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CITROEN C4 - 8 Seiten Mängelhistorie bei Neufahrzeug !!!

Citroën C4 1 (L), Citroën
Themenstarteram 30. August 2012 um 11:59

Service fängt nicht erst nach Beendigung der Garantiezeit gegen Bezahlung an, sondern muss Teil des Gesamtkonzeptes eines Herstellers sein.

In meinem Fall nicht so bei CITROEN = 8 Seiten Mängelhistorie !!

Die aufgetretenen, gravierenden Mängel an meinem C4 exclusiv mit Automatikgetriebe begannen bereits nach 400 km und erreichten nach 15.000 km = nach 1 ½ Jahren ihren absoluten Höhepunkt. 17 Werkstattbesuche (wechselnd und von CITROEN Deutschland, Zentrale Köln empfohlen und vermittelt zu Niederlassungs-, Zentral- und Partnerwerkstätten) zur Beseitigung von Rucken beim automatischen Schalten, plötzlichem Leistungsverlust / Notlaufprogramm in den ungewöhnlichsten und gefährlichsten Fahrsituationen und ständiger Warnmeldung „Abgassystem defekt“. Bis heute sind alle diese Werkstattversuche (was wurde wirklich gemacht?) ohne dauerhaften Erfolg geblieben und CITROEN lehnt sowohl die Wandlung, als auch die Rückgängigmachung des Kaufvertrags ab. Begründung: Fehler behoben oder nie vorhanden (nach allen Werkstattaufenthalten und wiederholtem Tausch von Teilen unterschiedlichster Art, Aufspielen neuer Programme !).

Inzwischen sind weitere 1 ½ Jahre vergangen, die offizielle Abnahme zur 3-jährigen Hauptuntersuchung mit Abgaskontrolle ist negativ verlaufen und der Wagen steht abgemeldet, da nicht straßentauglich, in der Garage. So wird in Kürze, nach von mir in Auftrag gegebener Gutachterprüfung, das Landgericht in Köln Recht sprechen müssen.

Ach ja, und in meinem näheren Umfeld und für den gleichen Kaufzeitpunkt kenne ich schon zwei Fälle weiterer gleicher Mängelrügen an exakt gleichen Fahrzeugen C4 mit gleichen Werkstatterfahrungen, welche zur Rückgabe der Fahrzeuge geführt haben.

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@c4 exclusiv schrieb am 24. Oktober 2014 um 16:18:47 Uhr:

 

Ich antworte auch nur noch, wenn ich seriös gefragt werde. Verfolgst Du den Schriftverkehr der letzten Jahre, so merkst Du ja schnell, welche Idioten sich hier zum Teil profilieren wollen. Nur haben sich diese großmäuligen Besserwisser jetzt nicht mehr gemeldet! Warum wohl? Anscheinend fehlt hier das Gehirn, um sich zum Ergebnis zu äußern.

Gruß Nobbi

Erstmal herzlichen Glückwunsch zu deinem Erfolg vor Gericht bzw. noch vor der Verhandlung der Händler auf deine berechtigten Forderungen eingegangen ist. Ein solches Verhalten ist einfach nur mies, der wusste genau, dass er zahlen muss, hat das aber in die Länge gezogen.

Zweitens ist der Grund, warum ich hier nicht schon eher geantwortet hatte, dass ich kein Interesse mehr am Kauf eines Citroens habe, weil es inzwischen ein anderes Auto geworden ist.

Drittens nochmals herzlichen Dank für deine vielen Beleidigungen nicht nur an meine Adresse (alte Leute gehören nach Mitternacht ins Bett, Idiot, großmäulig, Besserwisser mit fehlendem Gehirn), so weit ich meine Beiträge nachlese, finde ich dort jedoch nirgends auch nur annähernd gleiche Beleidigungen in deine Richtung.

Ach ja: In Internetforen duzt man sich normalerweise immer, damit ist keine Herabsetzung verbunden, ganz im Gegenteil.

Viertens: Deine Beiträge waren aber auch nicht immer sehr informativ, widersprachen sich auch oft, Termine wurden dann doch wohl verschoben ohne hier zu informieren ......... ja was soll man denn da annehmen?

Wenn vorher von einem Termin im Januar die Rede war, man dann aber bis Februar nichts mehr hört .......... da hättest du ja auch mal vorsorglich eine Kurzinfo absetzen können, dass der Termin verschoben wurde.

