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Bundesregierung standardisiert Ladesäulen

Themenstarteram 8. Januar 2015 um 18:52

Das war ja schon lange mal fällig dass man einen einheitlichen Stecker durchsetzt:

http://www.handelsblatt.com/.../11204592.html

Beste Antwort im Thema

Man stelle sich den Gesetzgebungsprozeß so vor:

Erfunden im stillen Kämmerlein unter "Beratung" der hiesigen Autolobby----> Referentenentwurf!!!

Einspruchsfrist sehr kurz - zu kurz, um sinnvolle Diskussionen und Vorschläge einzubringen.

"Man habe ja die unterschiedlichen Interessengruppen befragt" - ja vielleicht hinterher.

Ich nehme mal an, BMW (CCS-Befürworter) saß mit am Consulltertisch, Nissan (Chademo = Marktführer)? natürlich nicht!

ADAC? Naja vielleicht, haben aber wohl keine E-Autos und daher auch keine Meinung ;)

VW - ja aber natürlich - ist ja der (faszt) größte Autohersteller der Welt und die haben fleißig diktiert. Wem? - Na dem Referenten, der in Gabi´s Vizekanzzlermysterium natürlich auch weiter Karriere machen will!

Ergebnis: keine Diskriminierungsfreiheit, Pflicht für einen in der Praxis noch nicht verbreiteten "Standard" (CCS) der natürlich kein Smart-GRID unterstützt - warum auch.

Man hat also mit Leuten die keine Ahnung haben, beraten durch Leute, die dagegen sind (VW) eine Gestzesvorlage unter Mißachtung demokratischer Regeln geschaffen, die ökonomisch rückständig und lobbistisch geprägt ist.

So gefärdet man das ganze Technologieland!

Ach ja, und torpediert auch noch die Energiewende (kein Smart-Grid)

Wo kommt der Gabriel her? Aja aus Niedersachsen - aus DEM (Betrüger-) VW -Bundesland

Eine Bananenrepublik ist eine hohe Gesellschaftsform gegen sowas!!!

Starke Leistung des Homo Corrupticus :mad:

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am 9. Januar 2015 um 6:55

Zitat aus Link:

Künftig müssen neue öffentlich zugängliche Tesla-Ladesäulen zusätzlich nach dem europäischen Ladesystem funktionieren. „Für den Erfolg der Elektromobilität ist es wichtig, dass an öffentlich zugänglichen Ladestationen jeder diskriminierungsfrei sein Fahrzeug laden kann“, heißt es dazu im Wirtschaftsministerium.

Was meinen sie damit???

Müssen die Zapfsäulen eingezäunt werden, damit sie nicht mehr öffentlich sind??

Die spinnen die Römer!!

Bisher sind die Teslazapfsäulen eh´nur für Tesla da.

Eine zusätzliche Zapfsäule als Nr 5 neben 4 Teslazapfsäulen ist doch immer "drin".

Wo soll hier das Problem sein??

MfG RKM

am 9. Januar 2015 um 7:20

Oh Gott, das dürfte die elitären Teslafahrer allerdings auf die Palme bringen, man stelle sich vor die Teslasäule wird vom E- Up blockiert .:)

am 9. Januar 2015 um 7:58

Zitat:

@driver191 schrieb am 9. Januar 2015 um 08:20:04 Uhr:

Oh Gott, das dürfte die elitären Teslafahrer allerdings auf die Palme bringen, man stelle sich vor die Teslasäule wird vom E- Up blockiert .:)

Bei den Strömen verbrutzelt der e-Up doch, und schwupps, ist die Ladesäule wieder frei. Die Asche wird weggefegt:D

Nein, Spass beiseite. Zusätzliches Kabel, und zusätzlicher Parkplatz reichen.

MfG RKM

am 9. Januar 2015 um 8:06

So eine Regelung wird man wohl auf Privatgrundstücken kaum durchdrücken können. Und Autohöfe sind doch Privatgelände, oder nicht? Da kann doch jeder machen was er will.

Soll es die Bundesregierung doch erst mal besser machen und diskriminierungsfreie Infrastruktur vorleben, denn das tut sie nicht (CHAdeMO "vegessen" bei SLAM und an der A9). Europäische Norm hin und her, über die Hälfte der Bestandsfahrzeuge vom Schnellladen auszuschließen und das als diskriminierungsfrei zu bezeichnen ist schon ein starkes Stück.

Was ist denn so schlimm daran, drei anerkannte Standards (Typ2, CHAdeMO, CCS) und ein ebenfalls genormtes System (Typ2 DC Mid in Form des Tesla SuC) parallel laufen zu lassen? An der Tankstelle bekomme ich doch ebenfalls von Super über Diesel bis hin zum Gas verschiedene "Standards". Stört das dort einen? Nein.

am 9. Januar 2015 um 8:11

Zitat:

@PT_rg80 schrieb am 9. Januar 2015 um 09:06:35 Uhr:

So eine Regelung wird man wohl auf Privatgrundstücken kaum durchdrücken können. Und Autohöfe sind doch Privatgelände, oder nicht? Da kann doch jeder machen was er will.

Soll es die Bundesregierung doch erst mal besser machen und diskriminierungsfreie Infrastruktur vorleben, denn das tut sie nicht (CHAdeMO "vegessen" bei SLAM und an der A9). Europäische Norm hin und her, über die Hälfte der Bestandsfahrzeuge vom Schnellladen auszuschließen und das als diskriminierungsfrei zu bezeichnen ist schon ein starkes Stück.

Du hast mit Behörden wohl noch nie zu tun gehabt, sonst wüßtest Du das man auch auf seinem Grundstück längst nicht machen kann was man will .

am 9. Januar 2015 um 8:27

Habe jetzt mal die Richtlinie gelesen. Ist alles halb so wild. Die Regelung greift erst ab dem 18. November 2017 - bis dahin ist das SuC Netz vermutlich sowieso schon gut ausgebaut.

