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BSAU - Auspuff unzulässig?

Honda
Themenstarteram 23. Dezember 2013 um 8:57

Hi Leute,

ich hab mal die Sufu bemüht und nur ältere Freds gefunden. Vielleicht hat sich die Gesetzeslage ja mittlerweile verändert.

Meine Frau und ich haben uns je ne Maschine gegönnt. Sind England-Importe.

Meine Fragen zielen darauf ab, dass sie einen Auspuff (Beowulf mit DB-Killer drin) dran hat ohne E-Nummer. Da ist nur eine BSAU-Nummer dran. Die steht meines Wissens nach für British-Standard...

Als ich den Verkäufer fragte, ob dass denn in DE Probleme gibt, sagte er, TÜV hat sie ja bekommen. Da er eh nochmal wegen der Drossel für meine Frau damit zum TÜV musste, sagte ich ihm, er soll nochmals explizit danach fragen, ob das Probleme gibt oder nicht. Als er zurück kam, sagte er, ne der TÜV meint es wäre so ok. Er hat mir dann im Kaufvertrag nen Zusatz reingeschrieben, dass wenn es Probleme mit Polizei oder TÜV gibt, ein Austausch zum Serienauspuff im Kaufpreis inbegriffen ist.

1. Gibts da ne offizielle Quelle, die den Betrieb von BSAU-Auspuffen in DE erlaubt?

2. Welche Strafe darf man erwarten, wenn bei einer Kontrolle durch die Polizei es Probleme gibt?

Diese 2 Fragen beschäftigen mich. Über alle Antworten würde ich mich sehr freuen.

Gruß,

der Knalla

Beste Antwort im Thema

Dann will ich mal etwas tiefer gehen...

Nachrüstung:

BSAU steht meines Wissens für British Standards Automobile Series des BSI (Institute for British Standards) (Beispiele )

Die interessieren in Deutschland zunächst mal niemanden.

Den Weg zum TÜV kannst Du Dir wohl eher ersparen, denn die Abgas- und Geräuschvorschriften, die in England gelten, lassen jedem deutschen TÜV-Prüfer die Haare zu Berge stehen.

Selbst Teile mit E11 - Prüfzeichen der ECE (Economic Commission for Europe) lehnt der deutsche TÜV eher ab, wenn Du das notwendige COC Papier (Certificate of Confirmity) nicht vorweisen kannst.

Wer einmal -wie ich- in den Genuß einer Rombo-Anlage (E11 Prfz) aus dem Hause Prolo an einer ZZR 600 kam, weiß weshalb. Ein startender Jet ist ein Scheißdreck dagegen.

Ich glaube, die haben die Krawallos freiwillig aus dem Programm genommen.

Auch eine Geräuschmessung im Rahmen einer Einzelabnahme würde ich als rausgeschmissenes Geld weil aussichtslos bezeichnen.

Gemäß § 19 Abs. 2 Ziff. 3 StVZO (neu) erlischt die Betriebserlaubnis, wenn Abgas- oder Geräuschverhalten verschlechtert wird. Davon ist auszugehen.

Das Bußgeld beträgt 90 Euro, dazu kommen 28,50 Gebühr und satte 3 Punkte.

Aber:

Im konkreten Fall habe ich das aber so verstanden, dass es sich um Neufahrzteuge handelt, die aus England importiert wurden. Diese erhalten mit der COC, die das gesamte Fahrzeug umfasst, eine Betriebserlaubnis. Damit ist die Auspuffanlage eigentlich-ähnlich wie nach erfolgreicher Einzelabnahme- abgenommen, genehmigt und zulässig.

In dem Fall sollte in den ZB vermekrt sein: "mit ESD, Prüfzeichen BSAU..."

Dann ist alles in Butter.

 

 

14 weitere Antworten
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14 Antworten

Hallo an alle Fachmänners,

kann mir jemand sagen wie ich einen nicht legalen aber vom Händler zu beziehenden Auspuff beim TÜV eingetragen bekomme?

 

-Was muss ich alles tun, auch wenn der Aupuff mehr Leistung hat?

-Was würde der ganze Spaß ca. kosten.

-Gibt es einen Geheimtüv ;-)

 

Vielen Dank und Gruss Jaroni

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Auspuff ohne ABE/ EG/BE beim Tüv eintragen...wie geht das' überführt.]

am 2. August 2006 um 16:17

Da gibt es gar keine Chance wenn dein Bike jünger al Bj. 94 ist.

..habe s eine Anfrage (für einen anderen Fall) mal an den TUEV-NORD formuliert :

************************************************

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Veränderungen an der Auspuffanlage haben immer einen Einfluss auf die Motorleistung sowie das Geräuschverhalten.