Viel Spaß mit deinem fast schon historischen Vectra.

 

Ach ja, es gibt im Opel-Thread auch zahlreiche Beiträge erbosten Opel-Fahrer, die "nie mehr Opel" schreiben, wie bei jeder Marke.

Grüße

Udo

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54 Antworten
Themenstarteram 26. Oktober 2012 um 12:12

@Knuddi

Hallo und danke für Deine seriöse Zuschrift zur Hilfestellung!

1. Ich habe mich sehr genau über den THP-Motor informiert (lassen). Da ich selbst Techniker für Maschinenbau, also nicht für Kfz, bin verstehe ich schon genau technische Erklärungen. Und auch Deine bzgl. Steuerkette (siehe folgend)

2. Bei 400 km wurde die Hochdruckkraftstoffpumpe gewechselt, später dann das Getriebeöl aufgefüllt (O-Ton: kommt alles nur weil vor der Auslieferung nicht genug Öl eingefüllt wurde), dann nach Info Rapid der Kettenspanner erneuert (!!) , es wurden Schläuche ausgetauscht , Programme mehrfach neu geladen , Schalter (z.B. Bremsleuchte) und verschiedene Ventile gewechselt, -zig Kilometer Versuchsfahrten durchgeführt etc.

3. All dies wurde von Citroen Werkstätten durchgeführt, wobei die letzte, welche nach 6 Monaten aufgeben mußte, von CITROEN selbst besonders empfohlen wurde. Und ich bin auch überzeugt, dass diese Werkstatt so gut wie ihr Ruf ist!

Und dass das Fahrzeug beim TÜV keine Straßenzulassung erhalten hat, habe ich ja nun schwarz auf weiß - auch wenn Fachleute dies anzweifeln.

Besten Dank für Deine guten Wünsche!

Gruß

 

Zitat:

Original geschrieben von Knuddli

Hallo,

erstmal eine kurze Vorstellung meinerseits. Nach knapp 18 Jahren Audi besitze ich seit 2 Wochen einen C5III und lese schon eine ganze Weile hier mit.

Nach dem ich mich über die THP-Motoren informiert hatte, war das Erste, was ich raus fand, dass diese Motoren Probleme mit der Steuerkette haben und genau diesen Abgasfehler hervorrufen.

Ohne hier rummotzen zu wollen, habe ich auch das Gefühl, das in dieser Thread mehr durch Emmotionen als Fakten getrieben wird.

Hast Du Dich schon mal über die THPs informiert?

Was wurde alles genau in der Werkstatt gemacht?

War es die einzige Werkstatt, oder hast du mal gewechselt? Das Zweite was man hier "lernt" der Citroen steht und fährt nur mit einer guten Werkstatt.

Und ja, wenn Dein Auto die AU nicht besteht, bekommst Du auch keine HU! D.h. Dein Fahrzeug ist nicht zugelassen für den allgemeinen Straßenverkehr...

Trotzdem, viel Glück! :-)

Oh - ha. Und ich dachte, ich hätte nur mit meinem Audi ähnliche Probleme gehabt. Jetzt habe ich Angst, das es meinem neuen THP155 auch so ergehen könnte...

Dein "Frust" deckt sich mit meinem über meinen letzten Audi. ;-)

Ob der Einbau einer Austauschmaschine helfen könnte, wage ich zu bezweifeln. Vielleicht hat es Dir noch den Kat zuerstört... Wäre schön, wenn Du uns auf dem Laufenden hältst.

Das kann dir auch bei anderen Herstellern passieren. ir haben uns auch einen neuen Nissan gekauft und er hat nichteinmal die ersten 40 Kilometer nach hause geschafft :D

Ist ärgerlich aber das kommt auch bei vw und co. vor.

Und wenn man mal im Vw Forum bei den touran`s schaut gibt es da auch genügend Mängel und Ärger.

Mein c4 Grand Picasso läuft ohne Probleme habe den 2.0 Egs6 und bin jetzt 40000 Km auf Tour oft mit Wohnwagen und es Funzt.

Zitat:

Original geschrieben von c4 exclusiv

Service fängt nicht erst nach Beendigung der Garantiezeit gegen Bezahlung an, sondern muss Teil des Gesamtkonzeptes eines Herstellers sein.

In meinem Fall nicht so bei CITROEN = 8 Seiten Mängelhistorie !!

