Darf ein nicht gemeldeter Fahrer (ausnahmsweise) fahren?
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Hallo, da sich mein bisheriger Versicherungs-Ansprechpartner aus dem Business verabschiedet hat, bin ich momentan am überlegen die Versicherung zu wechseln. Da das Kfz zu 99,999% nur von mir und meiner Frau gefahren wird, sind auch nur wir beide als Fahrer gemeldet und zahlen einen entspr. niedrigeren Beitrag. Das wollte ich auch so belassen.
Nun zur eigentlichen Frage: Was passiert wenn nun doch in irgendeinem Ausnahmefall jemand anderes fährt (z.B. Vater, Schwager, Bruder, ...) und es zum Schadensfall kommt? Kann sich die Versicherung kompl. weigern zu zahlen oder wird evtl. der Selbstbehalt erhöht (hab ich schon mal bei jungen Fahrern gelesen)? Macht es dabei einen Unterschied, ob die Fahrt in meinem Auftrag/meiner Frau durchgeführt wurde, z.B. um mich abzuholen, oder ob ich/meine Frau gar Beifahrer war? Gibt es da klare gesetzliche Regelungen, oder legt das jede Vers. in ihren Bedingungen fest.?
Im Voraus besten Dank für Antworten. |



den verursachten schaden, wird die versicherung dem geschaedigten ersetzen.
in diesem fall, duerfte es eine vertragsstrafe geben, die die VS wohl in den bestimmungen festgesetzt hat.
in der regel in der hoehe von bis zu einem jahresbetrag, wenn ich nicht irre.
formulierung aus den akb der huk:
ich musste bei der HDI nur angeben wer das Fahrzeug fährt also Ich und ganz pauschal "andere Personen". Wichtig ist nur das keiner unter 23 Jahren mit meinem Auto fährt. Komischerweise zahl ich genausoviel als wenn nur ich in der Versicherung stehen würde.
.:= Dr. House=:.
Das regeln die Unternehmen unterschiedlich.
Aber grundsätzlich dürfen nur die Personen fahren die im Fahrerkreis genannt sind, in Notfällen!!!!!! darf auch einmal ein Dritter fahren, die Definition was dann aber der "Notfall" ist, würde ich direkt bei der Gesellschaft erfragen.
Hallo,
ich denke auch, dass jedes Unternehmen das anders regelt. Wenn du auf der Suche nach einer neuen Versicherung bist, dann erkundige dich doch mal gezielt danach....