Die Einhaltung der zulässigen Fahrgeräuschwerte wird bei Austausch-Schalldämpfern, die mit einer EG-Genehmigung vertrieben werden, im Genehmigungsgutachten bestätigt. Im "Verwendungsbereich" der Genehmigung sind die Fahrzeugtypen aufgeführt, für die die Anlage geprüft und zugelassen wurde. Wir empfehlen Ihnen sich beim Kauf auf jeden Fall eine Kopie der Genehmigung für die Auspuffanlage aushändigen zu lassen, denn nur damit ist nachvollziehbar, für welche Fahrzeugtypen diese zugelassen ist. Und schließlich sind Sie ja nachweispflichtig....

Eine Begutachtung einer Auspuffanlage ohne EG-Genehmigungszeichen ist gemäß den Übergangsvorschriften zum § 49 Abs. 2a der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) nur für Krafträder zulässig, die vor dem 01.04.1994 erstmalig in den Verkehr gebracht wurden.

Bei einer Begutachtung einer Auspuffanlage im Einzelverfahren, an einem Krad mit Erstzulassungsdatum vor dem 01.04.1994, muss eine Leistungsmessung auf einem amtlich zugelassenen Leistungsprüfstand erfolgen. Die Kosten dafür erfragen Sie bitte beim Prüfstandsbetreiber.

Die Begutachtung selbst kostet 32,60 €. Zusätzlich sind für die Messung des Fahrgeräuschs ca. 90,- € zu veranschlagen.

***********************************************************

Allso wenn die von Dir gewünschte Anlage kein EG-Genehmigungszeichen hat, ist die Einzelabnahme nur möglich, wenn sie vor dem 01.04.94 das erste mal zugelassen war.

Und von nem "getürkten" TÜV halte die Finger, nicht nur das man Dir viel Geld dafür abnimmt, beim erwischt werden gibts auch noch nen Betrugsverfahren.

Gruß

Ika

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Auspuff ohne ABE/ EG/BE beim Tüv eintragen...wie geht das' überführt.]

am 2. August 2006 um 19:21

Das alte Thema...

Ja, es gibt Geheimtüvs - aber die verrät dir keiner, schon gar nicht hier, weil sonst alle hingehen.

Noch immer werden wohlwollend im Irgendwo innerhalb der Toleranzen auch Werte über dem Gutachten eingetragen, um bei Messungen Sicherheit nach oben bei der Standgeräuschmessung zu haben. (Hier liegt die Toleranz bei Kontrollen zwischen Messung und Eintrag bei 5 Dezibel.)

Ein Grund für den erhöhten DB-Eintrag ist oft eben die Mehrleistung der montierten Anlage, die die Erhöhung durch die Mehrleistung rechtfertigt. Mehr als 80 Db Fahrgeräusch bei aktuellen Homologationen (ohne Eigenbau und Kleinserien) ist aber nicht drin.

Falls deine Anlage beim TÜV schon bekannt ist, kann sie auch ohne Gutachten eingetragen werden - weil dem Prüfer eben schon ein Gutachten vorliegt und er weiß, die Anlage ist o.k.-das wäre dann aber schon ein toleranter Prüfer.

Müßte man finden, wer das schon mal eingetragen bekommen hat.

Suche mal im entsprechenden Teil vom Forum - könnte was bringen.

Der Eintrag selbst kostet dann nicht viel. (ca 40-50 €)

Ich weiß jetzt nicht, was du fährst.

Ist es eine Harley Customizer abklappern.

ist ein ein Japs, beim Fighter-Umbauer nachfragen.

Gruß

christopher 1965

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Auspuff ohne ABE/ EG/BE beim Tüv eintragen...wie geht das' überführt.]

hatte vor einem halben jahr auch mal mit dem tüv gequatscht, bezüglich eines auspuffs ohne abe

soweit ich mich noch erinnern kann, müsstest dich mit dem hersteller in verbindung setzen, daten usw besorgen, einen kompletten auspuff test machen lassen von a bis z und danach noch das komplette programm für dein motorrad, und selbst dann ist es fraglich ob du ihn eingetragen bekommst

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Auspuff ohne ABE/ EG/BE beim Tüv eintragen...wie geht das' überführt.]

an deiner Stelle würde ich mir einfach einen Auspuff mit ABE zulegen, davon gibt es genug, von allen verschiedenen Herstellern (Bos, Akrapovic, Hurric, Arrow, Laser, Remus...)

Wenn du dich doch für einen ohne ABE entscheidest würde ich erst gar nicht versuchen ihn eintragen zu lassen, kostet nur Geld, dauert lange und ist aufwändig und man macht erst auf sich auffällig (eventuell).

Und solange der Auspuff nicht so superlaut ist (haben ja meistens auch noch einen Absorber drin) fällt es meistens nicht auf, außer wenn die Bullen dich anhalten. dann solltest du früh genug am Gas drehen.

