| 7. Februar 2012: | Ratgeber und Umfrage: So kommt Dein Auto durch den Frost! |
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BMW Select: Restwert < Schlussrate. Was tun?
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Hallo Leute,
ich befürchte, ich stehe vor einem Problem:
Habe vor knapp 3 Jahren einen BMW 525d touring beim lokalen BMW Händler gekauft, Preis war damals fair. Finanziert wurde das ganze über BMW Select. Die Schlussrate von rd. 24 TEUR steht alsbald an. Wenn man ins Netz schaut, sieht man vergleichbar alte Wagen für 17 TEUR. Der Wagen ist sehr gepflegt, regelmäßig in der Vertragswerkstatt gewartet. Ob es wieder ein BMW danach wird, weiss ich noch nicht.
Wirtschaftlich habe ich daher wenig Interesse, das Auto weiterzunutzen, da ich nicht die überhöhte Schlussrate zahlen möchte.
Erste Frage: muss ich die Wertdifferenz ausgleichen, oder liegt dieses Kalkulationsrisiko beim Händler? (Ausweislich der heutigen Websiten von BMW trage ich nicht das Vermarktungsrisiko)
Ich gehe nun natürlich davon aus, dass sich der BMW-Händler seinen Schaden minimieren und Gewinn maximieren will. Dazu wird wohl akribisch nach Schäden gesucht werden. Der Wagen hatte einen kleinen Auffahrunfall vorne und hinten. Beides wurde in der finanzierenden BMW-Werkstatt repariert. "Ein Gutachter sei nicht nötig", ergo stelle ich mich auf den Standpunkt, dass mir ein merkantiler Minderwert nicht angelastet werden kann. Hilfsweise könnte ich den mglw. an die Vollkaskoversicherung durchreichen.
Da ich nicht weiss, ob ich wieder bei BMW zuschlage, stellt sich die Frage, wie man die Fahrzeugübergabe so fair wie möglich gestaltet. Mir ist bewusst, dass kleinere Schäden (Dellen, Steinschläge etc.) von mir zu tragen sind (ggf. auch ein Fall für die Vollkasko). Welche Strategie empfehlt Ihr?
Macht es Sinn, darauf zu bestehen, erst die Rückgabe des Altwagens abzuwickeln und danach die Neubestellung zu besprechen oder ggf. das Autohaus ohne neuen BMW zu verlassen?
Ich bin ehrlichgesagt ziemlich verunsichert, weil ich nur ungern die 7 TEUR zzgl. Schäden zahlen will. Das ist eigentlich ein signifikanter Teil der Anzahlung für einen neuen Wagen, egal von welcher Marke.
Was tun?
FredWirth |
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Es kommt auf deinen Vertrag drauf an.
Ist er km gebunden ?
Wenn er tatsächlich nur die normalen Gebrauchsspuren hat, dann würd ich mich an deiner Stelle nicht kleinreden lassen.
Bei Neubestellung ist das meist nicht der Fall, aber kann schonmal vorkommen.
Bei MB ist es wohl derzeit noch schlimmer, aber jeder muss sehen wo er bleibt.
Spreche mit deinem Verkäufer vorher alles mal durch, aber lass dir keine vom Pferd erzählen ( versuchen kann er es ja )
Zur Not einen Sachverständigen beauftragen, bevor du sinnlos Geld in den Sand setzt
Ja, vereinbart sind 3*30 tkm, er hatte 10 als ich ihn gekauft habe. Ich nehme an, dass ich den Wagen mit 90 tkm insgesamt ( also 10 tkm minder-Km) abgeben könnte.
FredWirth
Hi Fred,
die Frage ist, ob in Deinem Vertrag irgendwo die Begriffe "garantierter Restwert, fester Rücknahmewert oder irgendetwas in die Richtung auftaucht - wenn irgendwo Erstattungsbeträge für Minderkilometer auftauchen, ist das schonmal ein Indiz dafür.
Bei Rücknahmen kenne ich es eigentlich mittlerweile so (ist z.B. bei MB - auch wenn oben jemand was anderes schreibt), dass die Rücknahmebewertung durch externe, also TÜV oder DEKRA gemacht wird, damit das neutral bleibt.
Gruß vom Sause
Also als mein Ex-Chef seine C-Klassen zurückbrachte und den neuen abholte, gab es nie irgenwelche Schwierigkeiten.
Erst als er zum Schluss den Wagen abgab und nicht neues mehr bei MB bestellte kam ein Gutachter von der Leasing, welcher jeden einzellnen Kratzer fotografierte und jede noch so kleinste Abnutzung notierte.
Ein Kollege gab letztens seinen 3er zurück und da wurde auch kein fetz gemacht, warscheinlich weil er wieder einen neuen geordert hatte.
Sein Bruder gab im selben Monat ebenfalls seinen 3er ab ( selbe Ausstattung,selbiger Vertrag ) und hatte allerdings keinen neuen bestellt.....da kam dann jemand von der Dekra.
Scheinbar scheint es gang und gebe zu sein, wenn man nichts neues bestellt, dann den ex Kunden nochmal zu versuchen auszusaugen.....
