Darlehensvertrag widerrufen nach Gebrauchtwagenauslieferung
Themenstarter
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Hallo an alle Forumsmitglieder,
hab ein Gebrauchtfahrzeug bei der Mercedes Bank über die 3 Punkt Finanzierung gekauft. Fahrzeug nach einer Woche abgeholt, und unglücklich. Ich hab jetzt noch eine Woche widerrufszeit bezüglich des Darlehens. Falls ich wirklich widerrufe, bin ich laut Vertrag auch nicht mehr an den Kaufvertrag gebunden. Fahrzeug ist schon angemeldet mit allen drum und dran.
Was für Kosten kommen auf mich zu, wenn ich das Fahrzeug zurückgeben möchte.
Danke. |
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idR 15% des vereinbarten Kaufpreises. Und diesen wird der Händler wohl auch abrufen, da der Wagen jetzt einen zusätzlichen Halter hat und damit an Wert verliert.
Will der Händler mehr als diese 15% Entschädigung haben, so muss er diese begründen.
2xGar keine, Du bist so zu stellen, wie vor dem Kauf. Vorausgesetzt Du hast es privat gekauft und nicht für eine Firma. Schlimmstenfalls mußt Du die Nutzung zahlen, aber das sind peanuts.
Wenn ich mal fragen darf: warum bist Du unglücklich?
Sicher? Ich habe im §258 BGB nur folgende Passage gefunden:
"Im Falle des Absatzes 1 sind jedoch Ansprüche auf Zahlung von Zinsen und Kosten aus der Rückabwicklung des Darlehensvertrags gegen den Verbraucher ausgeschlossen."
Oder auf Schmaldeutsch: Käufer tritt vom Kauf zurück --> Der Darlehensvertrag wird automatisch nichtig + Darlehensgeber darf keine Kosten (Bearbeitung, Zinsausfall usw.) geltend machen.
Ob sich der TE beim Widerruf auf das Fernabsatzgesetz berufen kann würde mich interessieren.
1xAch Mensch:
§ 358 BGB
Verbundene Verträge
(2) Hat der Verbraucher seine auf den Abschluss eines Verbraucherdarlehensvertrags gerichtete Willenserklärung auf Grund des § 495 Absatz 1 wirksam widerrufen, so ist er auch an seine auf den Abschluss eines mit diesem Verbraucherdarlehensvertrag verbundenen Vertrags über die Lieferung einer Ware oder die Erbringung einer anderen Leistung gerichtete Willenserklärung nicht mehr gebunden.
§ 495
Widerrufsrecht
(1) Dem Darlehensnehmer steht bei einem Verbraucherdarlehensvertrag ein Widerrufsrecht nach § 355 zu.
ansonsten klick Dich einfach durch, unten stehen schon die passenden Urteile
http://dejure.org/gesetze/BGB/358.html
1xDarlehensvertrag widerrufen nach Gebrauchtwagenauslieferung
@AZiBACK: Danke, ich wusste bisher nur, dass es beim umgekehrten Fall möglich ist. Das es auch andersrum geht (also Darlehen kündigen -> Vertrag nichtig) war mir bis heute völlig unbekannt
Ja was soll ich jetzt dazu sagen, außer: wenn der Dealer das Auto unter fadenscheinigen Ausreden wie Aufbereitung/Inspektion erst 14 Tage nach Unterschrift liefert, weißt Du Bescheid...
1xHallo zusammen,
vielen Dank für die schnellen Antworten. Das ich vom Darlehensvertrag zurücktreten kann, ist mir bekannt, steht nämlich in den AGB's. Meine Frage aber, bezieht sich auf die Rückgabe des Fahrzeugs, da ja durch die Zulassung ja ein weiterer Halter eingetragen ist und das Fahrzeug ja auch nicht dem Kilometerstand bei der Auslieferung entspricht. Also Mehrkilometer. Also, ist eine Rückgabe des Fahrzeugs möglich, und zu welchen Konditionen?
Buddy-Master
Was steht denn diesbezüglich in deinem Kaufvertrag für das Fahrzeug oder den dazu ausgehändigten AGBs?
Der zusätzliche Halter spielt keine Rolle
§ 346 BGB
Wirkungen des Rücktritts
(3) Die Pflicht zum Wertersatz entfällt,
3. wenn im Falle eines gesetzlichen Rücktrittsrechts die Verschlechterung oder der Untergang beim Berechtigten eingetreten ist, obwohl dieser diejenige Sorgfalt beobachtet hat, die er in eigenen Angelegenheiten anzuwenden pflegt.
Da Du das Auto zulassen mußt, hat sich dieser Posten erledigt. Wertersatz für km ist nicht pauschal festzusetzen, vermutlich irgendwas zwischen 10Ct/km bzw. 1% vom Kaufpreis je 1.000km oder irgendwas in der Richtung.
2xDarlehensvertrag widerrufen nach Gebrauchtwagenauslieferung
Der auszugleichende Nutzungsvorteil (N) hängt ab von:
- Kaufpreis (K)
- Fahrleistung in Nutzungszeit (F)
- Angenommene Restlaufzeit des Fahrzeuges (R)
N = K x F / R (€)
O.
Es kommt hier aber nicht auf den Auslieferungstag an, sondern auf den Tag, an dem der Finanzierungsvertrag unterschrieben wurde. Von da an gerechnet hat man 14 Tage Zeit, den Vertrag zu widerrufen.
Ich weiß von mehreren Händlern/Verkäufern, dass sie auf mehr oder weniger geschickte Weise 14 Tage bis zur Auslieferung verstreichen lassen, damit kein Widerruf mehr möglich ist.
Gruß Christof
3xBuddy-Master
Wenn man als Kunde merkt, daß Händler oder Verkäufer auf dieser üblen Schiene fahren, tut man gut daran, den Darlehensvertrag noch vor dem Ablauf der Frist zu widerrufen. Man erspart sich dadurch später viel Ärger und Frust.
Wieso das?
Hier haben wir doch das beste Beispiel, kauft sich ein Auto auf Pump, dann gefällt es plötzlich nicht mehr und er will ihn zurück geben. Hätte er Bar bezahlt könnte er ihn auch nicht zurückgeben. Es scheinen keine Mängel vorzuliegen. Dann wäre es was anderes, das Widerrufsrecht auszunutzen. So finde ich es unmöglich. Der nächste Käufer wird sehr sekeptisch sein, Anmelde- und Aufbereitungskosten, Abwicklungskosten der Stornierung.... Dem gegenüber ein lächerlicher Betrag für die Nutzung von z.B. 300 km....
BEN
6xJetzt Countryman
...sehe ich auch so
2x