Behindertengerechte Mobilität
Behindertengerechte Mobilität Forum

Bussgeld trotz Schwerbehindertenausweis??

Bussgeld trotz Schwerbehindertenausweis??

Themenstarter

Hallo zusammen!

 

Da war ich doch übel schockiert, ich hab das Zeichen 283 (Feuerwehranfahrtszone mit Zusatzzeichen) nicht gesehen, das stand in der Ecke an der Kreuzung extra verdeckt, und man sieht das nur, wenn man von der anderen Seite her kommt. Ich dacht mir nix bei, so habe ich mein Auto da hin gestellt, halb auf den Bürgersteig, in einer 30er Zone, und ging gegenüber zum Fotografen, Fotos abholen, ca. 10min war ich beschäftigt, dann draussen einer der Kommune schrieb grad mein Auto auf, ich meinte noch so, das is meiner, stop stop stop. Der liess von der 35€ Strafe nicht ab. Obwohl ich argumentierte das Ding sieht man nicht und da ist mindestens noch Platz für n Feuerwehr-LKW dass der da durchkommt, nen 28 Tönner fuhr grad an uns vorbei, und ich, na sehen se, der passt ja auch problemlos durch. Der werte Herr meinte nur, Feuerwehranfahrtszone bleibt Feuerwehranfahrtszone, dann hat er noch ewig an seinem Gerät rumgedrückt weil der Ausdruck net kam, ende von der Geschichte ich bin total angesäuert ins Auto eingestiegen und los...

 

Ist das echt so, dass ich da nich parken darf, obwohl für die Durchfahrt mindestens noch 3m Platz war?


meehster meehster

Stirnlappenbasiliskfan

Hallöchen!

 

Du kannst Dich gegen dieses Knöllchen nur damit wehren, daß das Schild aus Deiner Position nicht sichtbar war, ansonsten - sprich: wenn problemlos sichtbar - ist das eben so, daß Du dort nicht parken darfst.

 

Da hilft es auch nichts, wenn theoretisch noch genug Platz für ein Feuerwehrauto wäre.

 

Liebe Grüße

Meehster


  • 2x
Themenstarter

Ok, danke für den Beitrag.

 

In der Schweiz ist das total anders. ;) Deshalb habe ich gedacht, dass es hier nicht anders ist wie bei mir in Zürich... Aber ja... 35€ sind nicht die Welt...


Hallo,

 

mit dem Behindertenausweis hat das nichts zu tun, der ist in dem Fall unwichtig.

 

Ob noch genügend Platz vorhanden ist wenn da einer parkt, spielt, wie meehster schon sagte, auch keine Rolle. Das einzige was zählt ist das Halteverbot, und das ist ja normalerweise ausgeschildert.

 

Wenn es so ist wie du sagst, dass man keine Beschilderung sehen kann, würde ich Widerspruch einlegen gegen das Knöllchen, denn das ist ja dann nicht deine Schuld.

 

Vielleicht ist das Schild aber doch zu sehen, und du hast es nur nicht registriert? Das kann passieren, dann zahl halt die 35 Euro, ist doch nicht so schlimm... :).

 

Gruezi,

Spy


  • 2x
Themenstarter

Ne wie schon gesagt, war nur überrascht, dass ich da n Knöllchen krieg. Zahl ich auch, ist doch nicht das Thema. Ging mir viel mehr darum, dass ich das als Schweizer so nicht kenne. :) Ich glaube ich muss mir als Bettlektüre mal die Regelung für Deutschland durchlesen. :D

 

Danke für die Messages!


Bussgeld trotz Schwerbehindertenausweis??

STVO lesen, soll helfen und du kannst nicht die Schweizer mit den Deutschen vergleichen ;-))

hilft auch kein Hindiausweiss.

gruß don


Behindertengerechte Mobilität: Bussgeld trotz Schwerbehindertenausweis??
 
schliessen zu
Design:
Größe:
Zum Seitenanfang
  • Bussgeld trotz Schwerbehindertenausweis? : Behindertengerechte Mobilität (Permalink) | (c) 2001-2012 MOTOR-TALK GmbH