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Bußgeld wegen Parken im absoluten Halteverbot "mit Behinderung"

Themenstarteram 12. Mai 2015 um 7:03

Moin,

vielleicht kann mir ja jemand helfen. Eigentlich habe ich keine wirkliche Lust mich damit zu beschäftigen und würde am liebsten die 25 € bezahlen und gut ist, ich finde es aber Abzocke, daher übrlege ich was man machen könnte.

Situation:

Geparkt im absoluten Halteverbot, halb bzw. 3/4 stehend auf der Wiese in einer Sackgasse! Nun kriege ich den Anhörungsbogen, 25 € wegen parken im absoluten Halteverbot mit Behinderung "fließender Verkehr" in einer Sackgasse?

Fakt ist: Ich habe dort geparkt, allerdings sehe ich die Behinderung nicht ein. Meiner Meinung haben die einfach was dazugeschrieben um 25€ anstatt 15€ zu bekommen.

Lohnt es sich, ohne Anwalt hier irgendwas zu machen?

Beste Antwort im Thema
am 14. Mai 2015 um 8:47

Also die Argumente hier bekommen nun einen merkwürdigen Touch. Mit behindernden Müllwagen zu argumentieren ist wohl schon fast eine Frechheit. Ja die behindern oft, jedoch ist das wohl im allgemeinen Interesse. Die Aufgabe Müll zu entsorgen ist wohl höherwertiger Anzusehen, als die Leichtigkeit des Verkehrs.

LG Detta

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Selbst bei temorär aufgestellten Halteverboten ist die Behinderung gegeben, wenn der der dieses beantragt und genehmigt bekommen hat dort mit dem z.B. Umzugswagen nicht hinstellen kann.

Ist doch ähnlich mit parken auf dem Gehweg.

"Da kommt doch jeder vorbei".

Ist aber Jemand mit Mehrpunktgehstöcken vorbei braucht er mindestens 1 m Durchgangsbreite.

Zitat:

@Kai R. schrieb am 15. Mai 2015 um 10:46:42 Uhr:

Zitat:

@Drahkke schrieb am 14. Mai 2015 um 11:44:44 Uhr:

Tatsache ist, daß du im absoluten Halteverbot mit Behinderung geparkt hast und da bist du mit dem Ticket noch günstig davongekommen.

Respekt vor deinen hellseherischen Fähigkeiten

Dazu muß man keine hellseherischen Fähigkeiten besitzen.

Der TE hat zugegeben, daß er ein entsprechendes Ticket erhalten hat und bisher noch keinen Beleg geliefert, der dieses Ticket entkräften könnte.

Zitat:

@Drahkke schrieb am 15. Mai 2015 um 18:13:20 Uhr:

Der TE hat zugegeben, daß er ein entsprechendes Ticket erhalten hat und bisher noch keinen Beleg geliefert, der dieses Ticket entkräften könnte.

Womit natürlich klar ist, dass er im Unrecht ist gemäß der Logik dieses boards. Noch einmal: die Behinderung muss konkret gewesen sein, abstrakt reicht nicht. Wie willst Du das beurteilen, ohne dabeigewesen zu sein?

 

Zitat:

@Drahkke schrieb am 15. Mai 2015 um 18:13:20 Uhr:

Dazu muß man keine hellseherischen Fähigkeiten besitzen.

Der TE hat zugegeben, daß er ein entsprechendes Ticket erhalten hat und bisher noch keinen Beleg geliefert, der dieses Ticket entkräften könnte.

Das ist der falsche Ansatz. Wenn man mir vorwirft, ich hätte gestohlen, dann muss man mir das nachweisen. Ich brauche gar nichts zu tun, ich muss meine Unschuld nicht beweisen.

Trotzdem: Tatsache ist, dass der TE im absoluten Halteverbot geparkt hat. Tatsache ist weiter, dass eine Politesse eine Behinderung erkannt hat. Gegen diese Einschätzung könnte man nun vorgehen; ob man dabei gegen die Aussage der Beamtin/des Beamten ankommt, ist höchst fraglich. Und mit Sicherheit wird der Spaß teurer als die 25 Kröten, die jetzt aufgerufen sind, weil man eben so oder so einen Verstoß begangen hat, der dann nicht per Verwarngeldangebot läuft, sondern auf die teure Variante. Ein intelligenter Mensch wird also erstens zahlen und zweitens und vor allem nächstes Mal überlegen, wo er parkt.

Auch der TE kann nicht feststellen, ob nicht zum Zeitpunkt als das die Zahlungsaufforderung ausgestellt wurde nicht doch eine Behinderunng auf Grund seines Parkens ergeben hat.

Zitat:

@Kai R. schrieb am 15. Mai 2015 um 18:47:46 Uhr:

Wie willst Du das beurteilen, ohne dabeigewesen zu sein?

Das kann ich logischerweise nicht.

Aber ich darf spekulieren, warum uns der TE die Örtlichkeit vorenthält, obwohl das mit Google-Maps heutzutage kein Aufwand wäre.

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