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Darf ein Auto mit Euro 2 nach Euro 1 besteuert werden?

Themenstarteram 23. Februar 2017 um 16:27

Hallo,

eigentlich bin ich hier falsch - aber ich hab kein Forum gefunden in dem rechtliche Fragen diskutiert werden, deshalb frag ich einfach mal hier (natuerlich in abstrakter Formulierung damit ich nicht gegen die Regeln verstosse).

Angenommen ein PKW hat eine Erstzulassung von 1997, das Modell gab es zwar schon laenger aber der Motor wurde erst 1996 modifiziert, also war eine neue Typgenehmigung faellig. Da galt schon dass neue Autotypen die Schadstoffklasse Euro 2 erfuellen mussten. Er erfuellt auch Euro 2 - aber dieses Euro 2 (naemlich Euro 2 III, Schadstoffklasse 0429) wird steuerlich wie Euro 1 behandelt. D.h. es kostet doppelt so viel Steuern...

Ist das rechtens?

Gruss

Stefan

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23 Antworten

Hallo.

Vermutlich bist du in eine alte Falle getappt, E2 entspricht mitnichten Euro 2 sondern bestenfalls Euro 1, Schadstoffklasse 0429 entspricht ebenfalls Euro 1. Hat also seine Richtigkeit.

Themenstarteram 23. Februar 2017 um 17:02

Hallo,

Danke fuer die Antwort. Das ist schon Euro 2 aber wird als Euro 1 besteuert, andere hatten das Problem auch schon:

http://vwbuswelt.de/.../

Scheint so das du mit dem Kauf Pech gehabt hast. :D

http://www.pkw-steuer.de/kfz-steuer_tabelle.html

Steht da irgendwo konkret Euro 2 im Fahrzeugschein ?

Und warum so abstrakt und nicht konkret ? Dann könnt man vielleicht eher was sagen.

Marke Typ HSN TSN Motor/code usw.

https://www.code-knacker.de/schadstoffgruppen.htm

Themenstarteram 23. Februar 2017 um 17:15

Das glaube ich auch langsam.... Wieso durften Autos zugelassen werden die nicht Euro 2 sondern nur Euro 2 III erfuellen?

Das ganze ist doch ziemlich absurd: Der Gesetzgeber legt fest dass alle neuen Autotypen Euro 2 erfuellen muessen - und dann denkt sich jemand eine Unterkategorie aus die eigentlich Euro 1 entspricht und auch danach besteuert wird....

Wieso darf die Steuer fuer Euro 1 verlangt werden wenn das Auto doch offiziell Euro 2 (bzw. Euro 2 III) erfuellt?

Themenstarteram 23. Februar 2017 um 17:18

Zitat:

@OO--II--OO schrieb am 23. Februar 2017 um 18:12:52 Uhr:

Steht da irgendwo konkret Euro 2 im Fahrzeugschein ?

Und warum so abstrakt und nicht konkret ? Dann könnt man vielleicht eher was sagen.

Marke Typ HSN TSN Motor/code usw.

https://www.code-knacker.de/schadstoffgruppen.htm

Hallo,

da steht 96/69/EG III - und das bedeutet Euro 2 III aber wird als Euro 1 besteuert.

Die gruene Plakette bekommt ja jeder Benziner mit G-Kat.

Da habe ich mich auch gewundert. 1995 einen neuen BMW325tds mit Euro2 gekauft und ab 01.01.97 wurde das Auto nach Euro 1 besteuert. Obwohl, laut den damaligen Unterlagen der Zulassungsstelle, das nicht sein durfte.

Die Diskussion erübrigt sich eigentlich ....

Wen demnächst EURO5 kommt, kann der Staat sagen:

Alles ab EURO3 und darunter wird gleich besteuert, da "Dreckschleudern".

Und dann ..... zahlen auch die EURO3 Fahrzeugbesitzer genauso viel wie die 2er und 1seiner.

Fertig.

Von "dürfen" kann keine Rede sein. Der Staat bestimmt.

Zitat:

@dummefrage schrieb am 23. Februar 2017 um 18:18:48 Uhr:

Zitat:

@OO--II--OO schrieb am 23. Februar 2017 um 18:12:52 Uhr:

Steht da irgendwo konkret Euro 2 im Fahrzeugschein ?

Und warum so abstrakt und nicht konkret ? Dann könnt man vielleicht eher was sagen.

