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CLK 200 Coupe Unfall - Vericherungsfrage

Mercedes CLK 209 Coupé
Themenstarteram 11. August 2014 um 11:59

Hallo liebe Gemeinde.

Ich hatte gestern einen Unfall.

Habe einem Reh oder Elch ausweichen müssen und bin in der Leitplanke gelandet.

Komplette rechte Seite mitgenommen, Reifen geplatz und Schweinwerfer kaputt.

Laut Abschleppdienst ist die Achse gerissen.

Ich bin Vollkaskoversichert und nun möchte ich wissen falls es ein Totalschaden ist, wie genau das gemacht wird ? Habe natürlich den Schaden direkt gemeldet. Leihwagen steht mir leider nicht zu.

Ein paar Eckdaten zum Fahrzeug:

CLK W209 Bj 2004

102.000 km

Scheckheftgepflegt

Automatikgetriebe

2.Hand

 

Nun meine Angst das Totalschaden und ich mich finanziell ins K.O schlage

Beste Antwort im Thema

Magirus schalt mal ein Gang runter.

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Wie hoch sind denn die Reparaturkosten lt. Gutachter ? Das ist ja nun nicht nebensächlich... ;)

Und welche Achse willst / musst du tauschen ? Sooo alt ist der 209er ja noch nicht. Da muss man auch erst mal was passendes finden. Nach deiner einleitenden Beschreibung dürfte es zudem mit dem Ersatz der Achse auch nicht getan sein. Da wird wohl noch vieles anfallen zum reparieren.

Sprech mit einigen kleineren Karossieriewerkstätten, wie die Kosten aussehen. Man KANN Glück haben und deutlich unter dem Gutachten liegen. Aber das muss gut kalkuliert und durchdacht sein.

Wünsche dir viel Glück !

Themenstarteram 17. August 2014 um 23:53

Schäden beläuft sich auf 16.000

Hier ein paar Fotos

Der ist Schrott. Wie ich es dir gesagt habe..... Versteh mich nicht falsch es ist drin Auto, aber nichts besonderes bzw. Eine Rarität die jetzt unbedingt eine Instandsetzung haben muss.

Nimm das Geld und gut ist.

 

LG

am 18. August 2014 um 18:25

Zitat:

Original geschrieben von Der_Wolf_Im_Ford

Der ist Schrott. Wie ich es dir gesagt habe..... Versteh mich nicht falsch es ist drin Auto, aber nichts besonderes bzw. Eine Rarität die jetzt unbedingt eine Instandsetzung haben muss.

Nimm das Geld und gut ist.

 

LG

Würde ich auch so sehen. Nach meiner Auffassung das sinnvollste was du machen kannst. Zumal die Versicherungen bei Vollkasko Totalschäden meist ganz gut zahlen (hatte selbst schon einen). Einen Anspruch auf einen Leihwagen hast du in der Vollkasko auch (aber Vorsicht- keine S-Klasse, oder 911er….die würdest du nicht bezahlt bekommen. Auch zahlen sie nicht die "Rundum-Sorglos-Pakete" die manche Autoverleiher bei Versicherungsschäden anbieten wo dann die Leihkosten viel zu hoch angesetzt sind und du zwar erstmal nix zahlst, sondern die Forderung gegen die Versicherung abtrittst).

Hast Du eventuell einen ADAC Schutzbrief oder einen solchen von einem anderen Anbieter?

Im Falle des ADAC Schutzbriefes hast Du Anspruch auf 10 Tage Leihwagen Direkt vom ADAC egal ob es ein Vollkaskoschaden oder sonst ein Schaden ist:rolleyes:

Was den Leihwagen über die Versicherung angeht so steht für dessen Dauer die Zeit auch im Gutachten, man spricht da von der Wiederbeschaffungszeit

Themenstarteram 18. August 2014 um 21:24

Das lustige daran ist das ich nicht genug weit entfernt einen Unfall hatte um einen Leihwagen in Anspruch zu nehmen. Laut Versicherung musste ich 50 km Luftlinie den Unfall gehabt haben. Finde sowas echt lächerlich

das bezieht sich auf Deine Versicherung beim von mir genannten Schutzbrief ist es Egal

Zitat:

Original geschrieben von Der_Wolf_Im_Ford

Am besten gibst du alles an einen Anwalt. Der Klärt dies für dich, denn mit der Versicherung auf ein Nenner zu kommen wird unmöglich sein.

was sollte ein anwalt hierbei bringen? :confused:

das durch diesen anwalt zusätzliche kosten (die der te aus eigener tasche zahlen muss) entstehen ist dir bewusst? :rolleyes:

Zitat:

Original geschrieben von poleakadamian

Totaler Schwachsinn wie ich finde, eine Begründung hatte ich nicht bekommen.

warum soll die versicherung dies dir gegenüber begründen? :confused:

dieser "schwachsinn" ist teil der geschäftsbedingungen, die du VOR unterzeichnung deines versicherungsvertrages ausgehändigt bekommen hast...

wenn dir das nicht passt, solltest du entweder vorher lesen was du unterschreibst oder dir einen anderen tarif suchen, der eine solche einschränkung nicht beinhaltet!