Des Weiteren steht da im Anhang II nur, dass:

- Wechselstrom-Normalladepunkte (22 kW) mindestens mit Steckdosen oder Fahrzeugkupplungen des Typs 2 nach der Norm EN62196-2 auszurüsten sind

- Wechselstrom-Schnellladepunkte (>22 kW) mindestens mit Kupplungen des Typs 2 nach der Norm EN62196-2 auszurüsten sind

- Gleichstrom-Schnellladepunkte mindestens mit Kupplungen des „combined charging system Combo 2“ nach der Norm EN62196-3 auszurüsten sind

D.h. CHAdeMO & SuC sind weiter erlaubt, aber eben nur in Kombination mit CCS. Gebrauchte CHAdeMO only Lader aufzustellen wäre damit ab diesem Zeitpunkt tabu, wenn ich das richtig verstanden habe. Und davon gibt es ja gerade reichlich aus Dänemark.

Warum das Handelsblatt jetzt erst diese Meldung vom Oktober bringt - keine Ahnung.

Seit wann sind die Supercharger von Tesla öffentlich? Sie sind nur für Tesla Fahrer und ich denke nicht, dass die Supercharger der Richtlinie unterliegen.

am 13. Januar 2015 um 23:51

Zitat:

Ob ein Ladepunkt öffentlich zugänglich im Sinne dieser Verordnung ist, richtet sich allein nach dessen tatsächlicher Zugänglichkeit im räumlichen Sinne. Nutzungsbezogene Aspekte, wie zum Beispiel das gewählte Abrechnungssystem, sind für die Begriffsdefinition ohne Bedeutung.

Dabei ist entscheidend, dass der Ladepunkt – gleich, ob im öffentlichen Straßenraum oder auf privatem Grund – von einem unbestimmten oder nach allgemeinen Kriterien bestimmbaren Personenkreis tatsächlich betreten und genutzt werden kann (zum Beispiel Geschäftshaus- oder Kundenparkplätze). Eine etwaige Notwendigkeit des vorherigen Erwerbs einer Zutrittsberechtigung schließt die öffentliche Zugänglichkeit eines Ladepunktes nicht aus, sofern die Möglichkeit des Erwerbs der Zutrittsberechtigung dem Grunde nach jedem eröffnet ist.

Kommt man zu dem Ladepunkt ohne dass man Zäune oder Tore, Schranken übersteigen muss oder offensichtlichen! Privatgrund betreten, dann fällt er unter die Richtlinie.

am 14. Januar 2015 um 6:46

Ach, dann wird halt nachgerüstet.

220 V Schuko mit Paypalpingpang reichen.

Der BMW i3-Fahrer kann dann zugucken, wie 6 Teslas innerhalb von 3 Stunden abgefertigt werden, bis er selbst dann wieder weiterfahren kann.:D:D

MfG RKM

 

 

am 14. Januar 2015 um 8:22

Warum soll/muss Tesla nachrüsten, aber die deutschen CCS Lader brauchen kein CHAdeMO?

Wenn das kein Anti Tesla Gesetz ist.

am 14. Januar 2015 um 18:37

BSM befürchtet Ausgrenzung durch geplante Ladesäulenverordnung

http://www.bsm-ev.de/.../bsm-kommentar%20zu%20LSV-Entwurf

Zitat:

5.Kritikpunkt: Lex Tesla

Der BSM hat die Wahrnehmung, dass mit der LSV nebenbei eine „Lex Chademo“ und „Lex Tesla“ geschaffen werden soll, denn bei strikter Auslegung müsste jeder neu errichtete Ladepunkt „Chademo“ (Japan) für Nissan und Renault“ und „Tesla“ (USA) jeweils mit einem „COMBO2“ausgerüstet werden, was diskriminierende Auswirkungen haben würde. Die LSV ist also keineswegs technologieneutral!

Bei der EU-Richtlinie heisst es in Punkt (22) „es sollte die Technologieneutralität gewährleistet sein, und der Anforderung der Förderung der kommerziellen Entwicklung alternativer Kraftstoffe sollte in den nationalen Strategierahmen gebührend Rechnung getragen werden“.

Deutschland versucht also andere Ladestandards zu diskriminieren? Weil Lobbyismus halt dort funktioniert, wo die Politik anfällig ist dafür. Naja.

am 17. Januar 2015 um 7:48

Im TFF hat yellow eine wunderbare Ausarbeitung gemacht, die den EU Standard mit der deutschen LSV vergleicht und er hat gravierende Fehler entdeckt.

Die Definition in der LSV:

„Ob ein Ladepunkt öffentlich zugänglich im Sinne dieser Verordnung ist, richtet sich allein nach dessen tatsächlicher Zugänglichkeit im räumlichen Sinne - gleich, ob im öffentlichen Straßenraum oder auf privatem Grund.“

verstößt gegen § 123, StGB „Hausfriedensbruch“

Aber wer es genauer lesen will:

http://tff-forum.de/viewtopic.php?f=9&t=5680&start=20#p92818

Zitat:

@Leafer schrieb am 13. Januar 2015 um 22:30:37 Uhr:

Seit wann sind die Supercharger von Tesla öffentlich? Sie sind nur für Tesla Fahrer und ich denke nicht, dass die Supercharger der Richtlinie unterliegen.

Das ändert doch nichts daran, daß die Supercharger öffentlich sind.

Tanksäulen mit Ottokraftstoff sind auch nur für Benziner - trotzdem darf dort jeder Otto Normalverbraucher sein Fahrzeug auftanken und Zapfpistolen unterliegen einer Normierung.

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