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BMW X3 EZ 01/2015 - wirtschaftlicher Totalschaden?

BMW X5
Themenstarteram 4. Dezember 2016 um 17:14

Hallo,

ich bin am lzt. Wochenende durch ein Ausweichmanöver gegen einen Baum gefahren. Mein X3 hat dabei einen erheblichen Frontschaden an der Fahrerseite von getragen. Da das Auto ein Leasingwagen ist, frage ich mich ob ich das lieber selbst beheben soll, sofern überhaupt möglich.

Ich habe jetzt gelesen, dass die Versicherungen teilweise keine Reperaturen mehr anstreben, sofern der Schaden wirtschaftlich nicht mehr sinnvoll, d.h. Reperaturkosten > Restwert.

Könnt ihr so ungefähr am Bild abschätzen ob es sich um einen (wirtschaftlichen) Totalschaden sich handelt? Falls nicht, was würde super grob unefähr eine Reperatur kosten? Das Auto EZ 01/2015, mit ca. 22k km und Bruttolistenpreis ca. 55k Euro gewesen. Laut Liste müsste er noch einen derzeitigen Wert von ~38 - 40k € haben.

Danke allen vorab & einen schönen 2. Advent.

LG.

 

 

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18 Antworten

Soweit korrekt, nur dass mit mit der Wertminderung ist so nicht richtig, die gibt es nämlich

bei einem Vollkaskoschaden nicht. Viele Versicherungen haben allerdings eine Neuwertentschädigungsklausel

in der Vollkasko. Diese beträgt meist 18 Monate und kann auf 24 Monate verlängert werden z.B. bei der HUK.

Zitat:

@habu01 schrieb am 5. Dezember 2016 um 16:17:19 Uhr:

Soweit korrekt, nur dass mit mit der Wertminderung ist so nicht richtig, die gibt es nämlich

bei einem Vollkaskoschaden nicht. Viele Versicherungen haben allerdings eine Neuwertentschädigungsklausel

in der Vollkasko. Diese beträgt meist 18 Monate und kann auf 24 Monate verlängert werden z.B. bei der HUK.

Doch, Wertminderung steht dem Inhaber aufgrund des Fahrzeug Alters und Laufleistung zu, siehe OLG Urteile.

 

Solch eine Klausel ist plausibel, jedoch mir nicht bekannt

Ihr müsst doch erstmal wissen was in dem Leasingvertrag sowohl Versicherung steht ,denn es gibt da schon einige Unterschiede .

Hast du mal einen Link für so ein Urteil? Wäre mir nämlich neu.

In der Regel sind solche Wertminderungen bei Vollkaskoschäden lt. AKB ausgeschlossen.

Kann man z.B. auch hier nachlesen.

Hier kannst du etwas zur Neupreisentschädigung nachlesen.

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