Zitat:

Ich finde ich hab es sogar richtig gemacht wenn man bedenkt wie groß das Tier war was mit mir passiert wäre.

diese denkweise haben schon viele leute mit ihrem leben bezahlt!

nämlich dann, wenn sie statt in das tier, durch ihr ausweichmanöver in die randbepflanzung gekracht sind...

Zitat:

Ich finde ich hab es sogar richtig gemacht wenn man bedenkt wie groß das Tier war was mit mir passiert wäre.

diese denkweise haben schon viele leute mit ihrem leben bezahlt!

nämlich dann, wenn sie statt in das tier, durch ihr ausweichmanöver in die randbepflanzung gekracht sind...

Du hast mit Deinen Einwänden absolut Recht, es ist ein Aberglaube das zu jedem Unfall ein Anwalt gehört, der einzige Echte Gewinner bleibt der Anwalt, was die wenigsten wissen ist die Tatsache das durch das einschalten des Anwaltes der gesamte Vorgang Extrem in die Länge gezogen wird!

Was den Wildschaden angeht, Draufhalten ist die richtige Lösung wer das nicht glaubt sollte mal ein Fahrertraining machen ( sollte eh jeder Absolvieren) es ist ja nicht nur die Gefahr das ich beim Ausweichen gegen einen Baum fahre, viel Schlimmer ist es wenn ich in den Gegenverkehr gerate und noch andere Verkehrsteilnehmer mitnehme!

Das die Versicherungen bei Wildschäden ohne Wildkontakt rumzicken ist doch für Normal Denkende Menschen völlig Logisch, wer würde schon zugeben das er die Gewalt über sein Fahrzeug verloren hat und ohne Fremdverschulden irgendwo gegen gefahren ist?

Da hört es sich doch wesentlich besser an wenn man sagt man ist einem Eichhörnchen Ausgewichen :cool:

Ich will dem Themenstarter hier nichts Unterstellen ich sage nur wie die Versicherer Denken!:rolleyes:

Und nicht nur die Denken so, frag mal die Polizei wie die darüber Denkt:)

am 19. August 2014 um 4:38

Zitat:

Original geschrieben von poleakadamian

Das lustige daran ist das ich nicht genug weit entfernt einen Unfall hatte um einen Leihwagen in Anspruch zu nehmen. Laut Versicherung musste ich 50 km Luftlinie den Unfall gehabt haben. Finde sowas echt lächerlich

Höchstwahrscheinlich Blödsinn…..gibt Rechtsprechung dazu dass dir ein Anspruch zusteht. Das hat nix mit km zu tun. Die wollen wahrscheinlich sich nur wieder drücken. En Detail kenne ich die Rechtslage dazu jedoch nicht.

Zitat:

Original geschrieben von eleonor

En Detail kenne ich die Rechtslage dazu jedoch nicht.

dann solltest du dich mit derartigen aussagen lieber zurück halten!

hier gibt es da es sich um einen eigenverschuldeten unfall handelt, was der te vertraglich mit der Versicherung vereinbart hat....

Themenstarteram 19. August 2014 um 10:06

Und Ihr wollt mir ernsthaft sagen das ich bei so einem Riesen Tier mit 100 drauf fahren soll? Das Ding wäre mir doch im Fahrerraum gelandet und hätte mich mit seinen Hörnern aufgespießt

Zitat:

Original geschrieben von poleakadamian

Und Ihr wollt mir ernsthaft sagen das ich bei so einem Riesen Tier mit 100 drauf fahren soll? Das Ding wäre mir doch im Fahrerraum gelandet und hätte mich mit seinen Hörnern aufgespießt

Hi,

ich denke, dass man versucht aus zu weichen ist normal, glücklicherweise ist Dir ja scheinbar nichts passiert.

Was die Kollegen sagen wollen ist, dass ein Ausweichmanöver dazu führt, dass Du den Verursacher ungeschoren davon kommen lässt und somit die Beweislast auf deiner Seite ist. Tiere ob groß oder klein werden immer davon laufen und selbst bei Menschen wirst du das Problem haben, dass wenn der Unfallverursacher keinen Schaden hat und eventuell ohne Ahnung ist, den Ort des Geschehens zügig verlässt. Deshalb ist es immer ratsam nur soweit auszuweichen, das man den Schaden minimiert, aber den Verursacher hindert sich zu entfernen. Ist natürlich leichter gesagt als getan, weiß ich.

Viel Glück

Jörg

Zitat:

Original geschrieben von jst aus wes

Was die Kollegen sagen wollen ist, dass ein Ausweichmanöver dazu führt, dass Du den Verursacher ungeschoren davon kommen lässt und somit die Beweislast auf deiner Seite ist.

woher willst du wissen, was die 'kollegen' sagen wollen? :confused:

um die beweislast geht es hierbei keineswegs! :eek:

sondern darum, dass wie bereits geschrieben wurde, so ein ausweichmanöver auch mal frontal im gegenverkehr ferner nicht selten an einem baum enden kann und hierbei schon *stattliche* (achtung ironie!!!) 8-10cm stammdurchmesser ausreichen um ein auto in zwei hälften zu zerteilen, mit den entsprechenden gesundheitlichen folgen für den fahrer.

 

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