Aber lass dich zu nix verleiten und Bau einfach einen mit ABE dran, ansonsten kann es eine Menge Ärger geben.

Mfg. Comerz

PS.: Wenn du bei deinem Tuning-Auspuff die Flöte (auch: DB-Absorber, DB-Killer) rausdrehst, wird er zwar lauter, es kommen aber meist auch ein paar PS mehr raus. Geht bei fast jedem Tuning-Auspuff, auch bei denen mit ABE. Aber ist dann natürlcih auch nicht mehr eingetragen... ;-)

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Auspuff ohne ABE/ EG/BE beim Tüv eintragen...wie geht das' überführt.]

SEBRING

 

Hallo liebe Experten,

für meine R1150RT Bj.: 2001 habe ich einen SEBRING Auspuff geschenkt bekommen. Er soll eine EG-BE haben, ist aber höllisch laut. Er ist mit TW1 (e4) 2042 gestempelt.

Jetzt meine Frage: bedeutet diese Bezeichnung, das er zugelassen ist?

Danke für Euere Antworten

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Auspuff ohne ABE/ EG/BE beim Tüv eintragen...wie geht das' überführt.]

Lass dir doch einfach mal den Serienauspuff geben.

Ich würde es so auslegen, am Strassenrand bekommst du mit der Polizei def. Probleme. Wenn dein Prüfer allerdings sagt, das Teil ist OK, würde ich es im Rahmen der Leistungsreduzierung gleich in die Papiere aufnehmen lassen.

Fahr doch einfach selber zum TüV und frag nach - die werden das wohl wissen. Dann natürlich eintragen lassen. Ansonsten hätte ich von einer BSAU-Zulassung noch nie was gehört.

Dann will ich mal etwas tiefer gehen...

Nachrüstung:

BSAU steht meines Wissens für British Standards Automobile Series des BSI (Institute for British Standards) (Beispiele )

Die interessieren in Deutschland zunächst mal niemanden.

Den Weg zum TÜV kannst Du Dir wohl eher ersparen, denn die Abgas- und Geräuschvorschriften, die in England gelten, lassen jedem deutschen TÜV-Prüfer die Haare zu Berge stehen.

Selbst Teile mit E11 - Prüfzeichen der ECE (Economic Commission for Europe) lehnt der deutsche TÜV eher ab, wenn Du das notwendige COC Papier (Certificate of Confirmity) nicht vorweisen kannst.

Wer einmal -wie ich- in den Genuß einer Rombo-Anlage (E11 Prfz) aus dem Hause Prolo an einer ZZR 600 kam, weiß weshalb. Ein startender Jet ist ein Scheißdreck dagegen.

Ich glaube, die haben die Krawallos freiwillig aus dem Programm genommen.

Auch eine Geräuschmessung im Rahmen einer Einzelabnahme würde ich als rausgeschmissenes Geld weil aussichtslos bezeichnen.

Gemäß § 19 Abs. 2 Ziff. 3 StVZO (neu) erlischt die Betriebserlaubnis, wenn Abgas- oder Geräuschverhalten verschlechtert wird. Davon ist auszugehen.

Das Bußgeld beträgt 90 Euro, dazu kommen 28,50 Gebühr und satte 3 Punkte.

Aber:

Im konkreten Fall habe ich das aber so verstanden, dass es sich um Neufahrzteuge handelt, die aus England importiert wurden. Diese erhalten mit der COC, die das gesamte Fahrzeug umfasst, eine Betriebserlaubnis. Damit ist die Auspuffanlage eigentlich-ähnlich wie nach erfolgreicher Einzelabnahme- abgenommen, genehmigt und zulässig.

In dem Fall sollte in den ZB vermekrt sein: "mit ESD, Prüfzeichen BSAU..."

Dann ist alles in Butter.

 

 

Zitat:

Original geschrieben von Knalla

Über alle Antworten würde ich mich sehr freuen.

Gruß,

der Knalla

Ich bin sehr froh, dass ich mir die Mühe machen durfte, Deine Fragen möglichst präzise zu beantworten. Ich habe auch extra nochmals die einschlägigen Vorschriften zu Rate gezogen.

Es scheint Dir ja wirklich wichtig gewesen zu sein.

Aber man lernt täglich dazu. :mad:

Leider gibt es immer mehr Leute, die eine Frage posten, andere machen sich Gedanken und wollen helfen und dann hört man tagelang nichts mehr vom TE.

Ich bedaure gerade, dass man seinen post nicht mehr löschen kann, wenn man feststellen muss, dass der Fragesteller ganz offensichtlich überhaupt kein Interesse an den Antworten hat.