Die aufgetretenen, gravierenden Mängel an meinem C4 exclusiv mit Automatikgetriebe begannen bereits nach 400 km und erreichten nach 15.000 km = nach 1 ½ Jahren ihren absoluten Höhepunkt. 17 Werkstattbesuche (wechselnd und von CITROEN Deutschland, Zentrale Köln empfohlen und vermittelt zu Niederlassungs-, Zentral- und Partnerwerkstätten) zur Beseitigung von Rucken beim automatischen Schalten, plötzlichem Leistungsverlust / Notlaufprogramm in den ungewöhnlichsten und gefährlichsten Fahrsituationen und ständiger Warnmeldung „Abgassystem defekt“. Bis heute sind alle diese Werkstattversuche (was wurde wirklich gemacht?) ohne dauerhaften Erfolg geblieben und CITROEN lehnt sowohl die Wandlung, als auch die Rückgängigmachung des Kaufvertrags ab. Begründung: Fehler behoben oder nie vorhanden (nach allen Werkstattaufenthalten und wiederholtem Tausch von Teilen unterschiedlichster Art, Aufspielen neuer Programme !).

Inzwischen sind weitere 1 ½ Jahre vergangen, die offizielle Abnahme zur 3-jährigen Hauptuntersuchung mit Abgaskontrolle ist negativ verlaufen und der Wagen steht abgemeldet, da nicht straßentauglich, in der Garage. So wird in Kürze, nach von mir in Auftrag gegebener Gutachterprüfung, das Landgericht in Köln Recht sprechen müssen.

Ach ja, und in meinem näheren Umfeld und für den gleichen Kaufzeitpunkt kenne ich schon zwei Fälle weiterer gleicher Mängelrügen an exakt gleichen Fahrzeugen C4 mit gleichen Werkstatterfahrungen, welche zur Rückgabe der Fahrzeuge geführt haben.

Themenstarteram 16. Februar 2013 um 12:18

Zitat:

Original geschrieben von walterwhite

Das kann dir auch bei anderen Herstellern passieren. ir haben uns auch einen neuen Nissan gekauft und er hat nichteinmal die ersten 40 Kilometer nach hause geschafft :D

Ist ärgerlich aber das kommt auch bei vw und co. vor.

Und wenn man mal im Vw Forum bei den touran`s schaut gibt es da auch genügend Mängel und Ärger.

Mein c4 Grand Picasso läuft ohne Probleme habe den 2.0 Egs6 und bin jetzt 40000 Km auf Tour oft mit Wohnwagen und es Funzt.

Zitat:

Original geschrieben von walterwhite

Zitat:

Original geschrieben von c4 exclusiv

Service fängt nicht erst nach Beendigung der Garantiezeit gegen Bezahlung an, sondern muss Teil des Gesamtkonzeptes eines Herstellers sein.

In meinem Fall nicht so bei CITROEN = 8 Seiten Mängelhistorie !!

Die aufgetretenen, gravierenden Mängel an meinem C4 exclusiv mit Automatikgetriebe begannen bereits nach 400 km und erreichten nach 15.000 km = nach 1 ½ Jahren ihren absoluten Höhepunkt. 17 Werkstattbesuche (wechselnd und von CITROEN Deutschland, Zentrale Köln empfohlen und vermittelt zu Niederlassungs-, Zentral- und Partnerwerkstätten) zur Beseitigung von Rucken beim automatischen Schalten, plötzlichem Leistungsverlust / Notlaufprogramm in den ungewöhnlichsten und gefährlichsten Fahrsituationen und ständiger Warnmeldung „Abgassystem defekt“. Bis heute sind alle diese Werkstattversuche (was wurde wirklich gemacht?) ohne dauerhaften Erfolg geblieben und CITROEN lehnt sowohl die Wandlung, als auch die Rückgängigmachung des Kaufvertrags ab. Begründung: Fehler behoben oder nie vorhanden (nach allen Werkstattaufenthalten und wiederholtem Tausch von Teilen unterschiedlichster Art, Aufspielen neuer Programme !).

Inzwischen sind weitere 1 ½ Jahre vergangen, die offizielle Abnahme zur 3-jährigen Hauptuntersuchung mit Abgaskontrolle ist negativ verlaufen und der Wagen steht abgemeldet, da nicht straßentauglich, in der Garage. So wird in Kürze, nach von mir in Auftrag gegebener Gutachterprüfung, das Landgericht in Köln Recht sprechen müssen.

