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Colt CZC mit Brock B23 17" Gutachten oder ABE ?
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Moin Motortalk User, ich möchte mir für meinen CZC neue Feglen als Komplettrad gönnen.
Ausgesucht habe ich mir die B23 von Brock ( http://www.brock.de )
Auf der Herstellerseite gibt es ein "Gutachten" Und in der Überschrift in diesem Gutachten steht nun "GUTACHTEN zur ABE Nr. 47614 nach §22 StVZO" Mein Auto ist mit meiner Bereifung dann auch aufgeführt. (215/35/R17)
Ist dies jetz wirklich nur ein Gutachten, wo die Felgen teuer Abgenommen werden müssen, oder ist dies schon die ABE ? Ich habe die auch mal in den Anhang gepackt. Leider schreiben manche Hersteller die Sachen nicht klar, wo man dann am Ende auf die Schnauze fällt, ich kenne ich damit leider zu wenig aus und frag daher hier.
Kennt sich jemand damit aus ?
Grüsse aus Hamburg |
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Das ist ein Teilegutachten . Eintragung 30-40 euro bei GTÜ, Tüv ,dekra.
das ist ja schonmal schön zu wissen, jetzt hält mich nur noch eins ab von der Bestellung. :-(
Da steht in dem Gutachten unter Anhang 42 und 56 das eine Radfreiheit geschaffen werden muss.
Ist das nur ein Hinweis oder muss man da teuer was machen lassen. Das Auto soll auch 35 tiefer werden vorne und hinten mit HR Federn, Teilegutachten liegt dort auch mit bei.
Grüsse aus Hamburg
Dann wirst du eventuell was machen müssen. Das nennt man dann "Bördeln" Die radläufe werden gezogen bzw nach aussen gedrückt oder die Radlaufkante ,falls eine vorhanden ist wird umgeklappt. Wenn du das fahrwerk so lässt könnte es funktionieren. Weil das gutachten bezieht sich dann auf das serienfahrwerk. Siehe A05
Das mit der radlaufkante kann man noch selber machen aber mit dem bördeln würde ich zu einem profi gehn.
Danke für die Antworten, damit kann ich schonmal was anfangen un einen Preis einholen. Werde hier nochmal reinschreiben, was daraus geworden ist.
Grüsse aus Hamburg