Marke Typ HSN TSN Motor/code usw.

https://www.code-knacker.de/schadstoffgruppen.htm

Hallo,

da steht 96/69/EG III - und das bedeutet Euro 2 III aber wird als Euro 1 besteuert.

Die gruene Plakette bekommt ja jeder Benziner mit G-Kat.

und wo steht, daß "96/69/EG III" auch Euro 2 bedeutet ?

In der von mir verlinkten Tabelle steht's jedenfalls als Euro 1.

Grüne Plakette (Benziner) hat ja mit der Steuer Euro 1/Euro 2 nix zu tun :

Grüne Plakette bekommen beide, Steuer ist aber unterschiedlich.

Zitat:

@dummefrage schrieb am 23. Februar 2017 um 17:27:37 Uhr:

Er erfuellt auch Euro 2 - aber dieses Euro 2 (naemlich Euro 2 III, Schadstoffklasse 0429) wird steuerlich wie Euro 1 behandelt.

Das ist etwas komplizierter.

Der Steuersatz unterscheidet sich nämlich nicht nach "Euro 1" und "Euro 2", sondern konkret gelten (für PKW mit Benzinmotor):

15,13 EUR für Fahrzeuge, die als schadstoffarm oder bedingt schadstoffarm Stufe C anerkannt sind und für die ein Verkehrsverbot bei erhöhten Ozonkonzentrationen nach § 40c des Bundes-Immissionsschutzgesetzes in der bis zum 31. Dezember 1999 geltenden Fassung nicht galt

und

7,36 EUR für Fahrzeuge die als schadstoffarm anerkannt sind, der Richtlinie 70/220/EWG in der Fassung der Richtlinie 94/12/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. März 1994 über Maßnahmen gegen die Verunreinigung der Luft durch Emissionen von Kraftfahrzeugen und zur Änderung der Richtlinie 70/220/EWG (ABl. L 100 vom 19.4.1994, S. 42) entsprechen und die in der Richtlinie 94/12/EG unter Nummer 5.3.1.4 für die Fahrzeugklasse M genannten Schadstoffgrenzwerte einhalten.

(Quelle: §9 KraftStG)

Der geringere Satz gilt also für manche Euro-2-Fahrzeuge, aber halt nicht für alle.

Jedenfalls ist die Wahrscheinlichkeit eher gering, dass dein Fahrzeug da falsch behandelt wird. Ggf. könntest du noch anhand der Schlüsselnummern (Hersteller, Typ und Variante) überprüfen ob die richtige Schadstoffschlüsselnummer eingetragen ist und vielleicht noch beim Hersteller nachfragen ob man diese Einstufung mit einfachen Mitteln ändern kann (der braucht dafür die Fahrgestellnummer).

Um aber deine eigentliche Frage zu beantworten:

Ja, es ist rechtens dass manche Euro-2-Fahrzuge mit dem selben Steuersatz besteuert werden wie Euro-1-Fahrzeuge. Weil es eben genau so im Gesetz steht.

Welche Grenzwerte gelten dann für diese Euro 2, die in Wahrheit eigentlich Euro 1 ist?

Zitat:

@CrankshaftRotator schrieb am 24. Februar 2017 um 00:48:40 Uhr:

Welche Grenzwerte gelten dann für diese Euro 2, die in Wahrheit eigentlich Euro 1 ist?

Mal googlen, in der Zeit wurden auch mal die Fahrzyklen geändert. Da galten zwar gleiche Grenzwerte, die wurden aber anders ermittelt. Früher wurde mit betriebswarmem Motor der Test gefahren, später ab Kaltstart mit einem längeren Zyklus. Hat auf den Papier die gleichen Werte, da anders ermittelt ist es aber keine gleichwertige Abgasnorm.

Ähnlich "sinnvoll" wie jetzt Euro6 a,b,c, ...

Einfacher ist sich von den Normen und Begriffen zu verabschieden und einfach nach der Abgasschlüsselnummer zu suchen.

Deswegen habe ich meinen Suzuki mit einem Minikat nachgerüstet und zahle nun statt 196€ nur 95€ Steuer.

Google mal nach mini Kat.

Themenstarteram 24. Februar 2017 um 18:06

Das klappt beim Nissan Terrano mit 118 PS alles nicht - für den älteren Motor mit 124 PS gibt es einen Minikat, der kostet somit nur halb so viel Steuer. Auch das Vorgängermodell das es seit über 30 Jahre gibt kostet nur halb so viel Steuern... nur weil meiner eine Abgasrückführung hat muss ich doppelt so viel Steuern zahlen. Verrückte Welt....

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