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Bremslicht/Blinker-Umbau? (Elektrik)

Bremslicht/Blinker-Umbau? (Elektrik)

Themenstarter

Hallo,

 

habe mir nun ein Ford 250 Baujahr 93 zugelgt und nun muss ich ja noch das Bremslicht und di hinteren Blinker umrüsten,

der Blinker mussen ja orange leuchten, was muss ich denn da machen, gibt es da ein Relais für oder kann man da Bremslicht irgendwo abtrennen und neu verlegen, und wenn ja evtl.wo?

Oder hat jemand für diesen Typ ´ne Ausnahmegenehmigung?

 

Mfg

Andre (wo jetzt der Blinker und Bremslicht orange leuchten


Hallo.

 

Schau mal hier nach, da wurde das Thema schonmal besprochen. Vielleicht hilft dir das schon.

 

 

Gruß, Norbert


Umbauen ????

 

Mein 87er Caprice Station hat den Eintrag:

 

*Ausn.GEN.GEM.PARA 70 STVZO ERF.V.PARA 51A

SEITL.RÜCKSTR.HI.ROT; PARA 53(4):ZWEI ZUSÄTZL.

RÜCKSTR; PARA 53A (4) WARNBLINKANL.HI.ROT;

PARA 54(3):FAHRTRICHTUNGSANZ.HI.ROT

 

Kopier dir das und reib es dem TÜV Fredi unter die Nase.........

 

Geht nicht, gibts nicht....... es gibt auch für den Station Rückleuchten mit gelbem Blinker.

 

Neumann


ford350quigley ford350quigley

ECONOLINE 7,3 TD Allrad

wegen meinen roten blinkern

 

da steht im brief ".....ausser hauptscheinwerfer ohne amtliches prüfzeichen in-etwa-wirkung durch sichtprüfung nachgewiesen...zwei zusätzliche rückstraher..fin vo.re.eingeschl.. ausnahme genehmigung erforderlich fahrtrichtungsanzeiger hinten rot"..........?!

so long


Wenn der Eintrag für rote Blinker drin ist, ist ja alles grün. Ansonsten eintragen lassen, oder halt andere Rückleuchten ran, wenn es welche gibt, wenns die aber widerum nicht gibt, müssen´sis dir eintragen.

 

 

Gruß


Bremslicht/Blinker-Umbau? (Elektrik)

Rote Blinker können nur eingetragen werden wenn das Bremslicht und die Blinker in getrennten Kammern leuchten. Ansonsten gelbe Blinkerbirnen in die Kammern vom Rückfahrlicht und separate Rückfahrlichter anbauen.


Ist das mit den gelben Birnen in den Rückfahrlichtern immer und überall in D so?

Ich bin gerade dabei, mir einen Rückbau zum Original zu überlegen, weil mich die Blinker in den Rückfahrscheinwerfern nerven.

Ich habe für hintern rote Blinker eingetragen und wollte das auch so nutzen (konnte mir den Umbau in die Rückfahrscheinwerfer gerade wegen des Eintrags nicht erklären).

 

Was sind die Folgen, wenn man die Regel nicht beachtet und Grünweiss einen anhält?


Rote Blinker hinten

 

Noch etwas um die Verwirrung aufzuklären (oder zu verstärken?:

1999 hat sich die StVZo geändert, seit diesem Zeitpunkt wird für Rote Blinkern bei Fahrzeugen nach Bj. 1971 keine Ausnahme mehr befürwortet. Könnt Ihr in der ausführlichen Fassung der StVZO mit Erläuterungen §21, z.B. vom Beck-Verlag nachlesen. Daran hat sich auch der "TÜV-Fuzzi" zu halten, denn der ist nicht der Gott in Blau oder Grün, sondern hat sich auch an die Gesetze zu halten. Wenn du für deinen Caprice rote Blinker hinten eingetragen hast (die Ausnahme genehmigt im Übrigen nicht der TÜV sondern die zuständige Zulassungsstellle, die ist also euer Ansprechpartner) dann entweder, weil er vor 1999 nach Deutschland kam und somit Bestandsschutz genießt, oder weil du Glück hattest. Vor dem Baujahr 1971 ist im übrigen nicht einmal eine Außnahme nötig, sondern die Blinker dürfen rot sein.

