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Hallo
wer weiß Bescheid beim Umbau vom 1998 Caddy Kombi Diesel (also mit Pkw Zulassung) zum LKW. Laut Finanzamt sind sämtliche Verschraubungen der Verankerung der hinteren Sitzbank zuzuschweißen sowie die Verschraubung der hinteren Gurthalterungen. Der Einbau der Trennwand muß auch vorgenommen werden... Soweit alles klaro... Nun gibt es unterschiedliche Aussagen der Ämter:
- Hintere Seitenfenster verblechen oder belassen? Angeblich gab es auch LKW Zulassungen für Fahrzeuge mit "Rundumverglasung"
Wer kann bei diesem Punkt weiterhelfen? Gibt es irgenteinen Gesetzestext?
Im Vorweg herzlichen Dank!
Matze |
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Hallo
Das Problem an der Geschichte, ist nicht der TÜV sondern das Finanzamt. Wenn du den Wagen auch als LKW versteuern möchtest, mußt du bei DEINEM!!! Finanzamt nachfragen. Die Zulassung als LKW ist nicht problematisch, wohl aber die steuerrechtliche Anerkennung. Finanzämter sind Ländersache und jedes Finanzamt hat da so seine eigenen Vorstellungen was ein LKW ist.
http://www.dekra.de/de/1478