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Defektes Auto verkaufen - Fragen
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Hallo zusammen, ich suche nun seit zwei Stunden in diversen Threads und Foren, habe aber noch ein paar Fragen.
Ich möchte / muss meinen Ford KA (11 Jahre alt) verkaufen. Er ist defekt, fährt nur auf drei Zylindern und der TÜV läuft diesen Monat aus. Da ich nicht viel Geld für die Karre erwarte und es noch diesen Monat verkauft werden sollte, dachte ich es an so einen "Kaufe Alle Autos" Export Hädler zu verkaufen.
Nun mein Problem: Am liebsten würde ich es abmelden und abgemeldet verkaufen. Ein Exporthändler müsste es ja nicht Probefahren, ist eh schlecht mit den Zylindern. Das Problem ist, dass der KA momentan auf einer öffentlichen Straße geparkt ist. Ich habe keinen privaten Parkplatz bzw Garage oder ähnliches, um es abgemeldet unterzustellen.
Ungerne würde ich es angemeldet weiterverkaufen. Ich habe von meiner Versicherung einen Kaufvertrag bekommen in der auch steht, der Käufer müsse das Auto umgehend ab,- bzw ummelden. Was aber, wenn er dies nicht tut ?
Was ist nun meine Frage ? Tja. Was tun? Abmelden und am gleichen Tag probieren weiterzuverkaufen ? Angemeldet lassen und es so an einen Export Händler verkaufen? Gibt es noch andere Möglichkeiten ? Was sollte ich bei den Exporthändlern noch beachten ? Kopie des Persos / Reisepasses, nur Bar Zahlung.. etc ?
Wäre um einige Antworten danbar. Schöne Grüße Wooody |


Fahr doch zu diesen Importeuren hin und hol dir Angebote ein, dann fährst Du abmelden und bringst das Auto dann hin. Kannst ja vorher noch nen Kaufvertrag machen. Ich habe schon 4 Autos an Händler verkauft und davon 2 an Exporteure, immer angemeldet. Zum Glück ne was schiefgegangen. Wenn der Expo schon seit ner Weile existiert, sollte alles mit rechten Dingen zugehen, er will ja noch ne Weile weiter existieren. Bei Privaten Ausländern wär ich vorsichtiger, das ging schon einmal schief (waren zwei Slowaken), habs dann nachträglich mit Kaufvertrag und Briefkopie abmelden können. Meinen Hyundai hab ich an 2 Polen verkauft, auch angemeldet, lief alles sauber ab.
mfg
2xWenn er nicht abmeldet, ist man für mind. 1 Jahr Vers. und steuerpflichtig.
Man kann am Tag der Übergabe die Abmeldung vornehmen.
An diesem Tag besteht bis 24 Uhr Vers.-schutz. sodass das Fahrzeug vom neuen Halter zum neuen Standort überführt werden kann.
1x....äh, nein!
Der Käufer verpflichtet sich im Kaufvertrag das Fahrzeug innerhalb eines gewissen Zeitraums umzumelden (idR bis zu drei Werktage). Der Versicherungsvertrag und die Steuerpflicht geht mit Datum (und Uhrzeit) im Kaufvertrag auf den Erwerber über....
Hinsichtlich der Steuer besteht zwar eine gesamtschuldnerische Haftung von Verkäufer und Käufer....., Du wirst aber schwerlich einen in Deutschland niedergelassenen Händler finden, der das Fahrzeug nicht ab- oder ummeldet, da das relativ schmerzliche Auswirkungen haben kann!
@TE
Stell das Auto dem Erwerber angemeldet auf den Hof und überprüfe seine Daten mittels Ausweis. Meist steht ja der Name des Händlers auch an dem Container auf seinem Gebrauchtwagenhof und spar Dir den Aufwand mit Abmelden und Überführung/Unterstellen.....
1xIch kann aus eigener, leidvoller Erfahrung nur dazu raten möglichst viel Informationen vom Käufer eines alten Fahrzeugs zu sammeln, also Personaldaten mit Namen und Ausweisnummer, Adresse des Händlers, u.U. auch Nummernschild des Fahrzeugs, mit dem er gekommen ist etc.
Ich habe dies nämlich vor 2 Jahren versäumt und gutgläubig - es ging um einen Ford Mondeo, Bj. 95 mit vermutlich defektem Keilriemen und ZKD - mein Winterauto für 150,- EUR verkauft, Brief gegen Bares. Habe noch nachgehakt, ob wir einen Kaufvertrag unterzeichnen sollen, woraufhin erwidert wurde, dies sei nicht notwendig und angeblich auch nicht Praxis bei defekten Fahrzeugen, da sie es ohnehin umgehend in ihr Heimatland brächten - in diesem Fall nach Rumänien.
10 Monate später erhielt ich Post vom Regierungspräsidium einschliesslich Anhörungsbogen: man hatte mein ehemaliges Fahrzeug ausgeschlachtet in einem Wald gefunden.
Glücklicherweise konnte ich glaubhaft darlegen, dass das Fahrzeug verkauft wurde, aber meine entlastenden Beweise waren sehr dürftig und ich kann froh sein, dass es letztlich noch ausreichend war.
Für mich gilt somit künftig: Besser zu viel als zu wenig Informationen!