Letztendlich führt das eben dazu, dass man solche Fragen künftig einfach unbeantwortet lässt.

Dafür lernen halt alle anderen dazu. Zumind. die sich dafür interessieren und mitlesen.

Du hast ja Recht.

Ich find's dennoch mehr als unhöflich.

Hallo Moppedsammler,

vielen Dank für deine ausführliche und kompetente Antwort. Es hat mir aufgezeigt, dass ich ja doch tätig werden muss und einen anderen Auspuff mir besorgen muss, denn die Strafe ist ja Abschreckung genug. Ich habe eine ähnlich vernichtende Antwort bereits erwartet, war mir aber nicht sicher. Da wie du sagts die Betriebserlaubnis erlischt, wird bei nem Unfall auch die Versicherung aussteigen. ...Noch schlimmer.

Zur Info: Es ist eine gebrauchte Maschine, damit nix mit COC. Wurde mit Technischem Datenblatt importiert und zugelassen.

 

======================================

So nun zu deiner anderen Antwort:

Das ich mich noch nicht bedankt hatte, hat nur einen Grund: Ich habe ein Leben!

Über die Weihnachtsfeiertage habe ich was Besseres zu tun, als mich um meinen Motorradauspuff zu sorgen, den ich sowieso erst im März in Betrieb nehmen werde. Im Detail: Ich habe seit dem 23.12. 2 Tage im Ausland verbracht = kein Internet. Dann einen Tag bei meinen Eltern und einen Tag bei Schwiegereltern. Die anderen 2 Tage habe ich mir erlaubt, nicht am PC zu sitzen und auch nicht vom Smartphone aus im Web umher zu surfen.

So viel dazu.

Du hast eine perfekte Antwort mir präsentiert. Ich bin dafür dankbar und es ist mir wichtig, aber es bedeutet mir nicht alles. Du solltest nicht auf Dank aus sein, da wirst du zu oft enttäuscht sein. Und Dank einzufordern, macht nur deine hervorragende Antwort kleiner als sie ist. Hast du nicht nötig. Mach bitte so weiter und lass dich bei fehlenden Antworten/Danksagungen auf deine Beiträge nicht davon abhalten, weiterhin den Leuten zu helfen, die hier oder woanders nach deine Hilfe suchen.

=======================================

Allen einen guten Rutsch und weiterhin gute Fahrt.

Zitat:

@moppedsammler schrieb am 26. Dezember 2013 um 15:27:07 Uhr:

Dann will ich mal etwas tiefer gehen...

Nachrüstung:

BSAU steht meines Wissens für British Standards Automobile Series des BSI (Institute for British Standards) (Beispiele )

Die interessieren in Deutschland zunächst mal niemanden.

Den Weg zum TÜV kannst Du Dir wohl eher ersparen, denn die Abgas- und Geräuschvorschriften, die in England gelten, lassen jedem deutschen TÜV-Prüfer die Haare zu Berge stehen.

Selbst Teile mit E11 - Prüfzeichen der ECE (Economic Commission for Europe) lehnt der deutsche TÜV eher ab, wenn Du das notwendige COC Papier (Certificate of Confirmity) nicht vorweisen kannst.

Wer einmal -wie ich- in den Genuß einer Rombo-Anlage (E11 Prfz) aus dem Hause Prolo an einer ZZR 600 kam, weiß weshalb. Ein startender Jet ist ein Scheißdreck dagegen.

Ich glaube, die haben die Krawallos freiwillig aus dem Programm genommen.

Auch eine Geräuschmessung im Rahmen einer Einzelabnahme würde ich als rausgeschmissenes Geld weil aussichtslos bezeichnen.

Gemäß § 19 Abs. 2 Ziff. 3 StVZO (neu) erlischt die Betriebserlaubnis, wenn Abgas- oder Geräuschverhalten verschlechtert wird. Davon ist auszugehen.

Das Bußgeld beträgt 90 Euro, dazu kommen 28,50 Gebühr und satte 3 Punkte.

Aber:

Im konkreten Fall habe ich das aber so verstanden, dass es sich um Neufahrzteuge handelt, die aus England importiert wurden. Diese erhalten mit der COC, die das gesamte Fahrzeug umfasst, eine Betriebserlaubnis. Damit ist die Auspuffanlage eigentlich-ähnlich wie nach erfolgreicher Einzelabnahme- abgenommen, genehmigt und zulässig.

In dem Fall sollte in den ZB vermekrt sein: "mit ESD, Prüfzeichen BSAU..."

Dann ist alles in Butter.

Lieber Roadcaptain,

ich hatte die Frage zwar nicht gestellt, aber nach einer Antwort gesucht.

Herzlichen Dank für Deine ausführliche Information, Du hast mich aus dem Tal der Ahnungslosen erfolgreich befreit!

Italamo

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