Ach ja, und in meinem näheren Umfeld und für den gleichen Kaufzeitpunkt kenne ich schon zwei Fälle weiterer gleicher Mängelrügen an exakt gleichen Fahrzeugen C4 mit gleichen Werkstatterfahrungen, welche zur Rückgabe der Fahrzeuge geführt haben.

Themenstarteram 16. Februar 2013 um 12:47

Hallo,

grundsätzlich gebe ich Dir natürlich Recht und wenn Du Dir die ganze Historie ansiehst, dann hat Citroen mehr als genügend Gelegenheiten gehabt, die Mängel zu beseitigen. Einschließlich dem Vorschlag des Austausch des Fahrzeuges.

Entscheidend ist die Reaktion von Citroen Deutschland bzw. die unqualifizierte Verweigerung zur Fortführung der Fehlersuche und -behebung. Man hat bei 17 Werkstattbesuchen nur auf Sparflamme laienhaften Reparaturen und Teileaustausch zugestimmt, obwohl die Vertragswerkstatt in Köln-Porz (erstklassig, obwohl der Wagen nicht dort gekauft wurde) von Beginn an klar den möglichen Fehler erkannte, aber den Austausch der fehlerhaften Teile im Wert von unter € 1.000,- (heute nach 1 Jahr durch sorgfältige Sachverständigenprüfung bestätigt !!) von Citroen nicht erlaubt bekam. Alles natürlich, obwohl im Rahmen der Gewährleistung!!

Keiner versteht diese Handlungsweise, weder Fachleute noch Angehörige des Herstellers. Und nachdem das eindeutige Ergebnis der Prüfung (von mir über das Gericht bestellt und gezahlt) nun in 15-seitiger Ausführung vorliegt, werden wir in den nächsten Tagen die Klärung unserer Forderungen/Wandlung durch das Landgericht Köln verhandeln lassen.

Aber dazu, auch für die Berichterstattung durch Fachpresse, welche dort seit nun ca. 1 Jahr bekannt ist, erst nach endgültiger Abwicklung.

Gruß

Hallo :) Wie siehts denn in diesem Fall aus ? Würde mich sehr interessieren :)

Viele Grüße

am 22. August 2013 um 8:21

Zitat:

Original geschrieben von c4 exclusiv

Hallo,

grundsätzlich gebe ich Dir natürlich Recht und wenn Du Dir die ganze Historie ansiehst, dann hat Citroen mehr als genügend Gelegenheiten gehabt, die Mängel zu beseitigen. Einschließlich dem Vorschlag des Austausch des Fahrzeuges.

Entscheidend ist die Reaktion von Citroen Deutschland bzw. die unqualifizierte Verweigerung zur Fortführung der Fehlersuche und -behebung.

Gruß

Merkwürdig, dass es hier in diesem Fall keinen neuen Stand der Sachlage gibt, was den Verdacht eines Bashing ohne realen Hintergrund aufkommen lässt, hier in Foren kann man ja ungeprüft alles mögliche reinschreiben.

Zum anderen hat sich hier auch von Anfang an der Themenstarter völlig falsch verhalten, Ansprechpartner für ihn als Endkunde ist niemals der Hersteller des Autos, sondern nur und einzig und allein der verkaufende Händler, auch kein anderer Händler. Der Endkunde hat kein wie immer gestaltetes Vertragsverhältnis mit dem Hersteller, der hat den Kaufvertrag beim Händler unterschrieben bzw. nur der Händler ist sein Vertragspartner in allen Angelegenheiten, dieses gekaufte Auto betreffend.

Zwar gewährt jeder Hersteller unabhängig davon eine Garantie, meistens 2 Jahre lang, die ist aber freiwillig und nicht mit der gesetzlichen 2-jährigen Sachmängelhaftung seitens des verkaufenden Händlers zu verwechseln.

Vorteil für den Endkunden ist, dass er bei Mängeln am Auto auch zu jedem anderen Händler gehen kann, was auf Reisen äußerst praktisch ist und auch nicht anders machbar wäre, dann wird der Garantieschaden behoben und der Händler bekommt sein Geld dafür von Citroen.

Handelt es sich aber wie in diesem Fall (sofern die Angaben des Themenstarters stimmen) um eine Anhäufung von Mängeln, die der Händler und auch Citroen selber nicht abstellen kann, so wäre hier eine Wandlung, also Rückgängigmachung des Kaufvertrages zu einem möglichst frühzeitigen Zeitpunkt angebracht gewesen. Dieses geht aber nur mit dem verkaufenden Händler, mit sonst niemanden, auch nicht mit Citroen selber.

