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Bußgeldbescheid kam nach 3 Monaten und 1 Tag. Verjährt?

Themenstarteram 10. April 2007 um 13:23

Hallo,

ein Bekannter von mir hat jetzt, nach genau 3 Monaten und 1 Tag einen nach dem "Vorfall" einen Bußgeldbescheid bekommen... Der Bescheid ist zwar am 28.3 ausgestellt worden, kam aber erst am 4.4. per Post an.

Wie ist es nun? Verjährt oder nicht? Soll er jetzt einfach abwarten oder etwas unternehmen?

Gruß

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm

richtig!

und wie bei den kreuzworträtseln, zählt hier nunmal das datum vom poststempel.....

Falsch!

Das Gesetz verlangt alleine den Erlaß des Bussgeldbescheides und nicht dessen Versand. ;)

Zitat:

Original geschrieben von Himeno

§ 26 Absatz 3 Straßenverkehrsgesetz (StVG):

... solange wegen der Handlung weder ein Bußgeldbescheid ergangen noch ...

Mit Datum 28.3.2007 ist der Bescheid gefertigt worden.

Damit ist keine Verjährung eingetreten.

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Rekordverdächtig:

 

Fragestellung zu einem fast sieben Jahre alten Beitrag.

 

O.

Das beweist doch nur, daß der bisherige Threadverlauf noch nicht alle mit dem Thema im Zusammenhang stehenden Fragen klären konnte und ist somit ein guter Beleg für die Sinnhaftigkeit, für bestehende Threads keine "Offenhalte-Befristung" einzuführen.

Zitat:

Original geschrieben von kajoshima

Welchen sinn macht dann die verfolgungsverjährungsfrist von drei monate,wenn die behörde

Über diese zeit hinaus den anhörungsbescheid mit ein erstellungsdatum

Innerhalb der verfolgungsverjährung rausschickt?

Mit diese masche kann man theoritisch die verjährungsfrist auch über diese zeit zum gunsten

Der behörde unterbrechen.

Das ist das Datum der Anordnung, die dokumentiert wird. Alles kein Problem und von den §§ abgedeckt.

am 11. Februar 2014 um 23:18

Erlassen wird der Bußgeldbescheid von der zuständigen Person in der örtlich und sachlich zuständigen Behörde. Als erlassen gilt der Bußgeldbescheid, wenn er mit einem Datum versehen und in den Geschäftsgang gegeben wurde. Eine Zustellung des Bescheides ist gemäß § 51 OWiG hingegen keine Voraussetzung. Wird der Bescheid automatisiert erstellt, so liegt der Erlass im Ausdruck und in der nachfolgenden Weitergabe des Bescheides.

 

;)

hallo leute. ich wurde mit 17 km h auf der autobahn in 80er zone geblitz. (30 euro) das war am 24.11.2016

nun hab ich bescheid bekommen am 04.03.2017 und der brief ist datiert mit 01.03.2017

also ist der verjährt.

wie gehe ich nun vor. ignoriere ich es einfach , oder soll ich "verjährt" drauf schreiben und es zurück schicken?

Zitat:

@witjka1 schrieb am 6. März 2017 um 14:50:49 Uhr:

also ist der verjährt.

nicht sicher. Es muss ja mindestens eine Anhörung gegeben haben. Selbst wenn Dich diese nicht erreicht haben sollte, reicht das, um die Verjährung zu unterbrechen.

Es hindert Dich natürlich niemand daran, Einspruch wegen Verjährung einzulegen und abzuwarten, ob man dem stattgibt. Akteneinsicht kannst Du selbst bei der Bußgeldstelle bekommen, sonst müsste es über einen Anwalt laufen.

ne, ich habe nur diesen brief bekommen, was übrigens bis jetzt immer so war wenn es bei strafen bis 30 euro ging. also da wo es kein punkt gibt. hatte also noch nie ein anhörungsbescheid bekommen bei solchen kleinen vergehen.

Versuch es es einfach mit dem Einspruch.

also drauf schreiben das es verjährt ist und wieder zurück senden, meinst du das so? ich weiß nämlich nicht wie sowas aussieht. ist das erste mal, das bei mir was verjährtes ankommt. sonst sind die immer flott

yepp. Das Wort "Einspruch" sollte nicht fehlen.

Ah, okay. Vielen Dank

Zitat:

@witjka1 schrieb am 6. März 2017 um 14:50:49 Uhr:

hallo leute. ich wurde mit 17 km h auf der autobahn in 80er zone geblitz. (30 euro) das war am 24.11.2016

Hast du einen Bettelbrief über 30 Euro bekommen oder einen Bußgeldbescheid über 30 Euro plus Gebühren?

Ne ist doch ein Anhörungsbogen also bettelbrief

Dann kannst Du abwarten.

Dann hätte bereits am 23. die Anhörung angeordnet werden müssen, worauf man dann eine Woche brauchte, Dich anzuschreiben. Nicht ausgeschlossen aber unwahrscheinlich. Der Bußgeldbescheid kommt vielleicht trotzdem.

Dein Einsatz: 28,50€ Verwaltungskosten, wenn Du die Verwarnung nicht bezahlst.

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