den VW...

Wir haben uns damals sehr gut vom BBAB.de beraten lassen wie der Antrag zu stellen ist. Dabei handelt es sich ja um eine Interessensvertretung von behindertem Autofahrern. Zu den Instandsetzungen: Es wird explizit nur da eine Instandsetzung durch den Kostenträger übernommen wo es sich um eine behinderungsbedingte Sonderausstattung handelt z.B. Automatik etc. Ein Partikelfilter als Beispiel hat damit nichts zu tun. Der gehört zum Serienfahrzeug wie es auch ein nicht behinderter kaufen würde.

Hallo,

da muss man zwische der Hilfe zum Erwerb eines Kraftfahrzeugs und der Behindertengerechten Zusatzausstattung unterscheiden.

Die Entscheidung ob du einen Disel kaufts oder nicht fällt immer unter die Hilfe zum Erwerb eines Kraftfahrzeugs, ist also Einkommensabhängig bei 9.500,-€ gedeckelt. Das Automatikgetriebe kann ggf. als Behindertengerechte Zusatzausstattung zusätzlich gefördert werden. Es bleibt dir überlassen ob du im geschilderten Fall den Mehrpreis für den Diesel selber trägst oder ein anderes / günstigeres Auto, ggf. mit Benzinmotor kaufst.

Wenn es aber, wie im Falle des Themenstarters, um eine Instandsetzung (die er ganz oder teilweise selber zahlen muss) oder einen (das eigentliche Ziehl) Ersatz eines geförderten Fahrzeuges geht, dann ist es völlig schnurtz, ob da eine Komponente, die gefördert wurde oder eine Komponente die selbst bezahlt wurde instandgesetzt werden muss!

Verkürzt:

............................................................................/ wirtschaftlich = reparieren

Auto ist kaputt = Reparaturkosten? = wirtschaftlich?

............................................................................\ unwirtschaftlich = neues Auto

 

Nur die Instandsetzungen und Prüfung von Behindertengerechten Zusatzausstattungen (keine Wartung) wird vom Leistungsträger voll übernommen.

Ich empfehle die verlinkte KfzHV Kraftfahrzeughilfe-Verordnung durchzulesen.

Das, was da drin steht ist geltendes Recht. Beachte dabei die Worte ist / muss und soll / kann ....

 

Da hätte ich mich etwas genauer ausdrücken können... Ich habem ich nur auf den Partikelfilter bezogen da der TE diesen als Grund für unwirtschaftlichkeit angeführt hat. Und genau dieses lässt der Kostenträger nicht gelten... Den Lehrer brauchen wir hier aber nicht mein Herr... Ich kenne die Verordnung und auch die Bedeutung der von dir genannten Worte sehr genau.

Und zu der Rechnung.... Es stehen ja hier "nur" die 2000 Taler für den neuen Partikelfilter im Raum... DRV sagt 7000€ Restwert / 1800 schon an Reperaturen bezahlt + 2000 in Aussicht... = Reperatur wirtschaftlich...

Hallo RonCaddyHoschi,

ist hat sehr grenzwertig... Ich würde das Fahrzeug noch mal auf übersehene Defekte prüfen.

Vielleicht ist da ja tatsächlich noch mehr defekt. Ich drücke dir die Daumen!

Zitat:

Original geschrieben von herrhausk

Selbstverständlich wird der Verkehrswert (Händlereinkaufspreis) von der Fördersumme abgezogen.

Genau das finde ich aber sehr schwierig. Ich bin ja für Gerechtigkeit - aber den Wert eines Fahrzeugs anzurechnen, das vorher nur zu einem Bruchteil gefördert wurde, finde ich ungerecht.

Rechenbeispiel: Fahrzeug A mit 5.000 Euro gefördert ... Gesamtwert für 20.000 Euro gekauft (Rest privat finanziert). Nach 6 Jahren ist das Fahrzeug bspw. noch 5.000 Euro wert - nun will der Fördergeber die vollen 5.000 Euro bei der Neuförderung von Fahrzeug B ansetzen! Damit verrechnet der die private Einlage voll zu seinen Gunsten, denn die 5.000 Euro wären quasi nur noch 1.250 Euro wert.

Das sehe ich kritisch - leider sind die Richtlinien genau so. Eigentlich kommt man da nur raus, wenn das anzurechnende Fahrzeug nicht mehr das ursprünglich geförderte ist.

am 12. Juli 2014 um 19:53

Zitat:

Original geschrieben von Tom-aus-McPomm

Eigentlich kommt man da nur raus, wenn das anzurechnende Fahrzeug nicht mehr das ursprünglich geförderte ist.

Nö, da kommste gar nicht raus. Ich habe kürzlich mein erstes gefördertes Fahrzeug erhalten. Mein Altwagen wurde trotzdem angerechnet - obwohl der noch nicht mal ein Automatikgetriebe hatte...

Zitat:

Original geschrieben von dbr70

Zitat:

Original geschrieben von Tom-aus-McPomm

Eigentlich kommt man da nur raus, wenn das anzurechnende Fahrzeug nicht mehr das ursprünglich geförderte ist.

Nö, da kommste gar nicht raus. Ich habe kürzlich mein erstes gefördertes Fahrzeug erhalten. Mein Altwagen wurde trotzdem angerechnet - obwohl der noch nicht mal ein Automatikgetriebe hatte...

dann frag ich mich aber, warum du überhaupt ein Fahrzeug hattest, das angerechnet werden kann :confused:

hätte doch sicher auch deiner Lebensgefährtin oder deinen Eltern gehören können ... und du hattest nur Nutzungsrecht ;)

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