Um diese Rücknahme zu veranlassen wären folgende Schritte nötig gewesen:

- Schriftlich per Einwurfeinschreiben den Händler, von dem man das Fahrzeug gekauft hatte, nach Auftreten des ersten Mangels auffordern, den Mangel, den man natürlich ganz exakt beschreiben muss, innerhalb einer Frist von 14 Tagen zu beseitigen.

- Bei erneutem Auftreten dieses Mangels erneut eine Nachbesserungsfrist von 14 Tagen gewähren, natürlich wiederum alles schriftlich per Einwurfeinschreiben.

- Ist der Fehler dann immer noch nicht endgültig behoben, wiederum eine 14tägige Nachfrist setzen mit der Androhung, bei erneutem Auftreten vom Recht der Rückgängigmachung Gebrauch machen zu wollen.

- Ebenso beim Auftreten anderer Fehler verfahren.

Nicht abspeisen lassen mit Hinweis auf Citroen, die irgendjemanden schicken wollen, nicht abspeisen lassen durch Betriebsferien oder ähnliches, die Fristen müssen exakt eingehalten werden.

Hat man alles auf diese Weise dokumentiert, kann man getrost vom Recht auf Rückgängigmachung Gebrauch machen, bei dieser Rechtslage wird auch der Anwalt des Händlers einsehen, dass er da wohl nicht umhin kommen wird.

 

Grüße

Udo

am 22. August 2013 um 13:41

Zitat:

Original geschrieben von udogigahertz

Zitat:

Original geschrieben von c4 exclusiv

Hallo,

grundsätzlich gebe ich Dir natürlich Recht und wenn Du Dir die ganze Historie ansiehst, dann hat Citroen mehr als genügend Gelegenheiten gehabt, die Mängel zu beseitigen. Einschließlich dem Vorschlag des Austausch des Fahrzeuges.

Entscheidend ist die Reaktion von Citroen Deutschland bzw. die unqualifizierte Verweigerung zur Fortführung der Fehlersuche und -behebung.

Gruß

Merkwürdig, dass es hier in diesem Fall keinen neuen Stand der Sachlage gibt, was den Verdacht eines Bashing ohne realen Hintergrund aufkommen lässt, hier in Foren kann man ja ungeprüft alles mögliche reinschreiben.

Zum anderen hat sich hier auch von Anfang an der Themenstarter völlig falsch verhalten, Ansprechpartner für ihn als Endkunde ist niemals der Hersteller des Autos, sondern nur und einzig und allein der verkaufende Händler, auch kein anderer Händler. Der Endkunde hat kein wie immer gestaltetes Vertragsverhältnis mit dem Hersteller, der hat den Kaufvertrag beim Händler unterschrieben bzw. nur der Händler ist sein Vertragspartner in allen Angelegenheiten, dieses gekaufte Auto betreffend.

Zwar gewährt jeder Hersteller unabhängig davon eine Garantie, meistens 2 Jahre lang, die ist aber freiwillig und nicht mit der gesetzlichen 2-jährigen Sachmängelhaftung seitens des verkaufenden Händlers zu verwechseln.

Vorteil für den Endkunden ist, dass er bei Mängeln am Auto auch zu jedem anderen Händler gehen kann, was auf Reisen äußerst praktisch ist und auch nicht anders machbar wäre, dann wird der Garantieschaden behoben und der Händler bekommt sein Geld dafür von Citroen.

Handelt es sich aber wie in diesem Fall (sofern die Angaben des Themenstarters stimmen) um eine Anhäufung von Mängeln, die der Händler und auch Citroen selber nicht abstellen kann, so wäre hier eine Wandlung, also Rückgängigmachung des Kaufvertrages zu einem möglichst frühzeitigen Zeitpunkt angebracht gewesen. Dieses geht aber nur mit dem verkaufenden Händler, mit sonst niemanden, auch nicht mit Citroen selber.

Um diese Rücknahme zu veranlassen wären folgende Schritte nötig gewesen:

- Schriftlich per Einwurfeinschreiben den Händler, von dem man das Fahrzeug gekauft hatte, nach Auftreten des ersten Mangels auffordern, den Mangel, den man natürlich ganz exakt beschreiben muss, innerhalb einer Frist von 14 Tagen zu beseitigen.