BMW Select: Restwert < Schlussrate. Was tun?
Dafür muss man vielleicht mal den Ablauf in so einer Niederlassungswelt (bei freien Händlern kann das ja jeder selber bestimmen) kennen:
Da gibt es nicht den Hauch von Flexibilität, wenn ein Leasingrückläufer kommt. Es gibt einen fest deffinierten Prozess, wer das Auto annimmt, was der Gutachter niederschreiben muss und was nicht.
Jetzt kommt allerdings der feine Unterschied: Die Rücknahmegutachten sind also immer gleich - nur wenn du einen Neuwagen kaufst, guckt sich das der Verkäufer an, bevor es der Kunde bekommt und interveniert ggf. nochmal.
Schönen Gruß
Dr. A.Mok
für ne kiste mit nahezu 100tsd.km ziemlich hoch gegriffen!
ob das risiko bei dir liegt, kannst NUR DU rausfinden, indem du deinen vertrag liest....das kann dir hier keiner so sagen.....aber du kannst davon ausgehen, das der händler seinen "verlust" mgl. gering halten will......
1xKleine Steinschläge und Kratzer und dergleichen gehören meiner Meinung nach (und dazu gibts soweit ich mich recht erinnere auch Gerichtsentscheidungen) zur normalen Abnutzung eines Fahrzeugs. Für diese Nutzung zahlst du ja auch das monatliche Leasingentgelt. Wenn du eine Wohung mietest, dann ist die nach 10 Jahren auch nicht mehr neu sondern etwas abgewohnt, aber dafür hat man ja auch 10 Jahre Miete bezahlt.
Also kleinere Kratzer oder eine kleine Beule in der Türe (z.B. durch andere Türe) oder der ein oder andere Steinschlag auf der Motorhaube sind eine normale Abnutzung - und nach 90.000km kann einfach nicht davon ausgegangen werden, dass ein neuwertiges Fahrzeug zurück gegeben wird sondern dass dieses ganz normal im Straßenverkehr bewegt wurde.
Größere Schäden sind natürlich schon zu bezahlen / zu beheben, gleiches gilt für Verschleißteile, die schon an der Verschleißgrenze sind (aber hierzu findet sich oft was in den Verträgen bezüglich Service, Reifen, Bremsen, etc.).
Und auch das Restwertrisiko sollte im Vertrag zu finden sein.
DerDuke hat Recht, sow eit ich das beurteilen kann.
Aber das kommt nochwas: Es gab gerade ein Urteil, nachdem die Restwertleasing-Verträge generell problematisch sind:
Hier gibt es ne ganze Reihe Tipps dazu http://aktuell.szary.de/themen/vertragsrecht/
Auch die Rheinische Post hat dazu schon was geschrieben
http://www.rp-online.de/.../...t-kippt-Leasing-Klausel_aid_811401.html
Und da ist noch mehr. Gibt mal "kippt Leasingklausel" in Google ein, da kommen so einige Berichte darüber. Wundert mich, dass es in den großen Medien noch nicht war, wo ja auch das BGH in Sachen Restwert-Leasing und Kilometerleasing schon gesprochen hat.
Habt erst mal vielen Dank für Eure Hinweise.
Nach gründlichem Vertragsstudium existiert zwischen dem Autohaus und mir eine Rückkaufgarantie, wonach der Händler verpflichtet ist, das Auto zum Basiswert der Schlussrate (dh. Schäden etc. werden abgezogen) zurückzukaufen.
Das beruhigt mich erst mal.
Nach meinem Empfinden ist der Wagen gepflegt, alle Schäden wurden ausgebessert bzw. sind m.E. nach 120 tkm akzeptabel. Eine Mehrkm-Klausel gibt es, nicht aber eine Minder-KM-Klausel (damit kann ich leben).
FredWirth
BMW Select: Restwert < Schlussrate. Was tun?
Wie ist das Thema eigentlich ausgegangen?
Wird man wohl nicht erfahren - der TE hat seit knapp einem halben Jahr nicht mehr reingeschaut. Das kann man wohl so interpretieren, dass es gut gegangen ist, sonst hätte er wohl noch was dazu geschrieben.
1xRasehase
Von "Gewinn maximieren" kann hier wohl nicht die Rede sein
... für Leasingrücknahmen gibt es einen genauen Prozess und auch eine genaue Anleitung von BMW was Schäden sind und was nicht. Wenn ich mich nicht ganz irre dann trägt bei BMW eh die Bank und nicht der Händler ?! ansonsten:
http://www.bmw.de/.../comparison.html
Ha ! Danke für den Tipp, habs jetzt erst gesehen
Von Gewinn maximieren kann beim Händler eh keine Rede sein sondern eher von Verlust minimieren, denn welchen Gewinn sollte der Freundliche BMW-Dealer denn bei 24000,- Ankaufpreis noch machen ?
1xBuddy-Master
Ich frage mich, wer diese irrwitzige Schlußrate kalkuliert hat. Die war doch schon vor 3 Jahren jenseits aller Realitäten.
1x