Bremslicht und Blinker dürfen zwar schon zusammengebaut sein, jedoch muss hier die Vorrangschaltung funktionieren, d.h. bei eingeschaltetem Warnblinker und wenn du auf die Bremse trittst darf hinten kein Dauerlicht sein, was bei vielen Amis leider der Fall ist.

Die Lösung mit dem Rückfahrscheinwerfer wird allgemein akzeptiert, wenn er groß genug ist und nicht weiter als 400mm von der Aussenkante der Karosserie entfernt ist (Anbauvorschriften StVZO).

Zur Umrüstung muss meist ein separates Kabel für das Bremslicht nach hinten Verlegt werden und der Strom vor dem Blinkerrelais abgegriffen werden, am besten Schaltplan besorgen.

Ufff! Fertig

Gruß Tappi


Na suuuuper........

 

Dann bin ich gezwungen, meinen Caprice immer angemeldet zu lassen, damit er nicht "aus versehen"

mal Vollabnahmepflichtig wird.

 

Na denn.......

 

Neumann


@neumann: Eine Vollabnahme zur Wiederzulassung ist eine andere als beim Import zur Erlangung einer Betriebserlaubnis, d.h. bei Wiederzulassung wird in der Regel nur der alte Brief abgeschrieben und eine HU durchgeführt.

 

@Tappi: Es gibt dennoch in allen Bundesländern (noch) unterschiedliche Ausführungsbestimmungen. Ich habe meinen Taurus 2003 importiert und unter anderem die roten Blinker eingetragen bekommen. Allerdings musste ich dazu von BRB nach NRW fahren und den Wagen dort auch für einen Tag zulassen damit ich die Ausnahmegenehmigungen bekommen konnte. Teuer, aber authentisch!

 

Grüßle

 

Schoeppi


Bremslicht/Blinker-Umbau? (Elektrik)

Schön wär´s.......

 

Zitat:

Original geschrieben von Schoeppi

@neumann: Eine Vollabnahme zur Wiederzulassung ist eine andere als beim Import zur Erlangung einer Betriebserlaubnis, d.h. bei Wiederzulassung wird in der Regel nur der alte Brief abgeschrieben und eine HU durchgeführt.

 

Schoeppi

Moin Schoeppi

 

Schön wäre das....... in meiner Garage steht ein Motorrad.

Fahrbereit, alles fit.

Der TÜV verweigert bisher die Vollabnahme, weil jeder Fritze der das Krad bisher angesehen hat, sich über irgendwas anderes aufregt.

Ein Beispiel:

Auspuffanlage, Zubehörteil von AME, ist eingetragen

und soll nicht übernommen werden weil sie kein "e"-Prüfzeichen hat. Das es ein Gutachten für diesen Auspuff in Verbindung mit diesem Motorrad gibt, interessiert keinen. Das Motorrad ist Baujahr 82 und das "e"-Prüfzeichen wurde erst in den 90ern erfunden......

 

Sämtliche Änderungen an der Maschine sind eingetragen, sie war nur länger als 18 Monate abgemeldet.

 

Jetzt kommst du....

 

Neumann


Wenn das Fahrzeug schon einmal so, wie es ist zugelassen war besteht das Recht ihn wieder so zuzulassen. Das hab ich aus der Chrom und Flammen. Das einzigste was ich verändern musste, waren 2 rote Reflektoren, die noch angebracht werden mussten. Hoffe ich konnte helfen. Bye


US Cars: Bremslicht/Blinker-Umbau? (Elektrik)
 
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