- Bei erneutem Auftreten dieses Mangels erneut eine Nachbesserungsfrist von 14 Tagen gewähren, natürlich wiederum alles schriftlich per Einwurfeinschreiben.

- Ist der Fehler dann immer noch nicht endgültig behoben, wiederum eine 14tägige Nachfrist setzen mit der Androhung, bei erneutem Auftreten vom Recht der Rückgängigmachung Gebrauch machen zu wollen.

- Ebenso beim Auftreten anderer Fehler verfahren.

Nicht abspeisen lassen mit Hinweis auf Citroen, die irgendjemanden schicken wollen, nicht abspeisen lassen durch Betriebsferien oder ähnliches, die Fristen müssen exakt eingehalten werden.

Hat man alles auf diese Weise dokumentiert, kann man getrost vom Recht auf Rückgängigmachung Gebrauch machen, bei dieser Rechtslage wird auch der Anwalt des Händlers einsehen, dass er da wohl nicht umhin kommen wird.

 

Grüße

Udo

Das kann man so quasi unterschreiben.

Ich hatte von Anfang an meine Zweifel an der Echtheit dieses Beitrags, nunja, warten wir mal ab...

Themenstarteram 26. August 2013 um 15:00

@ udogigaherz

@ smir

@ gert2230 zur ergänzenden Info und Hilfe

Eure Zweifel könnten berechtigt sein, aber bei der Anzahl von unseriösen Meldungen (außer von Knuddi und doc und noch einem ganz speziellen PN Helfer) verliert man die Lust zu Antworten auf besondere "Windmacher".

@gert : wenn Du Dir meine bisherigen Antworten durchliest weißt Du, dass Anwalt, Sachverständiger und Gericht schon längst eingeschaltet sind und die umfangreichen Erläuterungen, wie man eine solche Sache anzugehen habe, von Beginn an und den genauen Regeln entsprechend vorher eingehalten wurden.

Heute, 2 Jahre nach Wandlungsaufforderung AN DEN HÄNDLER, erwarten wir nun den ersten Gerichtstermin.

Gruß

am 26. August 2013 um 15:49

Zitat:

Original geschrieben von c4 exclusiv

 

Heute, 2 Jahre nach Wandlungsaufforderung AN DEN HÄNDLER, erwarten wir nun den ersten Gerichtstermin.

Gruß

Erstmal vielen Dank für die neue Sachstandsmeldung in dieser Angelegenheit.

2 Jahre? Donnerwetter, das dauerte aber. Dann viel Erfolg für die anstehende Verhandlung.

Was waren denn die Gründe für die Verzögerungen?

Bitte auf jeden Fall weiter berichten.

 

Grüße

Udo

Themenstarteram 26. August 2013 um 16:30

Kurz gesagt:

CITROEN streitet Fehler ab, trotz aller Nachweise - Sachverständiger braucht lange - Verzögerungen der Gegenpartei - Gerichtstermin dauert

Gruß und Danke für Deine Wünsche

@c4 exclusiv:

Ja das habe ich gelesen ;) Hab mich nur gefragt ob es Neuigkeiten gibt :) Mit Zeiten bis man einen Gerichtstermin bekommt usw. kenne ich mich nicht aus. Dachte da schon längere Zeit nichts geschrieben wurde, ist es vllt vergesen worden :)

Viele Grüße

Gert

am 11. Dezember 2013 um 18:21

Gibt es Neuigkeiten ??????

Zitat:

Original geschrieben von faund

Gibt es Neuigkeiten ??????

Anscheinend nicht, Citroen will die Angelegenheit wohl so lange hinauszögern, bis der Wagen schrottreif und sowieso nichts mehr Wert ist.

Dieser Fall ist doch recht merkwürdig, wenn man mal alle Aspekte bedenkt.

 

Grüße

Udo

Ich vermag da merkwürdig mit ungläubig zu tauschen :D

So richtig klar wurde mir jetz nich, wie man 8 Seiten Mängel zusammenkriegt, mit dem, was hier geschildert wurde. Auch das Verhalten und diese Verhandlung ist mir nicht recht nachvollziehbar. Besonders, wie der TE auf die sogenannten "Windmacher" reagiert. Naja, wie dem auch ist - ich geh nochmal kurz raus und tätschel meinen C5, weil er so artig is. ;)

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