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Defekt trotz Inspektion nicht endeckt wer zahlt?

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VW Golf VI (1K)

Defekt trotz Inspektion nicht endeckt wer zahlt?

Themenstarter

Hallo,also hier mal zu meinem Problem.Ich fahre meinen Golf 6 nun 2 Jahre mit nun mittlerweile 19.000 km .Da sich ein Freund ein Fehler bzw Diagnose Gerät für VW gekauft hat,haben wir es mal bei meinem Golf angeschlossen.Und er zeigte an das nach genau 4587km das Alarmhorn der Alarmanlage defekt bzw kaputt gegangen ist.Ich nach dieser Laufleistung meinen ersten Longlife Olwechsel bei 7500km dann die Inspektion nach 15.000 km und er war danach 3 mal am Fehlerauslesegerät da mein Turbo wohl im Arsch war und dieser nach 18.000 km gewechselt wurde...Also meiner Meinung nach musste der Defekt der Alarmanlage doch somit auch in der Inspektion oder beim Auslesen (alles wärend der Garantiezeit) gefunden werden müssen und behoben bzw mir Bescheid geben müssen,oder? Mir ist das ja nie aufgefallen,denn wann bekommt man schon mit das die Alarmanlage nicht mehr funktioniert? Ich kann also anhand des Ausleseschreibens und meinem Serviceheft Beweisen das der Defekt nach 4587km aufgetretten ist..Nun bezahlt VW aber aus nur 70 % der Werkstadtrechnung also 30%muss ich selber zahlen...Da die Garantie nun ein Monat abgelaufen ist (obwohl die erstzulassung erst am 1.12.2009 erfolgte,das Auto aber seit 07.2009 in einem Autohaus *nicht VW*stand,aber anscheint zählt die Garantie 2 Jahre nach Auslieferung und nicht nach kauf) Was denkt ihr soll ich einfach zahlen oder bin ich nicht vielleicht doch im Recht? Würd mich über antworten freuen ;-)

LG Ivonne Leu


Auslesen der Fehlerspeicher ist nichtmehr Bestandteil jeden Serviceereignisses.

Lediglich das Zurücksetzen der SIA ist Bestandteil jeden Serviceereignisses, dafür müssen aber nicht die Fehlerspeicher der Steuergeräte ausgelesen werden.

 

Es handelt sich nach Deinen Angaben um einen Reimport /EU-Fahrzeug.

Hier ist Beginn des Garantiezeitraumes die Auslieferung an den deutschen Händler bzw. Verlassen des Marktes, für den das Fahrzeug gefertigt wurde.

 

Bsp:

Reimport aus Spanien.

Fahrzeug gefertigt für Markt "Spanien".

Reimportiert nach Deutschland und Auslieferung an deutschen Händler.

Beginn Garantiezeitraum ist hier Auslieferungsdatum des spanischen Händlers an den deutschen Händler.

Sollte im ungünstigsten Fall das Fahrzeug zwei Jahre bei dem deutschen Händler stehen, bevor es ein Endverbrauchen käuflich erwirbt, hat der Endverbraucher keine Garantieansprüche gegenüber dem Hersteller mehr, jedoch weiterhin Gewährleistungsansprüche gegenüber seinem Verkäufer.


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